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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2008 - 2 B 10613/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,3474
OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2008 - 2 B 10613/08.OVG (https://dejure.org/2008,3474)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.06.2008 - 2 B 10613/08.OVG (https://dejure.org/2008,3474)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 2 B 10613/08.OVG (https://dejure.org/2008,3474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Auswahlverfahrens in Bezug auf die Aufnahme in eine öffentliche Schule des Landes Rheinland Pfalz auf Landeskinder

  • Judicialis

    SchulG § 56; ; SchulG § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchulG § 56; SchulG § 56 Abs. 1
    Schule; Gymnasium; Schüler; Aufnahme; Landeskind; Härtefall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Beschränkung auf Landeskinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Aufnahmeanspruch hessischer Schüler an Mainzer Gymnasien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Aufnahmeanspruch hessischer Schüler an Mainzer Gymnasien - Rheinland-pfälzisches Schulgesetz gibt nur rheinland-pfälzischen Schülern Anspruch auf Schulbesuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1251
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2008 - 2 B 10613/08
    Diese unterliegen im Land ihres Wohnsitzes der Schulpflicht, die sie grundsätzlich an den öffentlichen Schulen und an den privaten Ersatzschulen dieses Landes zu erfüllen haben (BVerfGE 112, 74 [88]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2017 - 2 B 11135/17

    Antrags- und Vergabeverfahren für die Aufnahme in öffentliche Schulen;

    Anders als im hier nicht eröffneten Anwendungsbereich von § 56 SchulG, der die Schulpflicht an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz anknüpft, und dem der Senat daher im Umkehrschluss die Berechtigung zur Anwendung einer (im Gesetz nicht explizit genannten) Landeskinderregelung entnimmt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 B 10613/08 -, NVwZ 2008, 1251), trifft § 52 SchulG insoweit eine Spezialregelung für die dort genannten berufsbildenden Schulen und stellt die maßgeblichen Kriterien für die Auswahl der Schüler auf.

    Der Senat weist abschließend darauf hin, dass er keinen Zweifel daran hat, dass der Verordnungsgeber über die in §§ 13 Abs. 1 Satz 3, 17 Abs. 2 i.V.m. der Anlage 1 BBSchO genannten Kriterien hinaus angesichts des Wortlauts des § 56 Abs. 3 Satz 1 SchulG ("überwiegend") auch weitere Kriterien (vgl. Lotze-Dombrowski/Bickenbach, in: Grumbach/Bickenbach u.a., SchulG RP, § 56 Anm. 3) und damit auch eine Landeskinderregelung verfassungsfest in die Verordnung aufnehmen könnte (vgl. auch VG Hamburg, Urteil vom 25. September 2001 - 10 VG 5196/98 -, juris Rn. 78; VG Bremen, Beschluss vom 1. September 2014 - 1 V 890/14 -, juris Rn. 24 f.; Hufen, JuS 2009, 369 [370]; a.A. Lotze-Dombrowski/Bickenbach, in: Grumbach/Bickenbach u.a., SchulG RP, § 56 Anm. 3).

  • VG Koblenz, 18.07.2011 - 7 L 576/11

    Kein Anspruch auf Aufnahme in die KGS Kirchberg

    Auch aus der allgemeinen Pflicht zum Besuch einer Schule (s. § 56 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes (SchulG)) resultiert - umgekehrt - nur der Anspruch auf Ermöglichung des vorgeschriebenen Schulbesuchs (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 B 10613/08.OVG -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 3 S 43.14

    Brandenburg; Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Bildungsgang Sozialwesen; sog.

    Geht man davon aus, dass der Gesichtspunkt der Mittelkonzentration auf die Belange der Bürger des eigenen Landes dem Umstand Rechnung trägt, dass die Ausgestaltung des Schulwesens und die Umsetzung der dazu entwickelten Konzepte primär dazu bestimmt sind, der Ausbildung und Unterrichtung der im eigenen Land wohnhaften Schülerinnen und Schüler zu dienen (so BVerfG, Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 -, juris Rn. 57; OVG Koblenz, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 B 10613/08 -, juris Rn. 4), so gilt dies erst recht für eine Zulassung zu externen Prüfungen, die - als Ausnahmeregelung - keinen Besuch einer Ausbildungsstätte voraussetzen.
  • VG Münster, 22.08.2011 - 1 K 1175/11

    Rechtliche Ausgestaltung des sog. Landeskinderprivilegs bei der Schulaufnahme;

    vgl. zur Landeskinderklausel bei der Privatschulfinanzierung BVerfG, Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74, 86; zum Schulaufnahmeverfahren OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 B 10613/08 - NVwZ 2008, 1251.
  • VG Trier, 15.11.2021 - 9 K 2937/21

    Ausnahmsweise Zuweisung zu einer für den Einzugsbereich unzuständigen

    Dem spezielleren Wunsch auf Besuch einer bestimmten Schule steht hingegen das auf Art. 7 Abs. 1 GG und Art. 27 Abs. 2 LV gestützte Organisationsermessen des Staates entgegen ( VG Koblenz, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 L 576/11.KO -, ESOVGRP; vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 B 10613/08.OVG -, ESOVGRP).
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