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   OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22   

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OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22 (https://dejure.org/2024,7805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2024 - 2 ARs 10/22 (https://dejure.org/2024,7805)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2024 - 2 ARs 10/22 (https://dejure.org/2024,7805)
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    Staatsschutzverfahren, umfangreiche Akten. Hauptverhandlungsdauer

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    Staatsschutzverfahren, umfangreiche Akten. Hauptverhandlungsdauer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    Schon das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet für solch besondere Fallgestaltungen eine Regelung, die es, wie § 99 BRAGO, ermöglicht, der aufgezeigten Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 (321 f.); 54, 251 (271)).".
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 51/07 - NJW 2007, 3420).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    Zur Stellung des Pflichtverteidigers hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 6. November 1984 - 2 BvL 16/83 u.a. ausgeführt:.
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    "Die Bestellung zum Pflichtverteidiger ist eine besondere Form der Indienstnahme Privater zu öffentlichen Zwecken (vgl. BVerfGE 39, 238 (241)).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    Schon das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) gebietet für solch besondere Fallgestaltungen eine Regelung, die es, wie § 99 BRAGO, ermöglicht, der aufgezeigten Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers Rechnung zu tragen und ihn entsprechend zu vergüten (vgl. BVerfGE 47, 285 (321 f.); 54, 251 (271)).".
  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    Diese Grundsätze gelten auch für das derzeitige Recht (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1264; 2005, 3699).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    Im Gegensatz zum gewählten Verteidiger, der seine Aufgaben in der Hauptverhandlung im Falle kurzfristiger Verhinderung durch sonstige Geschäfte von einem anderen Verteidiger wahrnehmen lassen kann (vgl. BGHSt 15, 306 (308)), hat der Pflichtverteidiger stets und ununterbrochen an der Verhandlung teilzunehmen.
  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    Der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG ist gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt, wie der Senat in der Besetzung mit drei Richtern in seinem Grundsatzbeschluss vom 14. Dezember 2005 (2 ARs 154/05) ausgeführt hat.
  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 396/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    Vielmehr besteht ihr Zweck ausschließlich darin, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, daß der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen (§ 140 StPO) rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfGE a.a.O. S. 242; vgl. auch BGHSt 3, 395 (398)).
  • BGH, 26.06.1958 - 5 StR 235/58

    Wahrnehmung der Verteidigungsaufgaben eines Pflichtverteidigers durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2024 - 2 ARs 10/22
    Er darf zu seiner Entlastung weder Untervollmacht erteilen (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, S. 393) noch einem Referendar Verteidigerfunktionen übertragen (vgl. § 139 StPO; BGH, NJW 1958, S. 1308 f.).
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