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   VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861   

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VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861 (https://dejure.org/2000,17835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2000 - 2 B 93.2861 (https://dejure.org/2000,17835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 2 B 93.2861 (https://dejure.org/2000,17835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 62 S. 2; BauGB § 34; BauNVO § 5 § 15
    Nachbarklage gegen Schweinestall [landwirtschaftl. Betrieb mit 19 Zucht-/Mastschweinen] in einem Gebiet, das entweder einem Dorfgebiet entspricht oder als Gemengelage i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB anzusehen ist; kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861
    Das in dieser Vorschrift enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verbietet erhebliche Immissionen im Sinne von § 3 Abs. 1 und 2 , § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG , d.h. solche Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwGE 68, 58; BVerwG vom 27.8.1998, BauR 1999, 152 ).

    Denn die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens kann nicht aus Bestandsschutzgesichtspunkten abgeleitet werden, sondern beurteilt sich ausschließlich aus dem über die §§ 29 ff. BauGB gesteuerten bauplanungsrechtlichen Entscheidungsprogramm (BVerwG vom 27.8.1998 BauR 1999, 152 ).

    Wird die Umgebung nicht über eine ohnehin vorhandene Vorbelastung hinaus beeinträchtigt, so wird die vorgegebene Situation, auf die § 34 Abs. 1 BauGB abhebt, nicht verschlechtert (BVerwG vom 27.8.1998 aaO.).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861
    Er steht nicht als singuläre Anlage in einem auffälligen Kontrast zu seiner ihn umgebenden, im wesentlichen homogenen Bebauung (vgl. zu diesem Kriterium BVerwGE 84, 322 ; BVerwG vom 16.7.1990 NVwZ-RR 1991, 59; vom 15.10.1993 DVBl 1994, 292 ), sondern entspricht der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung.

    Daher kann er bei der gebotenen Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse nicht als Fremdkörper außer Betracht bleiben (vgl. BVerwGE 84, 322/326).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861
    Der für die rechtliche Beurteilung maßgebliche Umgriff wechselseitiger Prägung (vgl. BVerwGE 55, 369/380; BVerwG vom 20.8.1998 NVwZ-RR 1999, 105 ) wird gebildet von der Bebauung südlich der H.....straße und innerhalb des zwischen D.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das Vorhaben - wie das Verwaltungsgericht annimmt - zu einer rechtlich erheblichen Aufstockung des Tierbestandes führt oder die Maßnahme - wovon der Beklagte ausgeht - lediglich eine Aufstallung des vorhandenen Schweinebestandes auf einer größeren Stallfläche darstellt oder jedenfalls noch im Rahmen der einem Landwirt zuzugestehenden Variationsbreite (vgl. hierzu BVerwG vom 14.1.1993 NVwZ 1993, 1184 m.w.N.) liegt.
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861
    Der für die rechtliche Beurteilung maßgebliche Umgriff wechselseitiger Prägung (vgl. BVerwGE 55, 369/380; BVerwG vom 20.8.1998 NVwZ-RR 1999, 105 ) wird gebildet von der Bebauung südlich der H.....straße und innerhalb des zwischen D.
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861
    Das in dieser Vorschrift enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verbietet erhebliche Immissionen im Sinne von § 3 Abs. 1 und 2 , § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG , d.h. solche Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwGE 68, 58; BVerwG vom 27.8.1998, BauR 1999, 152 ).
  • BVerwG, 16.07.1990 - 4 B 106.90

    Beeinträchtigung des Ortsbildes - Einfügen in die nähere Umgebung - Getreidesilo

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861
    Er steht nicht als singuläre Anlage in einem auffälligen Kontrast zu seiner ihn umgebenden, im wesentlichen homogenen Bebauung (vgl. zu diesem Kriterium BVerwGE 84, 322 ; BVerwG vom 16.7.1990 NVwZ-RR 1991, 59; vom 15.10.1993 DVBl 1994, 292 ), sondern entspricht der in der näheren Umgebung vorhandenen Bebauung.
  • BVerwG, 04.12.1995 - 4 B 258.95

    Dorfgebiet - Schank- und Speisewirtschaft - Hotel - Beherbergungsbetrieb -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2000 - 2 B 93.2861
    Der Charakter eines solchen "ländlichen Mischgebiets" (vgl. BVerwG vom 4.12.1995 NVwZ-RR 1996, 428 ) hängt nämlich grundsätzlich nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis der zulässigen Nutzungsarten ab.
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 15 BV 06.422

    Schweinemast, landwirtschaftlicher Betrieb (eigene Futtergrundlage), Grenzlage

    Die Richtlinie bietet jedoch einen brauchbaren Anhaltspunkt für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von dem genehmigten Vorhaben herrührenden Geruchsimmissionen (vgl. etwa BayVGH vom 30.4.1993 BayVBl 1994, 113; vom 28.2.2000 Az. 2 B 93.2861; vom 25.5.2004 Az. 20 B 01.2294; vom 1.7.2005 Az. 25 B 99.86; ebenso BVerwG vom 14.1.1993 NVwZ 1993, 1184).
  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 15 BV 07.142

    Bauplanungsrecht: Immissionsabstand bei Schweinehaltung im Dorfgebiet //

    Sie bietet jedoch einen brauchbaren Anhalt für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von dem genehmigten Vorhaben herrührenden Geruchsimmissionen (vgl. das Urteil des Senats vom 27.11.2006 Az. 15 BV 06.422; ferner BayVGH vom 30.4.1993 BayVBl 1994, 113; vom 28.2.2000 Az. 2 B 93.2861; vom 25.5.2004 Az. 20 B 01.2294 und vom 1.7.2005 BRS a.a.O.; ebenso BVerwG vom 14.1.1993 NVwZ 1993, 1184).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 14 ZB 11.1730

    Keine ernstlichen Zweifel

    Nach der ständigen Rechtsprechung aller damit befassten Senate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa BayVGH vom 30.4.1993 BayVBl 1994, 113; BayVGH vom 28.2.2000 Az. 2 B 93.2861; BayVGH vom 25.5.2004 Az. 20 B 01.2294; BayVGH vom 1.7.2005 Az. 25 B 99.86; BayVGH vom 27.11.2006 Az. 15 BV 06.422; ebenso BVerwG vom 14.1.1993 NVwZ 1993, 1184) ist die VDI-Richtlinie 3471 (Schweine) zwar rechtlich nicht verbindlich.
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