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LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (12) Sa 123/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschliessung; Masseforderung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 113 BetrVG, § 55 InsO
Insolvenzeröffnungsverfahren, Nachteilsausgleich, Betriebsschliessung; Masseforderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 04.10.2000 - 2 Ca 1345/00
- LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (12) Sa 123/01
- BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87
Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von …
Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (12) Sa 123/01
Aus den vorgenannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts sowie aus dem Urteil vom 23.08.1988 - 1 AZR 276/87 - NZA 1989 Seite 31 ergibt sich zudem auch, dass das Bundesarbeitsgericht den Tatbestand der Entlassung im Sinne des § 113 BetrVG nicht mit dem letzten Verlassen des Betriebsgeländes gleichsetzt, sondern unter diesen Begriff sowohl die arbeitgeberseitige als auch die Arbeitnehmerkündigung und den Aufhebungsvertrag subsumiert. - BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 150/89
Nachteilsausgleichsanspruch im Konkurs
Auszug aus LAG Köln, 22.10.2001 - 2 (12) Sa 123/01
Für das Vorliegen eines solchen Anspruchs ist es ausreichend, wenn der Rechtsgrund für die Entstehung bereits vor Insolvenzeröffnung gelegt wurde, ob der Anspruch in diesem Zeitpunkt bereits fällig ist, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG vom 03.04.1990 - 1 AZR 150/89 - AP-Nr. 20 zu § 113 BetrVG 1972).
- BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 16/02
Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
Die Revision der Klägerin und die Anschlußrevision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. Oktober 2001 - 2 (12) Sa 123/01 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Klägerin die Kosten 1. Instanz zu 19/21 und der Beklagte zu 2/21 und die weiteren Kosten des Rechtsstreits die Klägerin zu 15/16 und der Beklagte zu 1/16 zu tragen hat.