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   BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90   

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https://dejure.org/1991,8790
BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90 (https://dejure.org/1991,8790)
BAG, Entscheidung vom 17.01.1991 - 2 AZR 386/90 (https://dejure.org/1991,8790)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 386/90 (https://dejure.org/1991,8790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Das Kulturstaatsprinzip - Verkürzung des Musikunterrichts - Einstellung des Schlagzeugunterrichts - Führung der Bezeichnung Sing- und Musikschule - Ein Grundrecht auf künstlerische Selbstverwirklichung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90
    Dringende betriebliche Erfordernisse für eine betriebsbedingte Kündigung können sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus innerbetrieblichen Gründen, nämlich aus den innerbetrieblichen Maßnahmen zur Durchführung einer Unternehmerentscheidung, ergeben (BAGE 31, 157, 161 und 32, 150, 153 f. = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 a der Gründe).

    Die vorliegend zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger führende Einstellung des Musikunterrichts ist eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers, die nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen ist, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG in ständiger Rechtsprechung: BAGE 32, 150, 161 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP, a.a.O., zu II 1 a der Gründe; bestätigt in den Senatsurteilen vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP, a.a.O.; sowie BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90
    Dringende betriebliche Erfordernisse für eine betriebsbedingte Kündigung können sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus innerbetrieblichen Gründen, nämlich aus den innerbetrieblichen Maßnahmen zur Durchführung einer Unternehmerentscheidung, ergeben (BAGE 31, 157, 161 und 32, 150, 153 f. = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 a der Gründe).

    Die vorliegend zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger führende Einstellung des Musikunterrichts ist eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers, die nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen ist, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG in ständiger Rechtsprechung: BAGE 32, 150, 161 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP, a.a.O., zu II 1 a der Gründe; bestätigt in den Senatsurteilen vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP, a.a.O.; sowie BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90
    Die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 173; 36, 321 und 77, 240) tragen seine Auffassung ebenfalls nicht, sie betreffen völlig andere Sachverhalte.
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90
    Die vorliegend zum Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger führende Einstellung des Musikunterrichts ist eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers, die nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen ist, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG in ständiger Rechtsprechung: BAGE 32, 150, 161 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77] = AP, a.a.O., zu II 1 a der Gründe; bestätigt in den Senatsurteilen vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP, a.a.O.; sowie BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90
    Die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 173; 36, 321 und 77, 240) tragen seine Auffassung ebenfalls nicht, sie betreffen völlig andere Sachverhalte.
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90
    Die Auswirkungen einer Unternehmerentscheidung müssen konkret die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers betreffen (Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe), wobei solche unternehmerische Entscheidungen nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin unterliegen, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich sind.
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90
    Die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 30, 173; 36, 321 und 77, 240) tragen seine Auffassung ebenfalls nicht, sie betreffen völlig andere Sachverhalte.
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90
    Die Auswirkungen einer Unternehmerentscheidung müssen konkret die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers betreffen (Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe), wobei solche unternehmerische Entscheidungen nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin unterliegen, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich sind.
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90
    Dringende betriebliche Erfordernisse für eine betriebsbedingte Kündigung können sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus innerbetrieblichen Gründen, nämlich aus den innerbetrieblichen Maßnahmen zur Durchführung einer Unternehmerentscheidung, ergeben (BAGE 31, 157, 161 und 32, 150, 153 f. = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 a der Gründe).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    b) Aus der in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten freien Wahl des Arbeitsplatzes ergibt sich keine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz (BVerfG 10. März 1992 aaO; BAG 17. Januar 1991 - 2 AZR 386/90 - RzK I 5 c Nr. 38).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 207/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    b) Aus der in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten freien Wahl des Arbeitsplatzes ergibt sich keine Bestandsgarantie für den einmal gewählten Arbeitsplatz (BVerfG 10. März 1992 aaO; BAG 17. Januar 1991 - 2 AZR 386/90 - RzK I 5 c Nr. 38).
  • LAG Sachsen, 24.05.2012 - 1 Sa 661/11

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Weiterbeschäftigung

    Diese organisatorischen Maßnahmen des Arbeitgebers sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90 - BAG, 09.05.1996, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, 85).
  • LAG Sachsen, 25.05.2012 - 1 Sa 661/11
    Diese organisatorischen Maßnahmen des Arbeitgebers sind nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern nur daraufhin zu überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 386/90 - BAG, 09.05.1996, EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, 85).
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