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   OLG Frankfurt, 29.02.2000 - 19 W 41/99   

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https://dejure.org/2000,6583
OLG Frankfurt, 29.02.2000 - 19 W 41/99 (https://dejure.org/2000,6583)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.02.2000 - 19 W 41/99 (https://dejure.org/2000,6583)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 19 W 41/99 (https://dejure.org/2000,6583)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 519b Abs 2 ZPO
    Greifbare Gesetzwidrigkeit: Zulässigkeit einer außerordentlichen sofortigen Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Beschwerde; Verwerfung einer Berufung; Amtsgerichtliches Urteil; Zugang zu den Gerichten; Wiedereinsetzungsverfahren; Greifbare Gesetzeswidrigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 2; ; GKG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Beschwerde gegen Berufungsverwerfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 5 S 18/99
  • OLG Frankfurt, 29.02.2000 - 19 W 41/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 143
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2000 - 19 W 41/99
    Als Folge eines Versehens der Kanzlei des Landgerichts und einer dadurch bedingten Verletzung des rechtlichen Gehörs ist es zu der in der Sache offensichtlich unrichtigen angegriffenen Entscheidung gekommen; sie verletzt im Ergebnis den verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundsatz des gleichen Zugangs aller Bürger zu den Gerichten (BVerfG NJW 87, 2067) und ist deshalb, auch zur Vermeidung einer sonst nötigen - und bereits angekündigten ­ Verfassungsbeschwerde, im Rahmen der jedem Gerichtszweig aufgegebenen Selbstkontrolle aufzuheben.

    Wäre die Verfügung vom 17.05.1999 nicht fehlgeleitet worden und hätte der Beklagtenanwalt deshalb die zunächst vermisste, durch das Telefax abgebildete Originalberufungsschrift schon vor dem angefochtenen Verwerfungsbeschluss eingereicht, so wäre dieser nicht ergangen; er hätte auch nicht ohne schwerwiegenden Verstoß gegen den bereits erwähnten Grundsatz des gleichen Zugangs zu Gericht ergehen dürfen (vgl. BVerfG NJW 87, 2067 zum Fall der einheitlichen Rechtsprechung bei fernschriftlicher Rechtsmitteleinlegung).

  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97

    Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2000 - 19 W 41/99
    Die in der Rechtsprechung derzeit umstrittene und vom Landgericht bejahte Frage, ob mit Fax übermittelte bestimmende Schriftsätze Oberhaupt im Original eigenhändig unterschrieben sein müssen oder ob auch sogenannte Computerfaxe (mit eingescannter Unterschrift) zulässig sind, stellt sich hier nicht (vgl. dazu den Vorlagebeschluss des BGH v. 29.09.1998 - NJW 98, 3649).
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