Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 25.11.2004

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   OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03   

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OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03 (https://dejure.org/2005,18540)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2 A 437/03 (https://dejure.org/2005,18540)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2 A 437/03 (https://dejure.org/2005,18540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Übernahme von Beförderungskosten zum Besuch einer Privatschule eines behinderten Kindes; Anspruch auf Eingliederungshilfe; Zumutbarkeit des Besuches einer staatlichen Schule; Voraussetzung für die Anwendung des Nachranggrundsatzes der Sozialhilfe

  • Judicialis

    SGB VIII § 35 a; ; BSHG F. 2001 § 40 Abs. 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03
    Das Verwaltungsgericht hat zudem zutreffend festgestellt, dass hier der Waldorfpädagogik kein derartiges Gewicht zukommt, dass der Klägerin der Besuch einer anderen Schule nicht zugemutet werden konnte (vgl. auch BVerwG, U. v. 13.08.1992 - 5 C 70/88 - = FEVS 44, 4).

    Das schließt es aus, die Schutzpflicht aus Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG als Maßstab für den Umfang von Ansprüchen der die Privatschule besuchenden Schüler heranzuziehen (vgl. BVerwG, U. v. 13.08.1992 - 5 C 70/88 -).

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03
    Die Übernahme der Fahrtkosten zum Besuch einer Sonderschule ist mit dem Verwaltungsgericht als sonstige Maßnahme i.S.v. § 12 Nr. 1 EinglH-VO F. 1975 anzusehen (a. A. wohl W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Auflage, § 12 EinglH-VO Rdnr. 4, wonach ergänzende Hilfen für Schulbildungsmaßnahmen - z. B. Fahrtkosten zur Sonderschule - der Nr. 2 unterfallen. Auch nach BVerwG, U. v. 10.09.1992 - 5 C 7/87 - = NVwZ-RR 1993, 198, ist die Übernahme notwendiger Beförderungskosten zum Besuch einer Sonderschule für Behinderte eine Maßnahme der Eingliederungshilfe).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03
    Zwar kann der Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich nur im zeitlichen Umfang bis zur letzten behördlichen Entscheidung, in der Regel dem Widerspruchsbescheid, in zulässiger Weise zum Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle gemacht werden (vgl. BVerwGE 92, 220, 221).
  • BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97

    Sozialhilfe, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung; Vorabentscheidung

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03
    Dieser Grundsatz gilt jedoch dann nicht, wenn die Behörde mit ihrer Regelung einen über den Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung hinausreichenden, zukünftigen Zeitraum erfassen wollte (vgl. BVerwG, U. v. 14.07.1998 - 5 C 2.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03
    Zwar ist es zutreffend, dass ein Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten einem Sozialhilfeanspruch nur entgegensteht, wenn es sich dabei um ein "bereites Mittel" der Selbsthilfe handelt (st. Rspr. des BVerwG, vgl. z. B. U. v. 12.10.1993 - 5 C 38/92 - = DVBl. 1994, 425).
  • OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98

    Körperbehinderter Schüler; Eingliederungshilfe; Träger der Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03
    Diese Vorschrift ist - wie der Senat bereits im Beschluss vom 10.12.1998 (Az. 2 BB 421/98) ausgeführt hat - Ausdruck des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 BSHG), wonach Sozialhilfe nicht beanspruchen kann, wer die Hilfe von anderen erhält.
  • OVG Sachsen, 07.12.2005 - 4 B 131/05

    Kein Anspruch auf Besuch privater Schule unter Kostenübernahme für

    Ist eine anderweitig zur Verfügung stehende und mit öffentlichen Mitteln betriebene Bildungseinrichtung (wie die öffentliche Förderschule) geeignet, die erforderliche Hilfe zu leisten und ist sie - wie hier - jedem, der dieser Hilfeleistung bedarf ("Reichen" wie "Armen"), unentgeltlich zugänglich, so handelt es sich um eine eigenständige Hilfegewährung außerhalb des Sozialhilferechts, auf deren Inanspruchnahme ein behinderter Hilfesuchender verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.8.1992, NVwZ 1993, 691 für Kosten des Besuchs einer Waldorfschule; BayVGH, Urt. v. 14.5.2001, FEVS 53, 361 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 8.6.1984, FEVS 35, 196 [199]; OVG Bremen, Urt. v. 23.2.2005 - 2 A 437/03 -, juris).
  • SG Bremen, 18.10.2010 - S 24 SO 182/10

    Eingliederungshilfe für ein autistisches Kind für eine persönliche Assistenz im

    So weit das OVG Bremen in seinem Urteil vom 23.2.2005 (2 A 437/03 anhand von Fahrtkosten zur Privatschule unter Geltung des Brem.
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   VG Braunschweig, 25.11.2004 - 2 A 437/03   

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