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   OVG Brandenburg, 05.05.2004 - 2 A 161/02 Z   

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https://dejure.org/2004,23161
OVG Brandenburg, 05.05.2004 - 2 A 161/02 Z (https://dejure.org/2004,23161)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2004 - 2 A 161/02 Z (https://dejure.org/2004,23161)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 2 A 161/02 Z (https://dejure.org/2004,23161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Berufung in einem Verfahren über Gewässerunterhaltungsgebühren; Ersetzung eines Bescheides durch einen Zweitbescheid in Form eines Widerspruchbescheids; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer Akteneinsicht

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 124 Abs. 4 Satz 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 05.05.2004 - 2 A 161/02
    Soweit sie davon ausgehen, dass hinsichtlich des Regelungsinhaltes des Bescheides nur auf die "Entscheidungsformel" und nicht auf die Begründung abzustellen sei, verkennen sie, dass nach allgemeiner Auffassung der Regelungsinhalt eines Verwaltungsaktes nicht nur aus dem Wortlaut des verfügenden Teils, sondern auch unter Zuhilfenahme der tragenden Begründung ermittelt werden kann (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 35 Rdnr. 47; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 1 C 18.87 -, DVBl. 1990, S. 206).
  • OVG Brandenburg, 13.10.1999 - 2 A 175/99
    Auszug aus OVG Brandenburg, 05.05.2004 - 2 A 161/02
    Der Antragsteller muss sich dabei mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht im Einzelnen auseinander setzen und dabei gerade die in der Argumentation (nicht nur im Ergebnis) liegende Problematik des Rechtsstandpunktes des Verwaltungsgerichts nachvollziehbar aufzeigen (vgl. u. a. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 A 175/99 -, LKV 2000, 256 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.03.2023 - 8 BV 21.1145

    Beteiligten- und Prozessfähigkeit einer liquidierten UG (haftungsbeschränkt),

    Dieses fehlt ausnahmsweise dann, wenn die Rechtsstellung der Klagepartei selbst bei einem Erfolg der Klage nicht verbessert würde oder die Klagepartei in der Sache bereits erreicht hat, was sie mit der Klage anstrebt (vgl. BayVGH, U.v. 17.11.2020 - 4 B 19.1358 - BayVBl 2021, 159 = juris Rn. 31; OVG Bbg, B.v. 5.5.2004 - 2 A 161/02.Z - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).
  • VG Würzburg, 22.01.2009 - W 5 K 08.662

    Maßbach; Vorbescheid; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Erweiterung

    Zudem ergibt sich der Regelungsgehalt eines Vorbescheides unter Berücksichtigung des Widerspruchsbescheides (§ 70 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), wobei zur Ermittlung des Regelungsgehaltes auch die Begründung herangezogen werden kann (OVG Brandenburg, B.v. 05.05.2004, 2 A 161/02.Z = JURIS, unter Hinweis Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 35, RdNr. 47; BVerwG, U.v. 17.10.1989, 1 C 18.87, DVBl. 1990, 206).
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