Rechtsprechung
BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Ersetzungsantrag - Zulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 52, 50
- ZIP 1986, 1271
- MDR 1986, 1053
- NZA 1986, 719
- DB 1986, 1882
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsbeschluß BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972) ist der Betriebsrat verpflichtet, entsprechend § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG seine Entscheidung über den Zustimmungsantrag dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, mitzuteilen.a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. August 1977, BAGE 29, 270) gilt die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB auch für die außerordentlichen Kündigungen gegenüber den Arbeitnehmern, die den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG genießen.
Wie der Senat (BAGE 29, 274 f. [BAG 18.08.1977 - 2 ABR 19/77]) näher begründet hat, liegt kein sachlicher Grund vor, dem Betriebsrat im Zustimmungsverfahren eine längere Äußerungs- und Überlegungsfrist einzuräumen als im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG.
Die Interessen des Arbeitgebers werden nicht unangemessen beeinträchtigt, wenn er die Zustimmung beim Betriebsrat früher beantragen muß, da dies noch nicht die endgültige Entscheidung bedeutet, im Falle der Zustimmung zu kündigen oder nach Zustimmungsverweigerung das Ersetzungsverfahren einzuleiten (vgl. im übrigen den Senatsbeschluß BAGE 29, 270, 279 f.).
- BAG, 28.03.1960 - 2 AZR 269/59
Berufungskläger - Schriftsatz - Berufungsschrift - Bewilligung des Armenrechts - …
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.Dieser Auslegung der Antragschrift, die der vollen Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1960, aaO, m. w. N.), könnte entgegengehalten werden, sie berücksichtige den Zusammenhang zwischen dem im letzten Satz der Antragsbegründung verwendeten Begriff "vorsorglich" und dem Zusatz "für den Fall der Zustimmungsverweigerung" nicht ausreichend.
- BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74
Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines …
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Das gebietet schon der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG (Senatsbeschluß BAGE 26, 219 [BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74] = AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972, zu C II der Gründe).Ferner hat es auch die möglichen kollektiven Interessen des Betriebsrats und der Belegschaft an dem betroffenen Arbeitnehmer in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Funktion in die Betrachtung einzubeziehen, wobei die Zustimmungsverweigerung ein Anzeichen dafür sein kann, daß die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem kollektiven Interesse entspricht (BAGE 26, 219 [BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74], zu C III 2 der Gründe).
- BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73
Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen …
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.Für diese Auslegung spricht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1973 - IV ZR 68/73 - (VersR 1974, 194).
- RG, 07.02.1925 - IV 396/24
Unzulässiger Einspruch
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Auf derselben Erwägung beruht die in der Rechtsprechung allgemein vertretene Ansicht, ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf vor Erlaß eines Urteils sei unzulässig und werde auch nicht nach Erlaß des Urteils zulässig (vgl. BGH LM Nr. 17 zu § 511 ZPO; RGZ 110, 169;… ebenso Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 516 Anm. 3 C;… Thomas/Putzo, aaO, § 516 Anm. 1;… zweifelnd Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 516 Rz 11).Auch dies entspricht der von der Rechtsprechung im Falle der Rechtsmitteleinlegung vor Urteilserlaß vertretenen Ansicht (vgl. BGH LM Nr. 17 zu § 511 ZPO; RGZ 110, 169).
- BAG, 20.03.1975 - 2 ABR 111/74
Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Wegen dieser Verfristung des Kündigungsgrundes könnte danach auch die Zustimmung zu einer künftig auszusprechenden Kündigung nicht mehr ersetzt werden (BAG Beschluß vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74 - AP Nr. 2 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe). - BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
Kündigung - Betriebsratszustimmung
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Denn hieran ist er während des Ersetzungsverfahrens selbst dann nicht gehindert, wenn er zuvor die Zustimmung ausdrücklich verweigert hat und ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt (BAGE 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972). - BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85
Abreitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionszulassung - …
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz. - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.
- BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied
Soweit vereinzelt gebliebenen Formulierungen Gegenteiliges entnommen werden könnte (vgl. etwa BAG 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 52, 50; 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 27, 113) , hält der Senat daran nicht fest. - BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92
Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung
a) Gegen die Auslegung der Klageschrift durch das Landesarbeitsgericht, die der vollen Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO, m. w. N.; BAGE 52, 51, 55 [BAG 07.05.1986 - 2 ABR 27/85] - AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe), bestehen keine Bedenken.Die Anträge enthalten keine zusätzlichen Formulierungen wie "vorsorglich" oder "bereits jetzt", die zu einer abweichenden, für den Kläger günstigeren Auslegung führen könnten (vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - EzAüG Nr. 309 = RzK I 5 i Nr. 45, zu I 2 der Gründe; BAGE 52, 51, 55 f. [BAG 07.05.1986 - 2 ABR 27/85] - AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe).
- BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96
Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern
Ein vor der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats gestellter Zustimmungsersetzungsantrag ist unzulässig und wird auch nicht dadurch zulässig, daß nachträglich die Zustimmung des Betriebsrats zu der beabsichtigten Kündigung beantragt wird (Senatsbeschluß vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - BAGE 52, 50 = AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972).Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht mit der ständigen Senatsrechtsprechung (Beschluß vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972; Beschluß vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - BAGE 52, 50 = AP Nr. 18, aaO) davon ausgegangen, daß für die außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern, die den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG genießen, auch die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB gilt.
