Rechtsprechung
BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 103 StPO
Durchsuchungsanordnung (ausnahmsweise Entbehrlichkeit der weitergehenden Umschreibung des Tatvorwurfs bei sehr detaillierter Beschreibung der zu suchenden Beweismittel); Unverletzlichkeit der Wohnung (Rechtsanwaltskanzlei); Anforderungen an die richterliche Entscheidung ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur Begrenzungsfunktion von Durchsuchungsbeschlüssen durch Beschreibung der aufzusuchenden Beweismittel und zur Darlegung des Tatverdachts
- Wolters Kluwer
Unterbleiben der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine noch nicht ergangene Beschlagnahmeanordnung; Beschluss des Amtsgerichts mit der bloßen Funktion einer Richtlinie zur Beschlagnahme aufzusuchender ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 30.11.2005 - 1 Gs 828/05
- LG Chemnitz, 19.04.2006 - 5 Qs 7/06
- BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06
Der richterliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Durchsuchung messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).Dies geschieht entweder durch eine Beschreibung der zu suchenden Beweismittel selbst oder durch eine Umschreibung des aufzuklärenden Tatvorwurfs (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06
Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).Der richterliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Durchsuchung messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06
Der richterliche Durchsuchungsbeschluss dient dazu, die Durchführung der Durchsuchung messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06
Der Verdacht einer Straftat ist Voraussetzung einer Durchsuchungsanordnung, und das Gewicht des Eingriffs verlangt als Durchsuchungsvoraussetzung Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ). - BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03
Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage …
Auszug aus BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06
Die Kontrollfunktion des Richtervorbehalts (Art. 13 Abs. 2 GG) verbietet ein Nachbessern oder Nachholen einer mangelhaften Umschreibung des Tatvorwurfs im Beschwerdeverfahren nur dann, wenn diese Angaben zur Begrenzung des Eingriffs auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß erforderlich waren und deshalb den ermittelnden Beamten vor der Durchsuchung zur Kenntnis gelangen mussten (vgl. BVerfGK 5, 84 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043, 2104/03 -, NJW 2004, S. 3171). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06
Der Verdacht einer Straftat ist Voraussetzung einer Durchsuchungsanordnung, und das Gewicht des Eingriffs verlangt als Durchsuchungsvoraussetzung Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausgehen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ). - BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt …
Auszug aus BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06
Die Kontrollfunktion des Richtervorbehalts (Art. 13 Abs. 2 GG) verbietet ein Nachbessern oder Nachholen einer mangelhaften Umschreibung des Tatvorwurfs im Beschwerdeverfahren nur dann, wenn diese Angaben zur Begrenzung des Eingriffs auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß erforderlich waren und deshalb den ermittelnden Beamten vor der Durchsuchung zur Kenntnis gelangen mussten (vgl. BVerfGK 5, 84 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043, 2104/03 -, NJW 2004, S. 3171).
- LG Hagen, 17.12.2018 - 46 Qs 85/18
Durchsuchung, Bußgeldverfahren, Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit, erhebliche …
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt vorgegeben, dass dazu der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf und die konkret gesuchten Beweismittel so beschreiben muss, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist, wenn solche Kennzeichnungen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 1117/06 -, Rn. 6, juris; BVerfG, NJW 1977, 1489, 1490).Mithin kann nicht nur die Umschreibung der vorgeworfenen Tat deutlich werden lassen, welche Gegenstände für die Ermittlungen als Beweismittel von Bedeutung sein können und was andererseits nicht als Beweismittel in Betracht kommen kann, weil es keinen Rückschluss auf das aufzuklärende Geschehen zulässt, sondern der Umgrenzungsfunktion kann im Einzelfalle bereits allein durch die Beschreibung der aufzufindenden Beweismittel Genüge getan werden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 1117/06 -, Rn. 6 - 7, juris).
Es ist nicht ersichtlich, wie das Vorgehen der durchsuchenden Beamten durch eine ergänzende und detailliertere Beschreibung des gegenüber dem Betroffenen erhobenen Tatvorwurfs noch näher hätte eingegrenzt werden können (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 1117/06 -, Rn. 8, juris).
Eine Gefahr, dass es allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen blieb, den Rahmen der Durchsuchung einzugrenzen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 1117/06 -, Rn. 6, juris), bestand daher nicht.
- LG München I, 08.02.2018 - 4 Qs 17/17
Rechtmäßige Durchsuchungsanordnung
Jedenfalls aber sind in dem angefochtenen Beschluss - trotzdem dieser auch deren Beschlagnahme "anordnet" - diejenigen Beweismittel, zu deren Auffindung die Maßnahme dienen sollte, lediglich ihrer Gattung nach im Sinne allein einer Richtlinie für die Durchsuchungsbeamten bezeichnet; eine wirksame Beschlagnahmeanordnung liegt hierin noch nicht (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06; und vom 20.01.2002 - 2 BvR 720/01;… BeckOK-StPO/Gerhold, 28. Edition, § 98 Rn. 9;… KK-StPO/Greven, 7. Aufl., § 98 Rn. 2). - LG München I, 08.02.2018 - 4 Qs 16/17
Beschwerde gegen einen Beschluss wegen Durchsuchung und Beschlagnahme
Jedenfalls aber sind in dem angefochtenen Beschluss - trotzdem dieser auch deren Beschlagnahme "anordnet" - diejenigen Beweismittel, zu deren Auffindung die Maßnahme dienen sollte, lediglich ihrer Gattung nach im Sinne allein einer Richtlinie für die Durchsuchungsbeamten bezeichnet; eine wirksame Beschlagnahmeanordnung liegt hierin noch nicht (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 14.06.2006 - 2 BvR 1117/06; und vom 20.01.2002 - 2 BvR 720/01;… BeckOK-StPO/Gerhold, 28. Edition, § 98 Rn. 9;… KK-StPO/Greven, 7. Aufl., § 98 Rn. 2). - LG Hildesheim, 08.12.2006 - 12 Qs 59/06
Beschlagnahme: Anforderungen an die Verbindung eines Durchsuchungsbeschlusses mit …
Eine Beschlagnahmeanordnung muss sich auf konkrete und zweifelsfrei individualisierbare Einzelgegenstände beziehen (BVerfG, 2 BvR 1117/06 vom 14.06.2006; BVerfG, 2 BvR 27/04 vom 14.01.2004; BVerfG, NJW 2003, 2669 ).