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   BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10   

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https://dejure.org/2011,9904
BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10 (https://dejure.org/2011,9904)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.2011 - 2 B 37.10 (https://dejure.org/2011,9904)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 2011 - 2 B 37.10 (https://dejure.org/2011,9904)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124a Abs 3 S 4 VwGO, § 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 121 VwGO
    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch Verwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Auffahrunfalls als Dienstunfall durch die Unfallkasse Post und Telekom bei Vorliegen einer Vorschädigung der Halswirbelsäule durch einen zuvor erlittenen privaten Autounfall; Bestimmung nach pflichtgemäßen Ermessen der Art und Anzahl der einzuholenden ...

  • rewis.io

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch Verwaltungsgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch Verwaltungsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Auffahrunfalls als Dienstunfall durch die Unfallkasse Post und Telekom bei Vorliegen einer Vorschädigung der Halswirbelsäule durch einen zuvor erlittenen privaten Autounfall; Bestimmung nach pflichtgemäßen Ermessen der Art und Anzahl der einzuholenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 m.w.N.; Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - NVwZ-RR 2008, 477 stRspr).

    Sie kann einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich - so auch hier - nicht begründen (Beschluss vom 26. Februar 2008 a.a.O. S. 480).

  • BVerwG, 08.05.1958 - I C 181.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    Endet dieser Zustand, so bewirkt dies eine erhebliche nachträgliche Änderung der zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- oder Rechtslage, die die Rechtskraftwirkung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils gemäß § 121 VwGO enden lässt (Urteil vom 8. Mai 1958 - BVerwG 1 C 181.57 - BVerwGE 6, 321 ; Beschluss vom 23. September 1980 - BVerwG 2 B 52.80 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 76 S. 23).
  • BVerwG, 23.09.1980 - 2 B 52.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    Endet dieser Zustand, so bewirkt dies eine erhebliche nachträgliche Änderung der zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- oder Rechtslage, die die Rechtskraftwirkung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils gemäß § 121 VwGO enden lässt (Urteil vom 8. Mai 1958 - BVerwG 1 C 181.57 - BVerwGE 6, 321 ; Beschluss vom 23. September 1980 - BVerwG 2 B 52.80 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 76 S. 23).
  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    Dem Berufungsantrag kommt somit nicht nur begründende, sondern durch die Bestimmung durch den Rechtsmittelführer auch begrenzende Wirkung zu; er hat jedenfalls im Verwaltungsprozess nicht lediglich vorläufige, ankündigende Wirkung (Urteil vom 17. Juli 2009 - BVerwG 5 C 25.08 - Buchholz 436.511 § 74 KJHG/SGB VIII Nr. 6 S. 3).
  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts, auch wenn die darauf basierende rechtliche Würdigung als solche nicht zu beanstanden ist (Beschluss vom 18. November 2008 - BVerwG 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 27 m.w.N.; stRspr).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    Der Begriff der Spruchreife bringt zum Ausdruck, dass das Gericht verpflichtet ist, die auf der Grundlage seines Rechtsstandpunktes entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände erschöpfend aufzuklären (Urteil vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 295 S. 31).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 m.w.N.; Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - NVwZ-RR 2008, 477 stRspr).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine abstrakte, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 Nr. 18 S. 22 VwGO).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    Es reicht aus, dass sich der Inhalt des Berufungsantrages aus dem fristgerechten Berufungsvorbringen ergibt (Urteil vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 8.04 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10
    Dieser Zulassungsgrund erfasst divergierende Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zu Fragen des Landesbeamtenrechts (vgl. Beschlüsse vom 30. Mai 1967 - BVerwG 2 B 32.67 - BVerwGE 27, 155 = Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 17 S. 25 f. und 24. März 1997 - BVerwG 2 B 33.97 - a.a.O. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06

    Zurückverweis zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 B 59.04

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Rüge der unrechtmäßigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05

    Inanspruchnahme eines Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der Bekämpfung der

  • BVerwG, 24.03.1997 - 2 B 33.97

    Rückforderung überbezahlten Ausbildungsgeldes an einen Sanitätsoffizier-Anwärter

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Dies ist für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung ausreichend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2011 - 2 B 37.10 -, juris Rn. 8 bis 11 m.w.N., Beschluss vom 17. Mai 2006 - 1 B 13.06 -, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Bei gebundenen Entscheidungen ist das Gericht grundsätzlich verpflichtet, alle für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs in eigener Verantwortung festzustellen (Urteile vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 29 S. 32 und vom 19. April 2011 - BVerwG 1 C 3.10 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 16 Rn. 15; Beschluss vom 10. März 2011 - BVerwG 2 B 37.10 - juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Nicht verfahrensgegenständlich ist die vom Verwaltungsgericht getroffene Befristungsentscheidung, nachdem der Kläger mit seinem Berufungsantrag, der gemäß § 124a Abs. 3 VwGO nicht nur begründende sondern auch begrenzende Wirkung hat, alleine die Aufhebung der Ausweisungsverfügung des Beklagten beantragt und er auch in seiner Berufungsbegründung auf die Befristungsfrage nicht abgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2011 - 2 B 37.10 -, juris).
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