Ein vor der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats gestellter vorsorglicher Ersetzungsantrag ist unzulässig und wird auch nicht mit der Zustimmungsverweigerung zulässig (Senatsbeschluß vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - BAGE 52, 50 = AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972).
Ein Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers, der vor der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats gestellt und damit unheilbar unzulässig ist, kann nach der Senatsrechtsprechung (Beschluß vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 -, aaO), an der festzuhalten ist, die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht wahren.
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 601/21
Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen …
Erfolgt dies, sind sie unzulässig (bereits BAG 07.05.1986 - 2 ABR 27/85, Rn. 23). - BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und …
Nach der Rechtsprechung des Senats(Beschlüsse vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77, - BAG 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972 undvom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt) gilt die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB auch für die außerordentliche Kündigung gegenüber den Arbeitnehmern, die den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG genießen. - BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
Der Arbeitgeber muß deshalb innerhalb dieser Frist bei Verweigerung der Zustimmung das Verfahren auf ihre Ersetzung beim Arbeitsgericht einleiten (BAGE 29, 270, 273 f.; 52, 50, 60 f. = AP Nr. 10 und 18 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 bzw. B II 3 a und b der Gründe). - LAG Hessen, 28.08.2008 - 20 TaBV 244/07
Antrag auf Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung - Unterrichtung …
Ebenso wie ein vor Abschluss des Zustimmungsverfahrens eingereichter Antrag auf gerichtliche Zustimmungsersetzung (BAG v. 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - EzA § 102 BetrVG 1972, Nr. 37; v. 7.5.1986 - 2 ABR 27/85 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 1;… KR-Etzel, § 103 BetrVG, 8. Aufl., Rz. 83, 111 a) ist auch ein vor ordnungsgemäßem Abschluss des Verfahrens nach § 103 BetrVG gestellter Zustimmungsersetzungsantrag bereits unzulässig (ebenso LAG Rheinland-Pfalz. v. 12.7.2007 - 11 Ta BV 21/07- juris;… GK-Raab, § 103 Rz. 61, 62; für die Unbegründetheit in diesem Fall wohl: LAG Hamm v. 8.2.2008 - 10 Ta BV 109/07 - juris; v. 8.6.2007 - 10 Ta BV 29/07 - juris).Aus Gründen der Rechtssicherheit muss bereits bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens feststehen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens vorliegen oder nicht (ebenso für das vor Zustimmungsverweigerung eingeleitete Zustimmungsersetzungsverfahren: BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 37; 7.5.1986 - 2 ABR 27/85 - EzA BetrVG 1972 Nr. 31;… KR-Etzel, § 103 BetrVG Rz. 111a;… D/K/K-Kittner-Bachner, § 103 Rz. 40).
- LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21
Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf …
Erfolgt dies, sind sie unzulässig (bereits BAG 07.05.1986 - 2 ABR 27/85, Rn. 23). - LAG Nürnberg, 06.05.2015 - 4 TaBV 8/13
Einigungsstelle - Anfechtung - Anfechtungsfrist - Betriebsrat - Beschlussfassung …
Aus diesem Grunde ist von den Betriebsparteien das Ergebnis der Arbeit der Einigungsstelle abzuwarten und erst dann die rechtliche Möglichkeit eröffnet, die Ermessensentscheidung der Einigungsstelle unter Wahrung der Anfechtungsfrist einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. zur vergleichbaren Situation bei § 103 Abs. 2 BetrVG: BAG vom 07.05.1986 - 2 ABR 27/85 - NZA 1986, Seite 719). - LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
Erfolgt dies, sind sie unzulässig (bereits BAG 07.05.1986 - 2 ABR 27/85, Rn. 23). - LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 347/21
Auslegung einer Kündigungserklärung; Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG ; …
- BAG, 22.01.1987 - 2 ABR 6/86
Auswirkung der Fristen des § 18 SchwbG auf das Verfahren nach § 103 BetrVG - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2020 - 12 TaBV 1966/19
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des …
- LAG Hessen, 20.08.2019 - 15 Sa 1500/18
Erklärungszeitraum Betriebsrat ohne Einwirkung auf Zwei-Wochen-Frist nach § 626 …
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 600/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- LAG Schleswig-Holstein, 17.08.2000 - 4 TaBV 46/99
- LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 348/21
Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen …
- LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21
Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug; …
- LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23
Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …
- LAG Köln, 25.01.2019 - 9 TaBV 117/18
Betriebsratsloser Betrieb - Außerordentliche Kündigung eines erfolgreichen …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.03.1992 - 4 TaBV 17/91
- BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87
Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 61 PV 8.13
Außerordentliche Kündigung (beabsichtigt); Personalratsmitglied; Zustimmung des …
- LAG München, 30.11.2005 - 9 TaBV 42/05
Zustimmungsersetzungsantrag gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG
- LAG Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 15 TaBV 1/95
Betriebsrat: Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- ArbG Düsseldorf, 12.12.2022 - 6 BV 154/22
- BAG, 08.09.1988 - 2 ABR 18/88
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 27/87
Mitwirkungsbefugnisse der öffentlich-rechtlichen Personalvertretung an einem …
- ArbG Berlin, 03.12.2008 - 20 BV 16185/08