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   OVG Berlin, 14.09.1995 - 2 A 3.95   

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https://dejure.org/1995,9330
OVG Berlin, 14.09.1995 - 2 A 3.95 (https://dejure.org/1995,9330)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.09.1995 - 2 A 3.95 (https://dejure.org/1995,9330)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. September 1995 - 2 A 3.95 (https://dejure.org/1995,9330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veränderungssperre; Zulässigkeit; Geltungsbereich; Abweichende Planung; Sicherung; Planaufstellungsbeschluß

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 313
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2019 - 10 A 2557/16

    Anspruch auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für zwei

    vgl. hierzu OVG Bln., Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 A 5.96 -, juris, Rn. 20, und vom 14. September 1995 - 2 A 3.95 -, NVwZ-RR 1996, 313, 314, sowie Urteil vom 28. Juli 1989 - 2 A 3.88 -, BRS 49 Nr. 110; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. September 1988 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, S. 172; OLG München, Urteil vom 2. Juni 1999 - 1 U 6244/98 -, juris, Rn. 57 f. Nach VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. September 2007 - 8 S 1584/06 -, juris, Rn. 26 führt die Änderung von Planungsabsichten während des Planverfahrens mit Blick auf die Regelung in § 17 Abs. 4 BauGB grundsätzlich nicht dazu, dass die Veränderungssperre unwirksam wird.
  • OVG Berlin, 28.11.1997 - 2 A 7.94

    Normenkontrollverfahren; Intertemporales Prozeßrecht; Genehmigungspflicht;

    Die nur noch bedarfsangepaßte Entwicklung der Gewerbebereiche und die Schwerpunktverlagerung bei der Art der Wohnbebauung sind Änderungen, denen bei einer an den Entwicklungszielen orientierten Gesamtschau nur eine untergeordnete Bedeutung beizumessen ist (vgl. zur Änderung der Planung bei einer Veränderungssperre Beschluß des Senats vom 14. September 1995, NVwZ-RR 1996, 313).
  • VG Köln, 09.04.2013 - 2 K 5341/11

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Erweiterung der

    - so OVG Berlin, Beschluss vom 14. September 1995 - 2 A 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 313, 314 - gemeint ist, ist - soweit ersichtlich - nicht geklärt.
  • OVG Berlin, 22.10.1996 - 2 A 7.96

    Bebauungsplan; Stadtpolitische Bedeutung; Vorläufiger Rechtsschutz;

    In diesem Verfahren findet nach der Rechtsprechung des Senats eine Abwägung der Interessen der Beteiligten statt {vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 13. August 1996 - OVG 2 A 4.96 - Beschluß vom 14. September 1995 - OVG 2 A 3.95 -, NVwZ-RR 1996, 313, 314; Beschluß vom 18. Juli 1995 - OVG 2 A 4.95 - Beschluß vom 3. Januar 1991, OVGEB 19, 113, 144; Beschluß vom 13. Januar 1978, OVGEB 14, 228, 229).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2005 - 2 S 111.05

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; Aufstellung eines Bebauungsplans

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Planung hinsichtlich der Art der Nutzung der betroffenen Grundstücksflächen in dem erforderlichen Mindestmaß konkretisiert ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14. September 1995, NVwZ-RR 1996, 313 f.).
  • OVG Berlin, 31.01.1997 - 2 A 5.96

    Bauleitplanung: Maßgeblicher Zeitpunkt für Planaufstellung und Bürgerbeteiligung,

    Mit seinem Normenkontrollurteil vom 28. Juli 1989 (OVGE 18, 208, 210 f. = BRS 49 Nr. 110) und dem Normenkontrollbeschluß vom 14. September 1995 (BRS 57 Nr. 62 = NVwZ-RR 1996 S. 313) hat der beschließende Senat entschieden, daß eine Veränderungssperre trotz im Laufe des Verfahrens vorgenommene Änderung einzelner Festsetzungen des Planentwurfs nicht unwirksam wird, wenn diese insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind und das eigentliche Planungsziel, das Anlaß für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und für den Erlaß der Veränderungssperre war, weiter verfolgt wird.
  • OVG Brandenburg, 25.11.2002 - 3 B 166/02

    Bebauungsplan, Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung rückwärtige Erschließung

    Hierbei kommt der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Satzung grundsätzlich keine Bedeutung zu, es sei denn, dass die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm bereits bei summarischer Prüfung offensichtlich ist (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 4. November 2002 - 3 B 28/0l.NE - mit Hinweisen auf Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 14. September 1995 - 2 A 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 313, 314; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Mai 1996 - 10 a B 1073/96.NE -, NVwZ 1997, 923 f.).
  • OVG Brandenburg, 25.11.2002 - 3 B 166

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Erschließung von

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