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   OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09   

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OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09 (https://dejure.org/2010,8231)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.05.2010 - 2 B 315/09 (https://dejure.org/2010,8231)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 2 B 315/09 (https://dejure.org/2010,8231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Organisatorisches Ermessen des Dienstherrn hinsichtlich der Festlegung des Anforderungsprofils für eine Stelle; Vorranggewährung für Bewerber mit der ersten juristischen Staatsprüfung gegenüber den Bewerbern ohne Hochschulstudium bei der Bewerbung auf eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BremBG § 9; BremLV Art. 128; GG Art. 33 Abs. 2
    Organisatorisches Ermessen des Dienstherrn hinsichtlich der Festlegung des Anforderungsprofils für eine Stelle; Vorranggewährung für Bewerber mit der ersten juristischen Staatsprüfung gegenüber den Bewerbern ohne Hochschulstudium bei der Bewerbung auf eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Bremen, 19.02.1999 - 2 B 11/99

    Beförderungsverfahren ; Vorstellungsgespräche; Bewerber; Hausbewerber;

    Auszug aus OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09
    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998 - BVerwGE 106, 263, 266 ff.; st. Rspr. des Senats, z.B. B. v. 20.09.1993 - 2 B 42/93 - [...] Nr. 12; B. v. 19.02.1999, ZBR 2001, 221; B. v. 05.12.2007 -2 B 425/07 - NVwZ-RR 2008, 413 ).

    Um das Leistungsbild eines Bewerbers zu erfassen, sind deshalb regelmäßig aktuelle dienstliche Beurteilungen heranzuziehen und die anderen erreichbaren Erkenntnisquellen, wie Personalakten, auszuwerten (B. d. Sen. v. 19.02.1999 - 2 B 11/99 -).

  • OVG Bremen, 28.01.2009 - 2 B 479/08

    Anforderungsprofil; Auswahl

    Auszug aus OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09
    Maßgeblich für die Überprüfung der Auswahlentscheidung ist nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der Widerspruchsbescheid (OVG Bremen, B. v. 28.01.2009 - 2 B 479/08).

    Die Anforderungen für eine Stelle, also deren Anforderungsprofil festzulegen, liegt im organisatorischen Ermessen des Dienstherrn (vgl. OVG Bremen, B. v. 28.01.2009 a.a.O.; OVG Münster, B. v. 23.6.2004 - 1 B 455/04 - NWVBl 2004, 363 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 05.12.2007 - 2 B 425/07

    Auswahlgespräch; Beurteilung

    Auszug aus OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09
    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998 - BVerwGE 106, 263, 266 ff.; st. Rspr. des Senats, z.B. B. v. 20.09.1993 - 2 B 42/93 - [...] Nr. 12; B. v. 19.02.1999, ZBR 2001, 221; B. v. 05.12.2007 -2 B 425/07 - NVwZ-RR 2008, 413 ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Eignung eines Bewerbers für eine zu besetzende Beförderungsstelle anhand seiner auf dem aktuellen Dienstposten zuletzt erbrachten Leistungen zu beurteilen, denn ob ein Bewerber erwarten lässt, dass er die höheren Anforderungen des Beförderungsamts erfüllt, lässt sich zunächst aus dem ableiten, was er bisher geleistet hat (B. d. Sen. v. 05.12.2007 - 2 B 425/07 - [...]).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09
    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998 - BVerwGE 106, 263, 266 ff.; st. Rspr. des Senats, z.B. B. v. 20.09.1993 - 2 B 42/93 - [...] Nr. 12; B. v. 19.02.1999, ZBR 2001, 221; B. v. 05.12.2007 -2 B 425/07 - NVwZ-RR 2008, 413 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 1 B 455/04

    Grundsatz der Bestenauslese (Leistungsgrundsatz) bei Bewerbungskonkurrenzen um

    Auszug aus OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09
    Die Anforderungen für eine Stelle, also deren Anforderungsprofil festzulegen, liegt im organisatorischen Ermessen des Dienstherrn (vgl. OVG Bremen, B. v. 28.01.2009 a.a.O.; OVG Münster, B. v. 23.6.2004 - 1 B 455/04 - NWVBl 2004, 363 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 2 B 6.05

    Eingrenzung des Bewerberkreises auf Beamte mit längerer Berufserfahrung in Fragen

    Auszug aus OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09
    Denn mit dem in Bezug auf diese Kenntnisse formulierten abdrängenden Anforderungsprofil hat die Antragsgegnerin das Maß an inhaltlicher Ausprägung und Bestimmtheit des geforderten Leistungsmerkmals charakterisiert (vgl. auch BVerwG, B. v. 11.08.2005 - BVerwG 2 B 6.05 - [...]), so dass der Antragsteller den vom Verwaltungsgericht insoweit für notwendig gehaltenen nachvollziehbaren bewerteten Vergleich der Kenntnisse der beiden Bewerber nicht verlangen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2002 - 10 B 11229/02

