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   BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80   

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BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80 (https://dejure.org/1982,1232)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1982 - 2 AZR 96/80 (https://dejure.org/1982,1232)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 (https://dejure.org/1982,1232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Änderungsangebot erst nach Durchführung des Anhörungsverfahrens - Auslegung des Kündigungsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1985, 56
  • DB 1984, 620
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Der Betriebsrat, der auch vor jeder Änderungskündigung zu hören ist (BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG), muß jedoch vor Ausspruch der Änderungskündigung auch über das dem Arbeitnehmer unterbreitete Änderungsangebot unterrichtet werden.

    Der Kündigungsgrund muß allerdings nicht so gewichtig sein, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Vorliegen eines Änderungsangebots zu rechtfertigen (BAG 25, 213, 218 bis 220 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 b und c der Gründe; Senatsurteil vom 3. November 1977, aaO, zu IV 1 der Gründe).

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 158/79

    Änderungskündigung - Kündigungsverbot

    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Zur Frage der Unwirksamkeit einer Änderungskündigung, wenn der Betriebsrat nur über eine beabsichtigte Beendigungskündigung unterrichtet und dem Arbeitnehmer erst nach Durchführung des Anhörungsverfahrens ein Änderungsangebot gemacht und eine Änderungskündigung ausgesprochen wird (Bestätigung des BAG Urteils vom 10. März 1982, 4 AZR 158/79 = EzA § 2 KSchG 1969 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dies hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - (EzA § 2 KSchG 1969 Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) entschieden.

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Denn der Auflösungsantrag des Arbeitgebers ist nur zulässig, wenn die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig, nicht aber bereits aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (BAG 32, 122 = AP Nr. 4 und BAG 35, 30 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969, zu 4 bzw. III 1 der Gründe; ferner Senatsurteil vom 26. März 1981 - 2 AZR 604/79 - zu III 2 b der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Denn der Auflösungsantrag des Arbeitgebers ist nur zulässig, wenn die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig, nicht aber bereits aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (BAG 32, 122 = AP Nr. 4 und BAG 35, 30 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969, zu 4 bzw. III 1 der Gründe; ferner Senatsurteil vom 26. März 1981 - 2 AZR 604/79 - zu III 2 b der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZR 604/79
    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Denn der Auflösungsantrag des Arbeitgebers ist nur zulässig, wenn die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig, nicht aber bereits aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (BAG 32, 122 = AP Nr. 4 und BAG 35, 30 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969, zu 4 bzw. III 1 der Gründe; ferner Senatsurteil vom 26. März 1981 - 2 AZR 604/79 - zu III 2 b der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Schiebt der Arbeitgeber ihm bekannte Kündigungsgründe später zur Rechtfertigung der Kündigung nach, kann dies nur dazu führen, daß er sie im Kündigungsschutzprozeß nicht mehr verwerten darf und die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, wenn die mitgeteilten Gründe nicht ausreichen (vgl. zuletzt BAG 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 und 3 der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Der erkennende Senat hat deshalb ausgesprochen, daß der Betriebsrat gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören ist und an die Mitteilungspflicht keine geringeren Anforderungen gestellt werden dürfen, auch wenn der Arbeitnehmer, dessen Kündigung beabsichtigt ist, noch nicht den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 1 KSchG genießt und der Betriebsrat deshalb nicht in der Lage ist, die individuelle Rechtsstellung des Arbeitnehmers durch Ausübung des Widerspruchsrechts gemäß § 102 Abs. 3 BetrVG zu verstärken (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 a und b der Gründe).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Das in der vorausgegangenen mündlichen Unterredung der Klägerin unterbreitete Angebot ist auch bei der Auslegung des Kündigungsschreibens hinzuzuziehen, da bei der Auslegung einer Willenserklärung nach den Maßstäben der §§ 133, 157, 242 BGB nicht nur auf den Wortlaut abzustellen ist, sondern auch alle den Beteiligten bekannten Umstände zu würdigen sind, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe seiner Erklärung gehabt hat (BAG 22, 424 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
  • BAG, 07.06.1973 - 2 AZR 450/72

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Der Kündigungsgrund muß allerdings nicht so gewichtig sein, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Vorliegen eines Änderungsangebots zu rechtfertigen (BAG 25, 213, 218 bis 220 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 b und c der Gründe; Senatsurteil vom 3. November 1977, aaO, zu IV 1 der Gründe).
  • BAG, 29.05.1959 - 2 AZR 450/58

    Entscheidung über Anspruch - Gründe - Tenor - Übergangener Anspruch - Ablauf der

    Auszug aus BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
    Da insoweit keine Ergänzung des Berufungsurteils gemäß § 321 ZPO beantragt worden ist, ist der Weiterbeschäftigungsanspruch nicht mehr rechtshängig (vgl. BAG Urteil vom 29. Mai 1959 - 2 AZR 450/58 - AP Nr. 19 zu § 3 KSchG, zu I der Gründe).
  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59

    Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Zustimmung der Kommanditistin -

  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Bei der Auslegung ist nicht nur auf den Wortlaut abzustellen, sondern es sind alle Begleitumstände zu würdigen, die für die Frage, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe seiner Erklärung gehabt hat, von Bedeutung sein können und dem Erklärungsempfänger bekannt waren (vgl. BAG 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - BAGE 22, 424; 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 = EzA BGB § 133 Nr. 7; 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620).
  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Insoweit gilt nichts Anderes als in Fällen, in denen die Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam ist (vgl. nur BAG 17. November 1983 - 6 AZR 291/83 - Senat 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - AP BGB § 626 Nr. 196 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 11).
  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dem Betriebsrat, der auch vor jeder Änderungskündigung zu hören ist (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG), vor Ausspruch der Änderungskündigung das dem Arbeitnehmer unterbreitete Änderungsangebot mitzuteilen (Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56).

