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BGH, 27.05.2009 - 2 ARs 237/09, 2 AR 142/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 13 Abs. 2 StPO
Verbindungsentscheidung durch den BGH (kein übereinstimmender Antrag auf eine auf Verfahrensverbindung abzielende Vereinbarung der beteiligten Amtsgerichte) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Antrag eines Angeklagten auf Verbindung von gegen ihn anhängigen Strafverfahren
- Judicialis
StPO § 13 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 13 Abs. 2 S. 1
Bestimmung eines gemeinschaftlich zuständigen Gerichts im Strafverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.11.2004 - 2 ARs 329/04
Verfahrensverbindung (Rechtshängigkeit; Antrag der Staatsanwaltschaft)
Auszug aus BGH, 27.05.2009 - 2 ARs 237/09
Die fehlende Übereinstimmung der Strafverfolgungsbehörden kann durch die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts nicht ersetzt werden (Senat Beschluss vom 12. November 2004 - 2 ARs 329/04 m.w.N.).".