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   BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 66.79   

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BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 66.79 (https://dejure.org/1979,1592)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1979 - 2 B 66.79 (https://dejure.org/1979,1592)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1979 - 2 B 66.79 (https://dejure.org/1979,1592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Rehabilitierungsinteresses - Umfang der Hinweispflichten des Vorsitzenden - Anforderungen an die Darlegung des Rechtsschutzinteresses bei einer Feststellungsklage oder Fortsetzungsfeststellungsklage - Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses bei Behauptung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 66.79
    Um mit dieser Begründung das Feststellungsinteresse darzutun, hätte die Beschwerde aber jedenfalls substantiierte Angaben über den Anlaß sowie die Art und Weise des beanstandeten Vorgehens des Geschäftsstellenleiters des Deutschen Roten Kreuzes machen müssen (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]).
  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 66.79
    In solchen Fällen ist die Pflicht des Gerichtsvorsitzenden, neben dem Hinweis, daß das Klageziel mittels des gestellten Antrags nicht erreichbar erscheine, auch einen sachdienlich formulierten Antrag anzuführen, ohnehin nur eingeschränkt anzuerkennen (vgl. BVerwGE 21, 217 [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62]).
  • BVerwG, 03.11.1978 - 2 C 44.78

    Beurlaubung eines Zivildienstleistenden nach Streitigkeiten in der Dienststelle -

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 66.79
    Der Kläger hatte um so mehr Anlaß, auf die Frage des anhaltenden Rechtsschutzinteresses substantiiert einzugehen, als bereits der Oberbundesanwalt im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 44.78 in seiner Stellungnahme vom 29. September 1978 dem Kläger das berechtigte Interesse sowohl im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4, als auch im Sinne des § 43 VwGO nicht glaubte zuerkennen zu können.
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Versteht man schließlich das Beschwerdevorbringen, es sei ein Prozeßurteil ergangen, obwohl die Sachurteilsvoraussetzungen vorgelegen hätten (Beschwerdeschrift S. 11), als eine zusätzliche generelle Verfahrensrüge dahin, daß das Berufungsgericht die Klage zu Unrecht als unzulässig angesehen habe, so fehlt diesem Vorbringen die gebotene (BVerwGE 26, 161 [BVerwG 09.02.1967 - I C 49/64]; 53, 134 [BVerwG 25.02.1976 - I WB 12/75]; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92) Substantiierung des Feststellungsinteresses.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Im übrigen ist auch ein Rehabilitationsinteresse, das nur daraus hergeleitet werden könnte, daß die streitige Einstellungspraxis des Beklagten die Klägerin unabhängig von ihrem Berufsleben als Beamtin in ihren Rechten verletzt habe (vgl. Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ), etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. BVerwGE 26, 161 ; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - ), nicht gegeben.
  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Davon, daß sich dem Vorsitzenden nach der "eindeutigen Sach- und Rechtslage" hätte "aufdrängen" müssen, daß diese Frage zu bejahen sei (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 S. 1 ; s. ferner den Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92 S. 17 ), kann augenscheinlich keine Rede sein.
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83

    Dienstliche Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Entlassung aus

    Da Auswirkungen auf die Laufbahnentwicklung des Klägers nicht mehr in Betracht kommen, könnte ein Rehabilitieirungsinteresse nur noch daraus hergeleitet werden, daß die streitige dienstliche Beurteilung den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt habe, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92]).
  • LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 3 AS 7/15

    Befristetes Hausverbot für ein Jobcenter; Erledigung nach Fristablauf;

    Denn die Verhängung eines Hausverbots verletzt in der Regel nicht die Menschenwürde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1979 - 2 B 66/79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92 = juris; vgl. auch z. B. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013, a. a. O. [keine Stigmatisierung in der Feststellung objektiver Strafbarkeit des untersagten Verhaltens]; BFH, Urteil vom 5. März 2013 - VII R 24/11 - BFH/NV 2013, 1423 ff. = DStR 2013, 1564 = juris Rdnr. 10 [keine ungerechtfertigten Herabwürdigung durch die - unberechtigte - Ablehnung ihrer Zulassung zur Steuerberaterprüfung]).
  • VG Aachen, 15.08.2017 - 4 L 1129/17

    Sicherheitsmaßnahmen in einem Justizgebäude; Hausrecht; Präsident;

    vgl.              ebenso zum Fehlen einer stigmatisierenden Wirkung von Hausverboten: BVerwG, Beschluss vom 15. November 1979 - 2 B 66.79 -, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 92; Wolff, in: Sodann/Ziekow, VwGO, § 113, Rn. 276.
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Rechtsreferendars auf Übernahme als

    Auch dieses sich auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gründende ideelle Interesse ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; 49, 36 [39];Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 7.70 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 59];Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 92]; vgl. auch BVerwGE 53, 134 [138 f.]).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 49.78

    Eignungsbeurteilung des Dienstherrn - Gewähr der Verfassungstreue -

    Sein Rehabilitierungsbedürfnis begründet das Feststellungsinteresse (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 12, 87 [90]; 26, 161 [168]; 49, 36 [39]; Urteile vom 24. Juni 1966 - BVerwG 6 C 163.62 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 29] und vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 7.70 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 59] sowie Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92]).
  • VG Berlin, 31.05.2017 - 26 K 144.16

    Feststellung, dass die versagte Nutzung einer Sporthalle rechtswidrig gewesen ist

    So ist etwa auch der Erlass eines Hausverbots nicht als ausreichend für die Annahme eines Rehabilitierungsinteresses angesehen worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 92).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 16.80

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf

    Dieses sich auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gründende ideelle Interesse ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; 49, 36 [39]; Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 7.70 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 59] 5 Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 92]; vgl. auch BVerwGE 53, 134 [138 f.]).
  • VG München, 04.08.2020 - M 30 K 18.5917

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Hausverbot

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