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   BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88   

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BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88 (https://dejure.org/1988,2163)
BAG, Entscheidung vom 30.06.1988 - 2 AZR 49/88 (https://dejure.org/1988,2163)
BAG, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 (https://dejure.org/1988,2163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Voraussetzungen der Verwirkung der Klagebefugnis - Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung - Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der sozialen Auswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Die Kenntnis des Betriebsrates darüber, was nach der maßgeblichen subjektiven Meinung der Beklagten die Kürzel III und I mit Querstrich und arabischer Ziffer bedeuten, nämlich verheiratet/unverheiratet und Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder, durfte von dieser nach den gegebenen Umständen als sicher angenommen werden (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe).

    Der Betriebsrat soll durch die Anhörung in die Lage versetzt werden, die nach Ansicht des Arbeitgebers für die beabsichtigte Kündigung maßgeblichen Gründe nachvollziehen und die Stichhaltigkeit der Gründe überprüfen zu können (Senatsurteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP, aa0).

    Den Kenntnisstand von dem, was wenige Tage vor der Betriebsratssitzung mit dem Betriebsratsvorsitzenden im selben Zusammenhang im Einigungsstellenverfahren erörtert worden ist, durfte der Arbeitgeber nach den gegebenen Umständen ebenfalls als sicher annehmen (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1985, aaO).

  • BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Bereits im Urteil vom 24. März 1977 (- 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 b der Gründe) hat der Senat angenommen, die Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG erfordere vom Arbeitgeber die Mitteilung der Gründe, die nach seiner Ansicht die Kündigung rechtfertigten.

    Eine nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv fehlerhafte Unterrichtung stellt eine Verletzung der Mitteilungspflicht und damit keine ordnungsgemäße Einleitung der Anhörung dar mit der Folge der Nichtigkeit der Kündigung (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1977, aaO; von Hoyningen-Huene, SAE 1979, 214, 215; G. Hueck, Gemeinsame Anmerkung zu AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Dies sind grundsätzlich nicht nur die Auswahlkriterien (neben dem auswahlrelevanten Personenkreis in erster Linie Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen der vom Arbeitgeber in die Auswahl einbezogenen Arbeitnehmer), sondern auch, nach welchen Bewertungsmaßstäben er die soziale Auswahl vorgenommen hat (BAGE 42, 151, 160 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B III 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu A III 2 b bb).

    Diese Auffassung hat der Senat wiederholt bestätigt, und zwar in Übereinstimmung mit dem Siebten Senat (BAGE 45, 277, 285 = AP, aaO, Nr. 31, zu III 2 c cc der Gründe; Urteil vom 8. August 1985, aaO, zu A III 2 b cc der Gründe; Urteile vom 21. Dezember 1983 - 7 AZR 363/82 - nicht veröffentlicht und vom 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48 = BB 1987, 2302; vgl. auch Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 12 und 18 zu § 102 BetrVG 1972; Moll, Anm. zu EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 55; v. Hoyningen-Huene, Anm. zu AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972 und SAE 1979, 214, 215; KR-Etzel, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz 66; Becker-Schaffner, BlStSozArbR 1977, 193 ff., 195; Boewer, NZA 1988, 1 ff., 6; Kaup, DB 1974, 2302, 2303).

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Weiter muß das Interesse des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs so überwiegen, daß ihm die Einlassung auf die nicht mehr innerhalb angemessener Frist erhobene Klage nicht mehr zumutbar ist (BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; BAG Urteile vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, vom 9. Januar 1987 - 2 AZR 37/86 - und - 2 AZR 126/86 -, nicht veröffentlicht, vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, ferner Urteile vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung und vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Für das Zeitmoment hat der Senat eine Regelfrist, wie sie verschiedentlich von den Instanzgerichten angenommen worden ist (vgl. Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 22. November 1984 - 4 Ca 2338/84 - NZA 1985, 187 ff.), im Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - nicht für vertretbar erachtet.

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Nicht ausreichend sind pauschale, schlag- oder stichwortartige Angaben (BAGE 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972).

    In BAGE 30, 370, 376, 377 = AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe und BAGE 30, 386, 395 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 4 b der Gründe, hat der Senat diese Rechtsprechung bestätigt und in BAGE 31, 1, 7 [BAG 13.07.1978 - 2 AZR 798/77] = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe, ausdrücklich hervorgehoben, die Mitteilungspflicht habe eine zu beachtende subjektive Seite.

