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   OVG Sachsen, 18.08.2003 - 2 BS 233/03   

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https://dejure.org/2003,20112
OVG Sachsen, 18.08.2003 - 2 BS 233/03 (https://dejure.org/2003,20112)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.08.2003 - 2 BS 233/03 (https://dejure.org/2003,20112)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. August 2003 - 2 BS 233/03 (https://dejure.org/2003,20112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 7 Abs. 1; SchulG § 3 Abs. 2, § 32 Abs. 1, § 40 Abs. 1 Nr. 1, § 41 Abs. 1, § 42; SOMI § 4 Abs. 3 S. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufnahme in die Mittelschule; Zuordnung des Handelns eines Schulleiters als Vertreter des Freistaates Sachsens; Passivlegetimation des Schulträgers; Nichteinrichtung einer 5. Klassenstufe; Mitwirkungswideruf des Kultusministeriums

  • Judicialis

    GG Art. 7 Abs. 1; ; SchulG § 3 Abs. 2; ; SchulG § 32 Abs. 1; ; SchulG § 40 Abs. 1 Nr. 1; ; SchulG § 41 Abs. 1; ; SchulG § 42; ; SOMI § 4 Abs. 3 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Aufnahme in die Klasse 5 der Mittelschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 24.09.2001 - 2 BS 196/01

    Verwaltungsakt-Qualität eines Gemeinderatsbeschlusses über die Aufhebung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2003 - 2 BS 233/03
    Vorliegend beruht die Nichteinrichtung einer 5. Klassenstufe an der Mittelschule nicht auf einer Maßnahme der Antragsgegnerin als Schulträger in Form einer Allgemeinverfügung (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 24.9.2001 - 2 BS 196/01 -, SächsVBl. 2002, 42).

    Der Zulässigkeit des Antrags steht weiter nicht entgegen, dass die Nichteinrichtung der ersten Klassenstufe an der Grundschule P. nicht durch eine Maßnahme des Schulträgers in Form einer Allgemeinverfügung (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 24.9.2001 - 2 BS 196/01 -) erfolgt, sondern durch einen gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 SchulG an die Beigeladene als Schulträgerin gerichteten Bescheid des SMK, durch den die Mitwirkung des Antragsgegners an der Unterhaltung der Grundschule Portitz insoweit widerrufen wird, als im Schuljahr 2002/03 eine Klassenstufe 1 geführt werden soll.

  • OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02

    Interessenabwägung als Darlegungserfordernis bei einer Beschwerdeschrift;

    Auszug aus OVG Sachsen, 18.08.2003 - 2 BS 233/03
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 19.8.2003 - 2 BS 330/02 -) ist ein Antrag von Schülern und deren Eltern, mit dem sie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen einen an den Schulträger gerichteten Bescheid des SMK, mit dem die Mitwirkung an der Unterhaltung einer Schule (teilweise) widerrufen wird, begehren, zulässig, wenn die Nichteinrichtung der 5. Klassenstufe allein auf dem Mitwirkungswiderruf und nicht auf einer Maßnahme des Schulträgers beruht.
  • OVG Thüringen, 25.10.2023 - 4 EO 472/23

    Passivlegitimation des Schulträgers bei Rechtsstreit um Aufnahme in eine Schule;

    Vorliegend ergibt aber eine Auslegung der Regelungen des Thüringer Schulgesetzes, dass die Aufnahmeentscheidung des Schulleiters den sog. inneren Schulangelegenheiten zuzuordnen ist mit der Folge, dass der Freistaat und nicht der Schulträger passivlegitimiert ist (vgl. zu anderen landesrechtlichen Regelungen: SächsOVG, Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Beschluss vom 18. August 2003 - 2 BS 233/03 - Rn. 8 ff., 12, juris; OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2014 - 19 B 961/14 -, juris Rn. 20, und vom 31. Juli 2023 - 19 B 692/23 - juris Rn. 4 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 2 M 501/22 OVG -, juris).
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