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   BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88   

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https://dejure.org/1988,4341
BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88 (https://dejure.org/1988,4341)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1988 - 2 AZR 294/88 (https://dejure.org/1988,4341)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 (https://dejure.org/1988,4341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und innerprozessuale Bedingungen - Erfordernis einer vergeblich gebliebenen Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Er fordert damit für die Zukunft vertragsgerechtes Verhalten und stellt für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht (Warnfunktion) (BAG Urteile vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; 15. Januar 1986 - 5 AZR 70/84 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Hunold, BB 1986, 2050; KR-Wolf, 2. Aufl., Grunds. Rz 218; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 6).
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich zur Vorbereitung einer Kündigung regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu 5 a der Gründe sowie BAG Urteile vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83- AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), was insbes.
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Durch das Erfordernis einer vergeblich gebliebenen Abmahnung vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung soll der mögliche Einwand des Arbeitnehmers ausgeräumt werden, er habe die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens nicht gekannt oder jedenfalls nicht damit rechnen müssen, der Arbeitgeber sehe dieses Verhalten als so schwerwiegend an, daß er zu kündigungsrechtlichen Konsequenzen greifen werde (BAG Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 234; Stahlhacke, aa0, Rz 334; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 96).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich zur Vorbereitung einer Kündigung regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu 5 a der Gründe sowie BAG Urteile vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83- AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), was insbes.
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Bei einem als "Abmahnung" bezeichneten Vorgehen des Arbeitgebers ist es aber auch denkbar, daß er ausdrücklich nur eine Gläubigerfunktion geltend machen will (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Bereits in einer Entscheidung vom 7. November 1979 (- 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße) wird ausgeführt, der Begriff "Verweis" sei dem typischen Disziplinarrecht entnommen.
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich zur Vorbereitung einer Kündigung regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu 5 a der Gründe sowie BAG Urteile vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83- AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), was insbes.
  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Er fordert damit für die Zukunft vertragsgerechtes Verhalten und stellt für den Fall weiterer Vertragsverletzungen individualrechtliche Konsequenzen in Aussicht (Warnfunktion) (BAG Urteile vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; 15. Januar 1986 - 5 AZR 70/84 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Hunold, BB 1986, 2050; KR-Wolf, 2. Aufl., Grunds. Rz 218; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 6).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Störungen im Leistungsbereich zur Vorbereitung einer Kündigung regelmäßig vor Ausspruch einer Kündigung eine vergebliche Abmahnung erforderlich (BAGE 46, 163, 170 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu 5 a der Gründe sowie BAG Urteile vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83- AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung), was insbes.
  • LAG Baden-Württemberg, 13.01.1988 - 2 Sa 80/87

    Subjektive Klagehäufung für den Fall, dass auf Feststellung des

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88
    Auf die Revision wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13. Januar 1988 - 2 Sa 80/87 - aufgehoben.
  • LG Berlin, 14.11.1957 - 10 O 72/57
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Der Senat hat einer "ordnungsgemäßen Abmahnung" ein "nur als Abmahnung bezeichnetes Schreiben" gegenübergestellt, in welchem nicht ausdrücklich auf kündigungsrechtliche Konsequenzen hingewiesen, sondern nur "mit weiteren rechtlichen Schritten" für den Wiederholungsfall gedroht worden war (vgl. BAG 15. März 2001 - 2 AZR 147/00 - EzA BGB § 626 nF Nr. 185; vgl. auch 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 60) .
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

    Auch darf es entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht völlig unberücksichtigt bleiben, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung nicht nur einmal ordnungsgemäß abgemahnt, sondern zuvor ein gleichartiges Fehlverhalten in einem ausdrücklich als "Abmahnung" bezeichneten Schreiben gerügt hat, dabei allerdings nicht ausdrücklich auf kündigungsrechtliche Konsequenzen hingewiesen, sondern "nur" für den Wiederholungsfall "mit weiteren rechtlichen Schritten" gedroht hat (vgl. BAG 18. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - RzK I 5 i Nr. 45 = EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 60).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Zulässig sind lediglich - jedenfalls im Rahmen einer hier nicht gegebenen objektiven Klagehäufung - innerprozessuale Bedingungen, etwa bei Hilfsanträgen (vgl. BAG 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - zu I 1 der Gründe, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 60) .
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Die Anträge enthalten keine zusätzlichen Formulierungen wie "vorsorglich" oder "bereits jetzt", die zu einer abweichenden, für den Kläger günstigeren Auslegung führen könnten (vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - EzAüG Nr. 309 = RzK I 5 i Nr. 45, zu I 2 der Gründe; BAGE 52, 51, 55 f. [BAG 07.05.1986 - 2 ABR 27/85] - AP Nr. 18 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Erstere machen eine entsprechende Klageerhebung immer unzulässig, während letztere im Rahmen einer objektiven Klagehäufung zulässig sind (BAG 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 60 mwN).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Eine solche Ermahnung ist kündigungsrechtlich keineswegs völlig bedeutungslos (vgl. BAG 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - RzK I 5 i Nr. 45 = EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 60; KR-Fischermeier aaO Rn. 261).
  • ArbG Stuttgart, 08.05.2015 - 26 Ca 1912/14

    Betriebsübergang - betriebsbedingte Kündigung

    Zulässig sind lediglich - jedenfalls im Rahmen einer hier nicht gegebenen objektiven Klagehäufung - innerprozessuale Bedingungen, etwa bei Hilfsanträgen (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 348/11 - aaO; 8. Dezember 1988 - 2 AZR 294/88 - zu I 1 der Gründe, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 60).
  • LAG Bremen, 10.09.1999 - 3 Sa 132/99

    Eventuelle subjektive Klagehäufung; Begründung einer Streitgenossenschaft;

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