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BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft für das Gericht vor dem sie Anklage erheben will
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.06.1959 - 2 ARs 158/58
Abgabe des Verfahrens nach Anklageerhebung im Falle eines Wechsels des …
Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76
Die Vorschrift des § 42 Abs. 2 JGG enthält lediglich eine Richtlinie für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft; sie begründet keinen Zuständigkeitsvorrang eines bestimmten Gerichts (BGHSt 13, 209, 210). - BGH, 11.10.1957 - 2 ARs 167/57
Zulässigkeit einer Abgabe eines Verfahrens in Jugendstrafsachen bei einem …
Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76
Sie ist nur zulässig, wenn das zuständige Gericht das Hauptverfahren bereits eröffnet hat (BGHSt 10, 391, 392; 16, 391, 392). - BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61
Auszug aus BGH, 16.11.1976 - 2 ARs 360/76
Sie ist nur zulässig, wenn das zuständige Gericht das Hauptverfahren bereits eröffnet hat (BGHSt 10, 391, 392; 16, 391, 392).
- BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08
Zuständigkeitsbestimmung (Kompetenzkonflikt); Auswahlermessen der …
- BGH, 14.05.2008 - 2 AR 99/08 Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, vor welchen von mehreren Gerichten sie Anklage erheben will, ist grundsätzlich nicht nachprüfbar (vgl. Senatsbeschluss vom 16. November 1976 - 2 ARs 360/76;… Schoreit in D/S/S 5. Aufl. JGG § 42 Rdn. 14 m.w.N.).