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   BVerfG, 09.07.1992 - 2 BvR 1096/92   

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https://dejure.org/1992,2829
BVerfG, 09.07.1992 - 2 BvR 1096/92 (https://dejure.org/1992,2829)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1992 - 2 BvR 1096/92 (https://dejure.org/1992,2829)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 2 BvR 1096/92 (https://dejure.org/1992,2829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung der Bundesregierung zur Änderung einer EG-Richtlinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Sekundäres Gemeinschaftsrecht - Mitwirkung der Bundesregierung - Beschwer

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 883
  • DÖV 1992, 1010
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.1989 - 2 BvQ 3/89
    Auszug aus BVerfG, 09.07.1992 - 2 BvR 1096/92
    Nach Meinung der Beschwerdeführerin könnten im zu entscheidenden Fall auch nicht die Bedenken durchgreifen, die das Bundesverfassungsgericht dazu bewogen habe, im Beschluß vom 12. Mai 1989 (2 BvQ 3/89, EuGRZ 1989, 339) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an der Entstehung sekundären Gemeinschaftsrechts für unzulässig zu erklären.

    Die Beschwerdeführerin kann sich mit der Verfassungsbeschwerde nicht gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an der Entstehung sekundären Gemeinschaftsrechts wenden, weil deren Zustimmung keinen sie unmittelbar beschwerenden Hoheitsakt darstellt (Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Mai 1989 -2 BvQ 3/89 -, EuGRZ 1989, 339).

  • BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10

    EFS - Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerden gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an den intergouvernementalen Beschlüssen der im Rat der Europäischen Union vereinigten Vertreter der Regierungen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten und der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten vom 10. Mai 2010 (Rat-Dok. 9614/10) sowie gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 9. Mai 2010, einen europäischen Stabilisierungsmechanismus zu schaffen (Schlussfolgerungen des Rates vom 9. Mai 2010, Rat-Dok. SN 2564/1/10 REV 1 vom 10. Mai 2010, S. 3), und gegen die Mitwirkung der Bundesregierung an dem Beschluss des Rates über die Verordnung des Rates zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus vom 10. Mai 2010 (Rat-Dok. 9606/10) richten, sind die Beschwerdeführer nicht unmittelbar beschwert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Mai 1989 - 2 BvQ 3/89 -, NJW 1990, S. 974; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1992 - 2 BvR 1096/92 -, NVwZ 1993, S. 883; BVerfGK 2, 75 ).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auch eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, wird insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Gemeinschaftsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. bereits BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 12. Mai 1989 - 2 BvQ 3/89 -, NJW 1990, S. 974; 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Juli 1992 - 2 BvR 1096/92 -, NVwZ 1993, S. 883; 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Januar 2001 - 1 BvR 1036/99 -, NJW 2001, S. 1267; BVerfGK 3, 331; ähnlich nun auch für das französische Verfassungsrecht Conseil d'État, Entscheidung vom 8. Februar 2007, Nr. 287110).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Wenn der nationale Gesetzgeber Spielraum bei der Umsetzung von sekundärem Gemeinschaftsrecht hat, ist er zwar an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden und unterliegt insoweit in vollem Umfang der verfassungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1992 - 2 BvR 1096/92 -, NVwZ 1993, S. 883 ).
  • BGH, 06.03.2001 - KVZ 20/00

    Rechtsanspruch Dritter auf Tätigwerden der Kartellbehörden

    Zwar ist eine Rechtsfrage aus dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts bereits dann grundsätzlich im Sinne von § 74 Abs. 2 Nr. 1 GWB, wenn im nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren voraussichtlich eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen wäre (vgl. BVerfGE 82, 159, 196 zu § 132 VwGO; BVerfG NVwZ 1993, 883, 884 zu § 115 FGO).

    Seine Entscheidung konnte mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden; schon deshalb sind, weil auch diese ein Rechtsmittel im Sinne des Gesetzes darstellt, die Voraussetzungen des Art. 234 Abs. 3 EG nicht gegeben (vgl. BVerfGE 82, 159, 196; BVerfG NVwZ 1993, 883).

  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 1270/04

    Vereinbarkeit der EG-rechtlichen Deklarationsvorschriften für Futtermittel mit

    Zwar ist der nationale Gesetzgeber, wenn er Spielraum bei der Umsetzung von sekundärem Gemeinschaftsrecht hat, an die Vorgaben des Grundgesetzes gebunden; er unterliegt insoweit in vollem Umfang der verfassungsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 883).
  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erklärung des Einvernehmens zu einem

    Soweit das Gemeinschaftsrecht den deutschen Staatsorganen bei der Umsetzung ihrer europarechtlichen Verpflichtungen Entscheidungsspielräume einräumt, sind diese aufgrund ihrer allgemeinen Rechtsbindung (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet, bei Ausfüllung dieser Freiräume deutsches Recht zu beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2005, 2 BvR 2236/04, BVerfGE 113, 273, 300 f., 307; Beschluss vom 9. Januar 2001, 1 BvR 1036/99, juris Rn. 16; Beschluss vom 9. Juli 1992, 2 BvR 1096/92, NVwZ 1993, 883, 884; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2005, VGH N 25/04, NVwZ 2006, 206, 208; gerade für die Einvernehmenserteilung auch VG Frankfurt, Beschluss vom 2. März 2001, 3 G 501/01, NVwZ 2001, 1188, 1189; vgl. dazu ferner allgemein Gellermann, in: Rengeling/ Middeke/ Gellermann, Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union, 2. Aufl., § 35 Rn. 46 - 49 und § 36 Rn. 38 f. m. w. N.).

    Deutsches Recht bleibt insoweit uneingeschränkter Prüfungsmaßstab der deutschen Gerichte (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Juli 2005, VGH N 25/04, NVwZ 2006, 206, 208; BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2001, 1 BvR 1036/99, juris Rn. 16; Beschluss vom 9. Juli 1992, 2 BvR 1096/92, NVwZ 1993, 883, 884; Gellermann, in: Rengeling/ Middeke/ Gellermann, aaO., § 35 Rn. 47, 49 und § 36 Rn. 38 f.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 46/11

    Beteiligungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft im Rahmen der Erteilung

    Diesen Standpunkt hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 9. Juli 1992 (- 2 BvR 1096/92 -, NVwZ 1993, 883) bekräftigt.
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 34/11

    Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Liste der Gebiete von

    Diesen Standpunkt hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 9. Juli 1992 (- 2 BvR 1096/92 -, NVwZ 1993, 883) bekräftigt.
  • BVerfG, 16.10.2003 - 1 BvR 2075/03

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Mitwirkung der

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beschwerdeführerinnen durch die Mitwirkung der Bundesregierung bei dem Erlass sekundären Gemeinschaftsrechts im Rat der Europäischen Union nicht unmittelbar beschwert werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Mai 1989 - 2 BvQ 3/89 -, NJW 1990, S. 974 und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 1992 - 2 BvR 1096/92 -, NVwZ 1993, S. 883).
  • BVerfG, 19.01.1993 - 2 BvR 2240/92

    Kein Vertrauensschutz auf Fortbestand der vorteilhaften Besteuerung für

    Die Branche hat zumindest seit Juni 1992 Kenntnis von Plänen auf EWG-Ebene gehabt, Feinschnittrollen den Fertigzigaretten tabaksteuerlich gleichzustellen (vgl. das Verfahren 2 BvR 1096/92).
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