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   OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 B 69/22   

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OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 B 69/22 (https://dejure.org/2022,10506)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.05.2022 - 2 B 69/22 (https://dejure.org/2022,10506)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - 2 B 69/22 (https://dejure.org/2022,10506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Anhörungsrüge: keine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anhörungsrüge dient nicht zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 B 69/22
    [Ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. Beschlüsse vom 14.6.1960 - 2 BvR 96/60 -,.

    BVerfGE 11, 218; und vom 30.10.1990 - 2 BR 562/88 -, juris] Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen.

  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 B 69/22
    [BVerwG vgl. Beschlüsse vom 24.11.2011 - 8 C 13/11 - und vom 11.2.2008 - 5 B 17/08 - jeweils zitiert nach juris.] Das Gericht ist ebenso wenig verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.
  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 B 69/22
    [BVerwG vgl. Beschlüsse vom 24.11.2011 - 8 C 13/11 - und vom 11.2.2008 - 5 B 17/08 - jeweils zitiert nach juris.] Das Gericht ist ebenso wenig verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.
  • BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 B 69/22
    Selbst wenn der Senat - hier lediglich unterstellt - einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen haben könnte, vermag dies einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen [BVerwG, Beschluss vom 22.1.1997 - 6 B 55/96 -, juris], da es sich hierbei um Fragen der tatrichterlichen Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und damit der materiellen Richtigkeit der Entscheidung handelt.
  • OVG Saarland, 08.04.2022 - 2 B 49/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes (Eilverfahren)

    Auszug aus OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 B 69/22
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 8.4.2022 - 2 B 49/22 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).(Rn.6).

    [vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.

  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).(Rn.11).

    [vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.

  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 176/22

    Verwaltungsprozess

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).
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