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   OLG Hamm, 23.10.2009 - I-19 W 26/09   

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https://dejure.org/2009,4969
OLG Hamm, 23.10.2009 - I-19 W 26/09 (https://dejure.org/2009,4969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2009 - I-19 W 26/09 (https://dejure.org/2009,4969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - I-19 W 26/09 (https://dejure.org/2009,4969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Obergutachten, sofortige Beschwerde, selbständiges Beweisverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 412, 492, 567 ff ZPO
    Obergutachten, sofortige Beschwerde, selbständiges Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines Obergutachtens im selbstständigen Beweisverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 412; ; ZPO § 492; ; ZPO §§ 567 ff

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 412; ZPO § 492; ZPO § 567
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines Obergutachtens im selbstständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines Obergutachtens: Rechtsmittel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen Ablehnung eines Obergutachtens unzulässig! (IBR 2010, 247)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 169
  • BauR 2010, 123
  • BauR 2010, 657
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04

    Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2009 - 19 W 26/09
    Ebenso wie im Hauptsacheverfahren hat das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren, in dem es nicht die Sache rechtlich zu würdigen und zu entscheiden hat, von Amts über weitere Erhebungen nach § 412 I ZPO zu befinden (BGH VersR 2006, 95).

    Aus der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VersR 2006, 95) folgt nichts anderes, weil dort die hier interessierende Frage ausdrücklich unentschieden gelassen worden ist (Nr. 3 der Gründe).

  • OLG Schleswig, 10.02.2009 - 16 W 18/09

    Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidung nach § 412 ZPO im selbständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2009 - 19 W 26/09
    Der Senat folgt insoweit der immer noch herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. zuletzt OLG Schleswig BECKRS 2009 12561 mit Überblick zum Streitstand).
  • BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung

    Die Frage, ob im selbständigen Beweisverfahren die Entscheidung, mit der ein Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO zurückgewiesen worden ist, mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, wird von Oberlandesgerichten teilweise bejaht (OLG Frankfurt, MDR 2008, 585 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 497 f.), überwiegend jedoch verneint (OLG Hamm, OLGR 1996, 203 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 933; OLG Hamm, OLGR 2001, 251, 252; OLG Köln, OLGR 2002, 128, 129; OLG Schleswig, OLGR 2003, 308; OLG Jena, IBR 2007, 350; OLG Koblenz, MDR 2007, 736, OLG Rostock, MDR 2008, 999 f.; OLG Zweibrücken, IBR 2009, 186; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 588; OLG Schleswig, MDR 2009, 1304; OLG Hamm, OLGR 2009, 844 f.; vgl. auch Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 492, Rn. 8; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 490, Rn. 4).
  • OLG Hamm, 20.11.2009 - 19 W 31/09

    Selbständiges Beweisverfahren, Ergänzungsgutachten, Beweiswürdigung

    Damit ist auch die Einschätzung des Landgerichts zu bekräftigen, dass für die Einholung eines neuen Gutachtens nach § 412 ZPO kein Anlass besteht - abgesehen davon ist eine darauf bezogene Beschwerde unzulässig (Senat 19 W 26/09, Beschl. v. 23.10.2009).
  • OLG Naumburg, 01.03.2010 - 10 W 15/10

    Untätigkeitsbeschwerde: Zulässigkeit im Zusammenhang mit einem Antrag auf

    Dies folgt schon daraus, dass die Entscheidung über die Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens nach § 412 ZPO vom Gericht von Amts wegen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen ist und ein Gesuch bzw. ein Antrag der Parteien nicht erfordert, und zwar auch dann, wenn ein solcher Antrag gleichwohl gestellt ist (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2009, 588, zitiert nach juris; OLG Hamm, MDR 2010, 169; Ball in Musialek, ZPO, 6. Aufl., § 567 Rn. 14 m. w. N.; Heßler in Zöller, ZPO, § 567 ZPO, Rn. 31 und 34 m. w. N.).
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