    Der Zweite Senat hat im Urteil vom 27. Mai 1982 (aaO) darauf hingewiesen, daß das Änderungsangebot des Arbeitgebers Auswirkungen auf die Beurteilung der Kündigungsgründe hat, denn Prüfungsmaßstab für die zum Zweck der Änderung erklärte Kündigung ist, ob die vorgeschlagene Änderung der Arbeitsbedingungen nach § 1 KSchG sachlich gerechtfertigt und dem Arbeitnehmer zumutbar ist.

    Der Kündigungsgrund muß nicht so gewichtig sein, daß er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Vorliegen eines Änderungsangebots rechtfertigen könnte (so BAG Urteil vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213, 218 ff. [BAG 07.06.1973 - 2 AZR 450/72] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 b und c der Gründe; Urteil vom 27. Mai 1982, aaO).

    Die somit nicht ordnungsgemäße Mitteilung des Änderungsangebots führt gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG zur Rechtsunwirksamkeit der Änderungskündigung und nicht lediglich dazu, daß das Änderungsangebot bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit der Kündigung nicht mehr berücksichtigt werden darf (so BAG Urteil vom 27. Mai 1982, aaO).

  • BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89

    Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und

    Beabsichtigt der Arbeitgeber eine Änderungskündigung auszusprechen, so hat er dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen (Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Senatsurteile vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56, 57; vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

    Im Urteil vom 27. Mai 1982 (- 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56) hat der Senat die Unwirksamkeit der Änderungskündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG angenommen, weil dem Betriebsrat das Änderungsangebot nicht mitgeteilt worden war und dieser deswegen davon ausgehen mußte, es gehe um eine Beendigungskündigung.

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dem Betriebsrat, der auch vor jeder Änderungskündigung zu hören ist (vgl. BAG Urteil vom 3- November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG), vor Ausspruch der Änderungskündigung das dem Arbeitnehmer unterbreitete Änderungsangebot mitzuteilen (Ur teil vom 10. März 1982 - 4 AZR 158/79 - BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Urteil vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - BB 1985, 56).

    Der Zweite Senat hat im Urteil vom 27. Mai 1982 (aaO) darauf hinge wiesen, daß das Änderungsangebot des Arbeitgebers Auswirkungen auf die Beurteilung der Kündigungsgründe hat, denn Prüfungsmaßstab für die zum Zweck der Änderung erklärte Kündigung ist, ob die vorgeschlagene Änderung der Arbeitsbedingungen nach § 1 KSchG sachlich gerechtfertigt und dem Arbeitnehmer zumutbar ist.

    Der Kündigungsgrund muß nicht so gewichtig sein, daß er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne Vorliegen eines iinderungsangebots rechtfertigen könnte (so BAG Urteil vom 7. Juni 1973 - 2 AZR 450/72 - BAGE 25, 213, 218 ff. = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Änderungskündigung, zu II 2 b und c der Gründe; Ur teil vom 27. Mai 1982, aaO).

    Die somit nicht ordnungsgemäße Mitteilung des Änderungsangebots führt gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG zur Rechtsunwirksamkeit der Änderungskündigung und nicht lediglich dazu, daß das Änderungsangebot bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit der Kündigung nicht mehr berücksichtigt werden darf (so BAG Urteil vom 27. Mai 1982, aaO).

  • LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12

    Doppelte Schriftformklausel - Änderung mehrerer Arbeitsbedingungen -

    Bei der Änderungskündigung sind dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Kündigung, sondern auch das genaue Änderungsangebot mitzuteilen (BAG 29. September .2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; LAG Köln 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 - NZA-RR 2010, 642; LAG Berlin 15. Februar 2008 - 8 Sa 1476/07 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 8) .
  • LAG Hessen, 21.10.2016 - 14 Sa 1430/15

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

    Weiterhin sind bei der Änderungskündigung dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Kündigung, sondern auch das genaue Änderungsangebot mitzuteilen ( BAG 27. Mai 1982 - 2 AZR 86/80 - DB 1984, 620; BAG 29. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; LAG Köln 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 - NZA
  • LAG Hamm, 11.11.1999 - 4 Sa 1879/98

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Nichtbeachtung der Mitbestimmung des

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 8 Sa 1476/07

    Anhörung des Betriebsrats, Änderungskündigung

    Dies gilt auch für die Änderungskündigung, bei der dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Kündigung sondern auch das Änderungsangebot mitzuteilen sind (vgl. nur BAG, Urteile vom 27.05.1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; vom 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750).
  • LAG Hamm, 10.02.2000 - 16 Sa 1482/99

    Einhaltung der Schriftform durch Telefax; Die Änderungskündigung besteht aus 2

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  • LAG Hamm, 18.01.1996 - 4 Sa 768/95

    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung ; Bestandsgefährdung

  • LAG Köln, 12.03.2014 - 11 Sa 558/13

    Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung

  • LAG Köln, 12.03.2014 - 11 Sa 864/13

    Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung

  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88

    Zulässigkeit des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Kündigung wegen

  • LAG Köln, 12.03.2014 - 11 Sa 557/13

    Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 9 Sa 451/09

    Betriebsratsanhörung bei personengebundener Änderungskündigung

  • LAG München, 29.10.1987 - 6 (7) Sa 816/86

    Unzulässigkeit eines Auflösungsantrags im Rechtsstreit über die soziale

  • LAG Köln, 12.03.2014 - 11 Sa 863/13

    Anhörung des Betriebsrats zu einer Änderungskündigung

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 302/86

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers bei Sozialwidrigkeit - Unwirksamkeit der

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