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   BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 29/57   

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https://dejure.org/1960,1514
BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 29/57 (https://dejure.org/1960,1514)
BAG, Entscheidung vom 17.11.1960 - 2 AZR 29/57 (https://dejure.org/1960,1514)
BAG, Entscheidung vom 17. November 1960 - 2 AZR 29/57 (https://dejure.org/1960,1514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsbegründungsfrist - Verspätete Beweisanträge - Zurückweisung - Verzögerung des Rechtsstreits - Aufgliederung des vereinbarten Entgelts - Verkehrssitte - Abweisung des Zinsanspruchs

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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Hat es dagegen im Tenor über den Antrag positiv oder negativ erkannt, schweigen jedoch die Gründe dazu, warum dies geschehen ist, liegt kein Fall des § 321 ZPO vor (BAG 17. November 1960 - 2 AZR 29/57 - zu III der Gründe; MüKoZPO/Musielak 4. Aufl. § 321 Rn. 6; Thomas/Putzo/Reichold 36. Aufl. § 321 Rn. 2) .

    Allein der Urteilstenor bestimmt das Maß der Zu- oder Aberkennung des geltend gemachten Anspruchs (vgl. Baumgärtel Anm. AP ArbGG 1953 § 67 Nr. 1) .

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Die Annahme, das Landesarbeitsgericht habe den Zinsanspruch in Wahrheit nicht abgewiesen, sondern nur im Sinne des § 321 ZPO übergangen, scheidet daher aus (BAG 17. November 1960 - 2 AZR 29/57 - AP ArbGG 1953 § 67 Nr. 1).
  • BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 1116/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 17. November 1960 - 2 AZR 29/57 - AP Nr. 1 zu § 67 ArbGG 1953; Urteil vom 2. Mai 1961 - 5 AZR 478/60 - AP Nr. 82 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu 2 c der Gründe; Urteil vom 8. Juli 1967 - 3 AZR 271/66 - AP Nr. 5 zu § 529 ZPO; Urteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975) sind selbst verspätetes Tatachenvorbringen bzw. verspätete Beweisantritte i.S. des § 67 ArbGG 1953 dann zuzulassen, wenn dadurch der Rechtsstreit keine Verzögerung erfährt.
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