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   OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98   

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OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98 (https://dejure.org/2003,19090)
OVG Berlin, Entscheidung vom 20.05.2003 - 2 B 21.98 (https://dejure.org/2003,19090)
OVG Berlin, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 2 B 21.98 (https://dejure.org/2003,19090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Genehmigung zur Nutzungsänderung eines Gebäudes in ein Bürogebäude bei teilweiser Lage in einem Kerngebiet und in einem allgemeinen Wohngebiet; Feststellung der Baugebietsgrenzen im Bereich des Kurfürstendamms; Auslegung eines Baunutzungsplans; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Baurecht; übergeleiteter Baunutzungsplan; Auslegung in Anlehnung an Festsetzungsprinzipien des Bauzonenplans; Kerngebietsausweisung am Kurfürstendamm in einer Tiefe von 40 m; Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes auf einem überwiegend im Wohngebiet liegenden ...

  • Judicialis

    BauGB § 9 Abs. 7; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BBauG § 173 Abs. 3; ; BO 58 § 7 Nr. 8, § 8 Nr. 1 c; ; BauO Bln 1929 § 8 Ziff. 25 und Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98
    Eine solche Fallgestaltung kann etwa gegeben sein, wenn ein Grundstück in geringem Umfang in das anschließende Wohngebiet hineinragt und eine sinnvolle Grundstücksnutzung nur unter Einbeziehung dieser Fläche in die Kerngebietsnutzung ermöglicht werden könnte (vgl. dazu auch das Urteil des BVerwG vom 19. September 2002 - 4 C 13.01 -, BauR 2003, S. 488, 489).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98
    Ein solches Vorgehen entspricht der der genannten Überleitungsregelung im Bundesbaugesetz zugrunde liegenden Intention, dass zur Sicherung der Rechtskontinuität der überkommene planerische Bestand für die städtebauliche Ordnung bis zur Aufstellung neuer Bebauungspläne nach Möglichkeit erhalten bleiben soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1971, Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 8, Urteil vom 23. August 1996, BVerwGE 101, S. 364, 379).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98
    Daraus folgt, dass von solchen Festsetzungen, die der Plangeber zu einem maßgebenden Planungsziel erhoben hat, im Allgemeinen keine oder nur untergeordnete, eine bloße Randkorrektur des Bebauungsplans darstellende Abweichungen im Wege der Befreiung in Betracht kommen, selbst wenn die Abweichung zulässiger Inhalt eines Bebauungsplans hätte sein können und mit den Anforderungen des § 1 Abs. 5 und 6 BauGB vereinbar, mithin für sich genommen städtebaulich vertretbar im Sinne von § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1978, BVerwGE 56, S. 71, 75, Beschluss vom 20. November 1989, a.a.O. und Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 31 Rdnr. 37, Dürr in: Brügelmann u.a., Kommentar zum BauGB, § 31 Rdnrn. 30, 40).
  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98
    Die Grundzüge der Planung bilden die den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrunde liegende und in ihnen zum Ausdruck kommende planerische Konzeption (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1989, NVwZ 1990, S. 556 und Beschluss vom 5. März 1999, Buchholz 406.1 § 31 BauGB Nr. 39 = NVwZ 1999, S. 110, Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 31 Rdnrn. 31 und 36).
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98
    Die von den Klägern genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 (NJW 1977, S. 1932) betrifft ohnehin eine abweichende Fallkonstellation.
  • BFH, 28.05.1998 - V R 100/96

    Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

    Auszug aus OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98
    Die Grundzüge der Planung bilden die den Festsetzungen des Bebauungsplans zugrunde liegende und in ihnen zum Ausdruck kommende planerische Konzeption (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1989, NVwZ 1990, S. 556 und Beschluss vom 5. März 1999, Buchholz 406.1 § 31 BauGB Nr. 39 = NVwZ 1999, S. 110, Ernst/ Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 31 Rdnrn. 31 und 36).
  • OVG Berlin, 28.08.1997 - 2 B 3.96

    Wohngebäude ; Nutzung zu Bürozwecken; Freiberufliche Tätigkeit; Allgemeines

    Auszug aus OVG Berlin, 20.05.2003 - 2 B 21.98
    Das dahingehende Verständnis dieser Festsetzungen bietet sich mit Rücksicht darauf an, dass der Baunutzungsplan auf den ihm vorangehenden planerischen Regelungen der Bauordnung für die Stadt Berlin vom 3. November 1925, neu gefasst am 9. November 1929 (ABl. S. 1188, abgedr. in: Clouth, Kommentar zur Bauordnung für Berlin, 2. Aufl. 1931) - BauO Bln 1929 - aufbaut und hierbei in weiten Teilen auf die in der Anlage (s. § 8 Ziff. 25 Abs. 1) enthaltenen Bestimmungen über die Abgrenzung der Gebiete der Bauklassen, der Wohngebiete, der gegen Belästigung geschützten Gebiete, der Industriegebiete und der Geschäftsviertel - künftig Bauzonenplan - zurückgreift (vgl. dazu OVG Berlin, Urteil vom 31. März 1992, OVGE 20, 27, 30 ff., zum übergeleiteten Recht s. auch das Urteil vom 4. Februar 1994, OVGE 21, S. 124, 128 und den Beschluss vom 28. August 1997, ZMR 1998, S. 250 sowie Dageförde, a.a.O., Rdnr. 7, kritisch: v. Feldmann/Knuth, Berliner Planungsrecht, 3. Aufl. 1998, Rdnr. 43).
  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 386.19

