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BGH, 19.12.2003 - 2 ARs 397/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 42 Abs. 3 JGG
Zuständigkeitsbestimmung im Verfahren gegen einen Heranwachsenden; Zuständigkeit des Gerichts am Wohnort - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
JGG § 42 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 42 Abs. 3
Durchbrechung der Zuständigkeitsregel nur aus erheblichen Gründen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Neuwied - 12 AR 66/03
- AG Recklinghausen - 34 Ds AK 275/03
- BGH, 19.12.2003 - 2 ARs 397/03
- BGH, 19.12.2003 - 2 AR 259/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03
Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren
Auszug aus BGH, 19.12.2003 - 2 ARs 397/03
Der in § 42 Abs. 3 JGG zum Ausdruck kommende Grundsatz, daß Heranwachsende sich vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht verantworten sollen, darf nur durchbrochen werden, wenn die dadurch eintretenden Erschwernisse für das Verfahren erheblich sind (vgl. Senatsbeschluß vom 16. April 2003 - 2 ARs 96/03).
- BGH, 19.12.2003 - 2 AR 259/03
Örtliche Zuständigkeit des Jugendgerichts bei Umzug des Angeklagten nach …
2 ARs 397/03 2 AR 259/03.