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BGH, 14.02.2003 - 2 ARs 7/03, 2 AR 6/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 462 a Abs. 4 Satz 1 StPO; § 14 StPO
Zuständigkeit hinsichtlich der nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Übertragung der Bewährungsaufsicht auf Wohnsitzgericht bei Scheinwohnsitz und tatsächlich unbekanntem Aufenthaltsort des Verurteilten - Rechtsfehlerhafte Übertragung der Bewährungsüberwachung durch Amtsgericht
- Judicialis
StPO § 14; ; StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz; ; StPO § 462 a Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 2
Keine Weiterverweisung oder Rückgabe durch das Gericht, an das eine Abgabe erfolgt ist - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Segeberg - 8 Ds 593 Js 28205/00
- AG Hamburg-Altona - 325 AR 13/02
- AG Passau - 4 Ls 310 Js 5518/02
- BGH, 14.02.2003 - 2 ARs 7/03, 2 AR 6/03
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.02.2003 - 2 AR 6/03
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung - …
2 ARs 7/03 2 AR 6/03.