    Stellenausschreibung - Anforderungsprofil

    Auszug aus OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09
    Das Anforderungsprofil ist deshalb nicht ein auf bestimmte Personen hin drängendes, sondern vielmehr ein einen bestimmten Personenkreis "abdrängendes" Anforderungsprofil (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 15.10.2002 - 10 B 11229/02 - NVwZ-RR 2003, 762).
  • FG Nürnberg, 26.08.2010 - 6 K 489/09

    Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender 130 Crew Cab

    Auszug aus OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09
    Mit dem angefochtenen Beschluss vom 04.09.2009 hat das Verwaltungsgericht die Antragsgegnerin verpflichtet, die ausgeschriebene Planstelle in ihrem Rechts- und Versicherungsamt bis einen Monat nach Zustellung einer Entscheidung über die Klage des Antragstellers (6 K 489/09) oder einer anderweitigen Erledigung des Stellenbesetzungsverfahrens vorläufig freizuhalten.
  • OVG Bremen, 20.09.1993 - 2 B 42/93

    Auswahlentscheidung unter Mitbewerbern; Beförderungsamt; Dienstliche

    Auszug aus OVG Bremen, 03.05.2010 - 2 B 315/09
    Wie die Ermessensentscheidung ist auch die Eignungsbeurteilung als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden gesetzlichen Begriff verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998 - BVerwGE 106, 263, 266 ff.; st. Rspr. des Senats, z.B. B. v. 20.09.1993 - 2 B 42/93 - [...] Nr. 12; B. v. 19.02.1999, ZBR 2001, 221; B. v. 05.12.2007 -2 B 425/07 - NVwZ-RR 2008, 413 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    cc) Es ist entgegen dem Beschwerdevorbringen weit überwiegend wahrscheinlich, dass der Beigeladene diejenigen Anforderungen aus der Stellenausschreibung vom 25.02.2010 erfüllt, die seitens des Antragsgegners "erwartet" werden und die nicht oben unter a) bb) aufgeführt sind, so dass es nicht darauf ankommt, ob diese zum konstitutiven Anforderungsprofil zu rechnen sind (vgl. zur Auslegung von "werden erwartet" in einem Anforderungsprofil im Sinne von "werden zwingend verlangt" OVG Bremen, Beschluss vom 03.05.2010 - 2 B 315/09 -, DÖD 2010, 223).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14

    Konstitutives Anforderungsmerkmal für die Besetzung der Stelle des

    Der Antragsgegner bestreitet nicht, dass das Merkmal "Erwartet wird ein berufspädagogisches Studium" bei der vom Verwaltungsgericht isoliert angestellten Wortlautinterpretation als konstitutives Anforderungsmerkmal einzustufen wäre (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 3.5.2010 - 2 B 315/09 -, DÖD 2010, 223 f.).
  • OVG Bremen, 20.07.2010 - 2 B 19/10

    Notwendigkeit einer für das Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens

    Diese Festlegung wäre nur angreifbar, wenn die Antragsgegnerin das Ermessen, das ihr bei der Festschreibung des Anforderungsprofils zukommt (vgl. dazu OVG Bremen, B. v. 03.05.2010 - 2 B 315/09 - m.w.N.), rechtsfehlerhaft ausgeübt hat.
  • VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.234

    Beamtenrecht; Hubschrauberwart; Übernahme in den Polizeivollzugsdienst;

    Diesem steht hier ein weites Organisationsermessen zu, wie er nach seinen organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten Beamte einsetzt (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 -, BVerwG, U.v. 25.4.1996 - 2 C 21/95 -, OVG Bremen, B.v. 3.5.2010 - 2 B 315/09 -, BVerwG v. 28.11.1991 - 2 C 7/89 - jeweils juris).
  • VG Bremen, 21.06.2011 - 6 V 1596/10

    Konkurrentenstreit

    Zwar hat das OVG Bremen (Beschl. v. 03.05.2010 - OVG 2 B 315/09 -, BeckRS 2 B 315/09) ausgeführt, dass sich aus der Formulierung "werden erwartet" der zwingende Charakter des Anforderungsmerkmals ergebe.
  • VG Köln, 14.01.2011 - 19 K 4687/10

    Anspruch auf Einstellung in den höheren Polizeivollzugsdienst trotz bereits

    Beschluss vom 28.01.2009 - 2 B 479/08 - und Beschluss vom 03.05.2010 - 2 B 315/09 - (jeweils juris).
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