  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Weiter muß das Interesse des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs so überwiegen, daß ihm die Einlassung auf die nicht mehr innerhalb angemessener Frist erhobene Klage nicht mehr zumutbar ist (BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; BAG Urteile vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, vom 9. Januar 1987 - 2 AZR 37/86 - und - 2 AZR 126/86 -, nicht veröffentlicht, vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, ferner Urteile vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung und vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Im Streitfall fehlen jegliche Feststellungen dazu, daß die Beklagte sich darauf eingerichtet hatte, der Kläger werde das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen (BVerfGE 32, 305, 308, 309; Senatsurteile BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP, aaO und vom 9. Januar 1987, aa0, jeweils zu II 2 b der Gründe; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 11. Februar 1983 - 1 Sa 50/82 - AP Nr. 40 zu § 242 BGB Verwirkung; KR-Rost, 2. Aufl., § 7 KSchG Rz 40; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 305).

  • BAG, 09.01.1987 - 2 AZR 126/86

    Prozessverwirkung

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Weiter muß das Interesse des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs so überwiegen, daß ihm die Einlassung auf die nicht mehr innerhalb angemessener Frist erhobene Klage nicht mehr zumutbar ist (BAGE 11, 353 [BAG 02.11.1961 - 2 AZR 66/61] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; BAG Urteile vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, vom 9. Januar 1987 - 2 AZR 37/86 - und - 2 AZR 126/86 -, nicht veröffentlicht, vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, ferner Urteile vom 10. Januar 1956 - 3 AZR 245/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Verwirkung und vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    In seiner unveröffentlichten Entscheidung vom 9. Januar 1987 - 2 AZR 126/86 - hat der Senat das Umstandsmoment u.a. wegen einer zwei Monate vor Erhebung der gegen die Kündigung gerichteten Klage erhobenen Leistungsklage auf Zahlung eines Nachteilsausgleiches nach § 113 Abs. 3 BetrVG als erfüllt angesehen.

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Geringfügige Unterschiede in der sozialen Schutzbedürftigkeit sind rechtlich unbeachtlich (BAGE 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Insoweit wird sich das Berufungsgericht auch mit dem Vortrag der Parteien zum Arbeitnehmer B zu befassen haben (vgl. insoweit BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 64; Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Auflage, § 79 Rz 31; KR-Etzel, 2. Aufl., § 102 Rz 59, 108, 110).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 613/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Anhörung des Betriebsrats,

    Auszug aus BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
    Die Darlegungs- und Beweislast für die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (BAGE 27, 230, 241 ff. = AP Nr. 5 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 6 der Gründe).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 495/85

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsratsanhörung zur

  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 23.02.1962 - 1 AZR 49/61

    Schlüssigkeit der Prozeßrügen - Umfang der Rechtskraftwirkung

  • BAG, 09.01.1987 - 2 AZR 37/86

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung bei Insolvenz des Arbeigebers -

  • BAG, 10.01.1956 - 3 AZR 245/54
  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 363/82
  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.1983 - 1 Sa 50/82
  • ArbG Bielefeld, 22.11.1984 - 4 Ca 2338/84
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Ergibt sich aus seiner Auskunft, dass er nicht alle nach dem Gesetz maßgeblichen Sozialdaten oder ungeeignete Kriterien berücksichtigt hat oder dass die von ihm beachteten Kriterien im Kündigungsschutzprozess bei objektiver Würdigung noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen (Senat 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - zu II 2 b der Gründe, RzK III 1 b Nr. 12) , kann die Unterrichtung gleichwohl ausreichend sein, wenn für den Betriebsrat erkennbar ist, dass der Arbeitgeber eine Sozialauswahl für überflüssig gehalten hat, etwa weil nach dessen Ansicht kein mit dem zu kündigenden Arbeitnehmer vergleichbarer Mitarbeiter (mehr) vorhanden sein soll oder weil er allen Arbeitnehmern kündigen will (vgl. Senat 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 110, 331; Senat 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 167; KR-Etzel 9. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62j mwN).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitgeber annimmt, ein Auswahltatbestand zur personellen Konkretisierung der dringenden betrieblichen Erfordernisse liege überhaupt nicht vor, diese träfen einen bestimmten Arbeitnehmer unmittelbar (vgl. BAG 16. Januar 1987 - 7 AZR 495/85 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 48; 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - RzK III 1 b Nr. 12; 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 128 f.; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 70 f.; 26. Oktober 1995 - 2 AZR 1026/94 - BAGE 81, 199, 203 f.; 7. November 1996 - 2 AZR 720/95 - RzK III 1 b Nr. 26; KR-Etzel aaO § 102 BetrVG Rn. 62 f, 62 g).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 104/09

    Änderungskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Ergibt sich aus seiner Auskunft objektiv, dass er nicht alle nach dem Gesetz maßgeblichen Sozialdaten oder gar ungeeignete Kriterien berücksichtigt hat oder dass die von ihm beachteten Kriterien im Kündigungsschutzprozess noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen (Senat 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - zu II 2 b der Gründe, RzK III 1 b Nr. 12) , kann die Unterrichtung gleichwohl ausreichend sein, wenn für den Betriebsrat erkennbar ist, dass der Arbeitgeber eine Sozialauswahl für überflüssig gehalten hat, etwa weil nach seiner Ansicht kein mit dem zu kündigenden Arbeitnehmer vergleichbarer Mitarbeiter (mehr) vorhanden ist oder er allen Arbeitnehmern kündigen will (vgl. Senat 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - zu II 4 b bb der Gründe, BAGE 110, 331; Senat 27. September 2001 - 2 AZR 236/00 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 99, 167; KR/Etzel 9. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 62j mwN) .
  • LAG Hamburg, 20.10.1994 - 2 Sa 19/93

    Arbeitsverhältnis; Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit;

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  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

    Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Betriebsratsanhörung dem Betriebsrat nur die Sozialdaten zu unterbreiten, die für ihn maßgeblich waren (BAG 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - RzK III Ib 12) .
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2004 - 12 Sa 1188/03

    Sozialauswahl zugunsten älterer und länger beschäftigter Arbeitnehmer

    Es hat diesen Ansatz später jedoch durch den Gesichtspunkt der "subjektiven Determination" ergänzt (BAG, Urteil vom 30.06.1988, 2 AZR 49/88, n.v.) und erkannt, dass die Betriebsratsanhörung nicht fehlerhaft ist, wenn der Arbeitgeber sich entschlossen hat, nicht nach sozialen Gesichtspunkten auszuwählen und das dem Betriebsrat so mitteilt.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 2 Sa 15/08

    Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt - allgemeiner

    Damit ist die Beklagte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch verpflichtet, dem Betriebsrat unaufgefordert die Gründe mitzuteilen, die zu der sozialen Auswahl geführt haben (vgl. BAG vom 30.06.1988, 2 AZR 49/88 m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 23.09.2005 - 16 Sa 203/05

    Aufhebungsvertrag - Abwicklungsvertrag - Abgrenzung

    Wird aber ein neuer Tatsachenkomplex angesprochen, geht es also nunmehr bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht nur um die Betriebsbedingtheit, sondern darüber hinaus um die soziale Auswahl oder, wie vorliegend, um das Angebot eines anderweitigen Arbeitsplatzes, so kann nicht von einer Ergänzung ausgegangen werden, da die anderweitige Einsatzmöglichkeit des Klägers im Rahmen der Betriebsbedingten Kündigung eigenständig zu prüfen ist und die Wirksamkeit der Kündigung nach sich ziehen kann für den Fall, dass eine solche Möglichkeit vorhanden ist (vgl. hierzu: Urteil des BAG vom 30.06.1988, AZ 2 AZR 49/88 in RzK III 1 b 12 sowie Urteil des BAG vom 11.12.2003, AZ 2 AZR 536/02 in AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • LAG Hamburg, 29.06.1995 - 2 Sa 103/94

    Unternehmerische Entscheidung; Begrenzte Zahl von Arbeitsplätzen;

    Dies sind nicht nur neben dem auswahlrelevanten Personenkreis die Auswahlkriterien, sondern auch, nach welchen Bewertungsmaßstäben er die soziale Auswahl vorgenommen hat (BAG, Urteil vom 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - n.v.).
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats -

    Ob die im Anhörungsverfahren vom Arbeitgeber mitgeteilten - nach seiner Ansicht die Kündigung rechtfertigenden - Gründe in einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozeß der gerichtlichen Nachprüfung standhalten, ist für das Anhörungsverfahren ohne Bedeutung (BAGE 31, 1, 7 [BAG 13.07.1978 - 2 AZR 798/77] = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe; BAGE 45, 277, 285 = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 c der Gründe; Urteil vom 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 -, n.v., zu II 2 b, bb der Gründe).
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