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   VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.748   

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VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.748 (https://dejure.org/2000,25784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2000 - 2 B 97.748 (https://dejure.org/2000,25784)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2000 - 2 B 97.748 (https://dejure.org/2000,25784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • denkmalrechtbayern.de PDF (Kurzanmerkung und Volltext)

    Gewichtige Gründe für die Erhaltung; Ermessensfehler im Verfahren, weil private Belange des Eigentümers nicht (hinreichend) gewürdigt wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • denkmalrechtbayern.de PDF (Kurzanmerkung und Volltext)

    Gewichtige Gründe für die Erhaltung; Ermessensfehler im Verfahren, weil private Belange des Eigentümers nicht (hinreichend) gewürdigt wurden

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.748
    Auch schützt Art. 14 Abs. 1 GG nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (vgl. BVerfGE 100, 226/242 = EzD 1.1 Nr. 7).

    Die Versagung einer Abbrucherlaubnis ist dann nicht mehr zumutbar (vgl. BVerfGE 100, 226/243).

    Dies genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen; vielmehr muss über einen gegebenenfalls erforderlichen Ausgleich zumindest dem Grunde nach Klarheit bestehen (vgl. BVerfGE 100, 226/246).

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.748
    Sie schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass defizitäre Ermessenserwägungen ergänzt werden, nicht hingegen, dass das Ermessen erstmals ausgeübt wird (BVerwG vom 14.1.1999 NJW 1999, 2912).
  • VGH Bayern, 25.05.2000 - 2 B 93.3969

    Mindestgröße einer Wohnung; Stellplatzpflicht)

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.748
    Zur Frage einer ausreichenden Wohnungsgröße hat der Senat bereits in seinem - nicht rechtskräftigen - Urteil vom 25. Mai 2000 Az. 2 B 93.3969 festgestellt, dass es für Wohnungen keine gesetzlich festgelegte Mindestgröße (mehr) gibt, sondern dies nach dem Wortlaut des Art. 46 Abs. 2 Satz 1 BayBO für "jede Wohnung" gesondert und unter Berücksichtigung ihrer konkreten "Bestimmung" ermittelt werden muss; anhand dieser Maßstäbe könne auch eine Einraumwohnung mit Kochnische und Bad/WC mit einer Fläche von 16 qm ausreichen.
  • BVerwG, 31.10.1989 - 4 B 196.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.748
    In diesem Zusammenhang kann, ungeachtet des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bei der Entscheidung über die Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht zu prüfen ist (vgl. BayVGH vom 21.2.1985 BayVBI 1986, 399; vom 6.9.1988 Az. 1 B 87.3648, bestätigt durch BVerwG vom 31.6.1989 Az. 4 B 196.89; vom 8.5.1989 BayVBI 1990, 208/210; vom 22.7.1998 BayVBI 2000, 280, bestätigt durch BVerwG vom 23.4.1999 Az. 6 B 9.99), die zu erwartende Höhe der Sanierungskosten nicht gänzlich außer Betracht bleiben, weil eine Sanierung hier zwingende Voraussetzung für eine wirtschaftlich sinnvolle Wohnnutzung ist.
  • BVerwG, 23.04.1999 - 6 B 9.99

    Grundsätzliche Bedeututng einer Rechtssache - Irreversibilität von Landesrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.748
    In diesem Zusammenhang kann, ungeachtet des Umstands, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bei der Entscheidung über die Erlaubnis zur Beseitigung eines Baudenkmals die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht zu prüfen ist (vgl. BayVGH vom 21.2.1985 BayVBI 1986, 399; vom 6.9.1988 Az. 1 B 87.3648, bestätigt durch BVerwG vom 31.6.1989 Az. 4 B 196.89; vom 8.5.1989 BayVBI 1990, 208/210; vom 22.7.1998 BayVBI 2000, 280, bestätigt durch BVerwG vom 23.4.1999 Az. 6 B 9.99), die zu erwartende Höhe der Sanierungskosten nicht gänzlich außer Betracht bleiben, weil eine Sanierung hier zwingende Voraussetzung für eine wirtschaftlich sinnvolle Wohnnutzung ist.
  • VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in

    Der Sache nach ist die Weiterentwicklung der Rechtsprechung im Übrigen bereits mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juli 1998 (2 B 94.3895 - BayVBl 2000, 280) eingeleitet und mit einem Urteil vom 3. August 2000 (2 B 97.748 - Juris) vollzogen worden.
  • VGH Bayern, 16.01.2012 - 2 B 11.2408

    Denkmalschutz muss Barrierefreiheit nicht weichen

    Dies bedeutet, dass die Genehmigungsbehörde zu einer Abwägung der für und gegen den Erhalt eines Baudenkmals bzw. eines Ausstattungsstücks sprechenden Belange verpflichtet ist (vgl. BayVGH vom 3.8. 2000 Az. 2 B 97.748 - juris; vom 27.9.2007 Az. 1 B 00.2474 VGH n.F. 60, 268 = BayVBl 2008, 141).
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Balkon; Dachterrasse; Dachaufbau; gewichtige

    Die Genehmigungsbehörde ist zu einer Abwägung der für und gegen den Erhalt eines Baudenkmals bzw. eines Ausstattungsstücks sprechenden Belange verpflichtet (vgl. BayVGH vom 3.8.2000 Az. 2 B 97.748 - juris; vom 27.9.2007 a.a.O.; vom 16.1.2012 Az. 2 B 11.2408 - juris).
  • VGH Bayern, 03.08.2000 - 2 B 97.1119
    Mit bemerkenswerter Eleganz umschifft der BayVGH nunmehr die Klippen des Beschlusses in zwei Urteilen vom 3. August 2000 (zum Urteil mit dem Az. 2 B 97.748 S. EzD 2.2.6.1 Nr. 10).
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https://dejure.org/2000,52750
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VGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2000 - 2 B 97.748 (https://dejure.org/2000,52750)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2000 - 2 B 97.748 (https://dejure.org/2000,52750)
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