    Erteilung eines Bauvorbescheids: Überleitung eines Baunutzungsplans

    Davon gehen das VG Berlin und das OVG Berlin-Brandenburg in gefestigter, ständiger Rechtsprechung seit jeher aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2023 - OVG 10 B 15.18 -, juris Rn. 43; Urteile vom 6. Oktober 2015 - OVG 10 B 1.14 -, juris Rn. 38; vom 20. Mai 2003 - OVG 2 B 21.98 -, juris Rn. 19; vom 31. März 1992 - 2 A 9.88 -, juris Rn. 30; vom 13. Juni 1991 - OVG 2 B 29.88 -, juris Rn. 17; vom 6. März 1991 - OVG 2 S 29.20 -, juris Rn. 5; vom 10. März 1989 - OVG 2 B 4.87 -, juris Rn. 24; VG Berlin, Urteile vom 5. November 2019 - VG 19 K 156.18 -, juris Rn. 30; vom 2. Juni 2016 - VG 13 K 185.15 -, juris Rn. 16).

    Anders verhält es sich jedoch, soweit - wie hier - in den früheren westlichen Bezirken übergeleitete förmlich festgesetzte Straßen- und Baufluchtlinien vorliegen, da mit den Straßenfluchtlinien Festsetzungen über öffentliche Verkehrsflächen im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 6 des Planungsgesetzes und nunmehr § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB getroffen wurden (st. Rspr., vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Oktober 2015, a.a.O., Rn. 24; OVG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2003, a.a.O., Rn. 19).

  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 85.10

    Irakische Botschaft in reinem Wohngebiet zulässig

    Dies gilt auch mit Blick auf die Ausweisungen des nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BauGB übergeleiteten Baunutzungsplans von 1958/60, bei denen es sich um eine großräumige und wenig differenzierte Planung handelt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2003 - OVG 2 B 21.98 -, LKV 2004, S. 132 [134]).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 81.10

    Nachbarlicher Abwehranspruch einer Wohneigentümergemeinschaft; Baugenehmigung und

    Dies gilt auch mit Blick auf die Ausweisungen des nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BauGB übergeleiteten Baunutzungsplans von 1958/60, bei denen es sich um eine großräumige und wenig differenzierte Planung handelt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2003 - OVG 2 B 21.98 -, LKV 2004, S.132 [134]).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 204.11

    Groth; Baugenehmigung und Befreiung

    Dies gilt auch mit Blick auf die Ausweisungen des nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BauGB übergeleiteten Baunutzungsplans von 1958/60, bei denen es sich um eine großräumige und wenig differenzierte Planung handelt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2003 - OVG 2 B 21.98 -, LKV 2004, S.132 [134]).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 205.11

    Klopfer; Vorbecheid

    Dies gilt auch mit Blick auf die Ausweisungen des nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BauGB übergeleiteten Baunutzungsplans von 1958/60, bei denen es sich um eine großräumige und wenig differenzierte Planung handelt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2003 - OVG 2 B 21.98 -, LKV 2004, S.132 [134]).
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 13 A 104.08

    Kein Baustop für Straftäterprojekt in Lankwitz

    Der übergeleitete Baunutzungsplan vom 28. Dezember 1960 hat das westliche Stadtgebiet grobmaschig und mit generalisierender Tendenz als allgemeines Wohngebiet überplant, wobei eine Randkorrektur im Wege der Befreiung möglich ist (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2003 - OVG 2 B 21.98 -, zitiert nach [...], RdNr. 27).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 96.10

    Schulz; Vorbescheid, Baugenehmigung und Befreiung

    Dies gilt auch mit Blick auf die Ausweisungen des nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BauGB übergeleiteten Baunutzungsplans von 1958/60, bei denen es sich um eine großräumige und wenig differenzierte Planung handelt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2003 - OVG 2 B 21.98 -, LKV 2004, S.132 [134]).
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   BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 21.98   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstufung eines unzulässigen Rechtsmittels als rechtzeitig gestellter Antrag auf Zulassung der Berufung - Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94

    Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 21.98
    Insoweit gilt nichts anderes als für die vergleichbare Frage der Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde oder umgekehrt einer Nichtzulassungsbeschwerde in eine Revision (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1994 - BVerwG 9 B 374.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.08.1995 - 9 B 303.95

    Berufung - Einlegung - Gerichtsbescheid - Verwerfung - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 21.98
    Ein von einem Anwalt eindeutig eingelegten Rechtsbehelf kann jedenfalls dann nicht in einen anderen umgedeutet werden, wenn die Rechtsbehelfe unterschiedlichen Zwecken dienen (vgl. Beschluß vom 2. August 1995 - BVerwG 9 B 303.95 - ).
  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 21.98
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - ).
  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 21.98
    Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (vgl. etwa Beschlüsse vom 29. Januar 1962 - BVerwG 2 C 83.60 - und vom 12. September 1988 - BVerwG 6 CB 35.88 - ).
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