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   BAG, 08.06.2000 - 2 AZN 276/00   

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BAG, 08.06.2000 - 2 AZN 276/00 (https://dejure.org/2000,2506)
BAG, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 AZN 276/00 (https://dejure.org/2000,2506)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 AZN 276/00 (https://dejure.org/2000,2506)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; BetrVG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 102, 103
    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach Betriebsratsneuwahl während des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 102, 103
    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nach Betriebsratsneuwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 60
  • NZA 2000, 899
  • BB 2000, 1944
  • DB 2000, 1772
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZN 276/00
    Scheidet ein Betriebsratsmitglied während des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 BetrVG aufgrund einer Neuwahl des Betriebsrats aus dem Betriebsrat aus, ist für die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber eine erneute Anhörung des Betriebsrats nicht erforderlich (im Anschluß an BAG 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - RzK II 3 Nr. 20).

    Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich in einem Beschluß vom 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - (RzK II 3 Nr. 20) entschieden, daß nach einer Neuwahl des Betriebsrats während eines Zustimmungsersetzungsverfahrens die Erklärung des (früheren) Betriebsrats (Zustimmungsverweigerung) fortgilt.

  • LAG Hamburg, 17.12.1999 - 6 Sa 16/99

    Wirksamkeit einer auf Verdacht eines vertragswidrigen Verhaltens gestützten

    Auszug aus BAG, 08.06.2000 - 2 AZN 276/00
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 6 Sa 16/99 -.

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. Dezember 1999 - 6 Sa 16/99 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08

    Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör

    Scheidet ein Betriebsratsmitglied während des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 BetrVG aus dem Betriebsrat aus, ist für die dann ohne Zustimmung mögliche außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber eine erneute Anhörung des Betriebsrats nicht erforderlich (Senat 8. Juni 2000 - 2 AZN 276/00 - BAGE 95, 60; 19. September 1991 - 2 ABR 14/91 - zu III der Gründe, RzK II 3 Nr. 20; APS/Linck 3. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 29; KR/Etzel 9. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 133).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 ABR 114/09

    Außerordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitglied

    (1) Zwar ist eine im Rahmen des Zustimmungsersuchens nach § 103 Abs. 1 BetrVG erfolgte Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG ausreichend, wenn sich herausstellt, dass es einer Zustimmung des Betriebsrats für eine Kündigung nicht (mehr) bedarf (Senat 8. Juni 2000 - 2 AZN 276/00 - BAGE 95, 60) .
  • LAG München, 14.09.2005 - 10 TaBV 11/04

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verlust des

    Das gilt gerade auch für den hier vorliegenden Fall einer Betriebsratsneuwahl während eines Zustimmungsersetzungsverfahrens (vgl. BAG vom 8.6.2000 - 2 AZN 276/00 = NZA 2000, 899; LAG Frankfurt vom 12.1.1988 - RzK II 3 Nr. 14; APS-Linck 2. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 28).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1818/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen vertragswidriger privater

    Für den Fall, dass während des eingeleiteten Zustimmungsersetzungsverfahrens der besondere Kündigungsschutz als Amtsträger endet, ist nicht etwa eine erneute Betriebsratsanhörung durchzuführen, sondern in entsprechender Anwendung von - jetzt - § 91 Abs. 5 SGB IX unverzüglich die Kündigung zu erklären (vgl. BAG 08. Juni 2000 - 2 AZN 276/00 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 41) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2017 - 10 Sa 1648/16

    Kündigung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats - Zwei-Wochen-Frist

    Wenn jedoch dieser besondere Kündigungsschutz vor Ablauf der 14 Tage entfällt, hat der Arbeitgeber noch innerhalb der 2-Wochen-Frist die Kündigung auszusprechen, ansonsten unverzüglich (vgl. BAG, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 375/99; BAG, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 AZN 276/00).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2007 - 1 Sa 779/06

    Arbeitgeberkündigung: Außerordentliche Verdachtskündigung eines ehemaligen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 08.06.2000 - 2 AZN 276/00 - NZA 2000, 899 f.) ist eine erneute Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 BetrVG aber auch dann nicht erforderlich, wenn ein Antrag nach § 103 BetrVG an den Betriebsrat gerichtet worden war und das betroffene Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat ausgeschieden ist.
  • LAG Hamm, 04.08.2000 - 10 TaBV 7/00

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung eines

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