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   BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85   

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BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85 (https://dejure.org/1986,819)
BAG, Entscheidung vom 07.05.1986 - 2 ABR 27/85 (https://dejure.org/1986,819)
BAG, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 (https://dejure.org/1986,819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 626 Abs. 2; BetrVerfG § 103 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 50
  • ZIP 1986, 1271
  • MDR 1986, 1053
  • NZA 1986, 719
  • DB 1986, 1882
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77

    Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsbeschluß BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972) ist der Betriebsrat verpflichtet, entsprechend § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG seine Entscheidung über den Zustimmungsantrag dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, mitzuteilen.

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. August 1977, BAGE 29, 270) gilt die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB auch für die außerordentlichen Kündigungen gegenüber den Arbeitnehmern, die den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG genießen.

    Wie der Senat (BAGE 29, 274 f. [BAG 18.08.1977 - 2 ABR 19/77]) näher begründet hat, liegt kein sachlicher Grund vor, dem Betriebsrat im Zustimmungsverfahren eine längere Äußerungs- und Überlegungsfrist einzuräumen als im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG.

    Die Interessen des Arbeitgebers werden nicht unangemessen beeinträchtigt, wenn er die Zustimmung beim Betriebsrat früher beantragen muß, da dies noch nicht die endgültige Entscheidung bedeutet, im Falle der Zustimmung zu kündigen oder nach Zustimmungsverweigerung das Ersetzungsverfahren einzuleiten (vgl. im übrigen den Senatsbeschluß BAGE 29, 270, 279 f.).

  • BAG, 28.03.1960 - 2 AZR 269/59

    Berufungskläger - Schriftsatz - Berufungsschrift - Bewilligung des Armenrechts -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
    Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.

    Dieser Auslegung der Antragschrift, die der vollen Nachprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts unterliegt (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1960, aaO, m. w. N.), könnte entgegengehalten werden, sie berücksichtige den Zusammenhang zwischen dem im letzten Satz der Antragsbegründung verwendeten Begriff "vorsorglich" und dem Zusatz "für den Fall der Zustimmungsverweigerung" nicht ausreichend.

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
    Das gebietet schon der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG (Senatsbeschluß BAGE 26, 219 [BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74] = AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972, zu C II der Gründe).

    Ferner hat es auch die möglichen kollektiven Interessen des Betriebsrats und der Belegschaft an dem betroffenen Arbeitnehmer in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Funktion in die Betrachtung einzubeziehen, wobei die Zustimmungsverweigerung ein Anzeichen dafür sein kann, daß die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem kollektiven Interesse entspricht (BAGE 26, 219 [BAG 22.08.1974 - 2 ABR 17/74], zu C III 2 der Gründe).

  • BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73

    Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
    Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.

    Für diese Auslegung spricht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 1973 - IV ZR 68/73 - (VersR 1974, 194).

  • RG, 07.02.1925 - IV 396/24

    Unzulässiger Einspruch

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
    Auf derselben Erwägung beruht die in der Rechtsprechung allgemein vertretene Ansicht, ein Rechtsmittel oder Rechtsbehelf vor Erlaß eines Urteils sei unzulässig und werde auch nicht nach Erlaß des Urteils zulässig (vgl. BGH LM Nr. 17 zu § 511 ZPO; RGZ 110, 169; ebenso Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 516 Anm. 3 C; Thomas/Putzo, aaO, § 516 Anm. 1; zweifelnd Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 516 Rz 11).

    Auch dies entspricht der von der Rechtsprechung im Falle der Rechtsmitteleinlegung vor Urteilserlaß vertretenen Ansicht (vgl. BGH LM Nr. 17 zu § 511 ZPO; RGZ 110, 169).

  • BAG, 20.03.1975 - 2 ABR 111/74

    Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
    Wegen dieser Verfristung des Kündigungsgrundes könnte danach auch die Zustimmung zu einer künftig auszusprechenden Kündigung nicht mehr ersetzt werden (BAG Beschluß vom 20. März 1975 - 2 ABR 111/74 - AP Nr. 2 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79

    Kündigung - Betriebsratszustimmung

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
    Denn hieran ist er während des Ersetzungsverfahrens selbst dann nicht gehindert, wenn er zuvor die Zustimmung ausdrücklich verweigert hat und ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt (BAGE 37, 44 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.08.1985 - 4 AZN 212/85

    Abreitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionszulassung -

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
    Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
    Sie müssen zur Wahrung der Rechtssicherheit unbedingt sein; sonst sind sie unzulässig (allgemeine Meinung; vgl. BVerfGE 40, 272 - für Rechtsmittel; BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO sowie BGH VersR 1974, 194 - für die Berufung; BAG Beschluß vom 13. August 1985 - 4 AZN 212/85 - BAGE 49, 244 - für die Nichtzulassungsbeschwerde; RGZ 144, 72 - für Klageerhebung; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., Grundz.
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Soweit vereinzelt gebliebenen Formulierungen Gegenteiliges entnommen werden könnte (vgl. etwa BAG 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 52, 50; 24. April 1975 - 2 AZR 118/74 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 27, 113) , hält der Senat daran nicht fest.
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    a) Gegen die Auslegung der Klageschrift durch das Landesarbeitsgericht, die der vollen Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt (BAG Urteil vom 28. März 1960 - 2 AZR 269/59 - AP Nr. 5 zu § 518 ZPO, m. w. N.; BAGE 52, 51, 55 [BAG 07.05.1986 - 2 ABR 27/85] - AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe), bestehen keine Bedenken.

    Die Anträge enthalten keine zusätzlichen Formulierungen wie "vorsorglich" oder "bereits jetzt", die zu einer abweichenden, für den Kläger günstigeren Auslegung führen könnten (vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - EzAüG Nr. 309 = RzK I 5 i Nr. 45, zu I 2 der Gründe; BAGE 52, 51, 55 f. [BAG 07.05.1986 - 2 ABR 27/85] - AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe).

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 3/96

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern

    Ein vor der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats gestellter Zustimmungsersetzungsantrag ist unzulässig und wird auch nicht dadurch zulässig, daß nachträglich die Zustimmung des Betriebsrats zu der beabsichtigten Kündigung beantragt wird (Senatsbeschluß vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - BAGE 52, 50 = AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972).

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht mit der ständigen Senatsrechtsprechung (Beschluß vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77 - BAGE 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972; Beschluß vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - BAGE 52, 50 = AP Nr. 18, aaO) davon ausgegangen, daß für die außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern, die den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG genießen, auch die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB gilt.

    Ein vor der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats gestellter vorsorglicher Ersetzungsantrag ist unzulässig und wird auch nicht mit der Zustimmungsverweigerung zulässig (Senatsbeschluß vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 - BAGE 52, 50 = AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972).

    Ein Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers, der vor der Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats gestellt und damit unheilbar unzulässig ist, kann nach der Senatsrechtsprechung (Beschluß vom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 -, aaO), an der festzuhalten ist, die Frist des § 626 Abs. 2 BGB nicht wahren.

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