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   BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01   

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https://dejure.org/2001,3543
BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01 (https://dejure.org/2001,3543)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01 (https://dejure.org/2001,3543)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 1356/01 (https://dejure.org/2001,3543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 bei Nichtinformation des Angeklagten über die Zustellung der Anklageschrift an den Verteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 145a Abs. 3 § 201
    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Unterbleiben der Mitteilung von der Zustellung der Anklageschrift an den Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung der Anklageschrift an den Verteidiger; Unterlassene Mitteilung; Nachholung rechtlichen Gehörs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1640
  • NVwZ 2002, 1369 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Das Unterbleiben der Benachrichtigung hat jedoch - da § 145a Abs. 3 StPO nur eine Ordnungsvorschrift ist - keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der an den Verurteilten bewirkten Zustellung und den Lauf der hierdurch in Gang gesetzten Beschwerdefrist (vgl. - jeweils zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO - BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NStZ 2010, 584; wistra 2006, 188; NJW 1977, 640; ferner OLG Stuttgart StV 2011, 85; Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 2 Ws 363/08 - juris; OLG München NJW 2008, 3797; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; Senat StV 2003, 343, std.
  • BGH, 31.01.2006 - 4 StR 403/05

    Rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren (Fürsorgepflicht);

    Bei der in § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO normierten Mitteilungspflicht an den Angeklagten handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, die der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts Rechnung trägt (BVerfG NJW 2002, 1640; BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1).
  • OLG Stuttgart, 13.07.2009 - 4 Ws 127/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Benachrichtigung des

    Sie setzt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde auch dann in Lauf, wenn der Verteidiger entgegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO davon weder unterrichtet wurde, noch eine Abschrift des Beschlusses erhalten hat, weil diese Norm lediglich eine Ordnungsvorschrift ist (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; KK-Laufhütte, StPO, 6. Aufl., § 145 a Rdnr. 6; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 145 a Rdnr. 14).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2009 - 2 Ss 139/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zustellung an den Betroffenen trotz erbetener

    Dies ist anerkannt für die Verletzung der Pflicht nach den §§ 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, 51 Abs. 3 Satz 3 OWiG, bei der Zustellung an den Betroffenen formlos den Verteidiger zu unterrichten (BVerfG NJW 2002, 1640).
  • BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Die Wirksamkeit der Zustellung des Urteils war weder dadurch berührt, daß es an nur einen der Wahlverteidiger zugestellt wurde (vgl. BVerfG NJW 2001, 2532 f.; BGHSt 22, 221, 222; 34, 371, 372), noch dadurch, daß Rechtsanwalt T. von der Zustellung des Urteils an den anderen Wahlverteidiger nicht unterrichtet worden war (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NJW 1977, 640; BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1; Laufhütte in KK 4. Aufl. § 145 a Rdn. 3, 6 f.).
  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ws 210/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Bewährungswiderruf; Widerruf der

    Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 S. 2 StPO, dem insoweit nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt wird (BGH NJW 1977, 640, BVerfG NJW 2002, 1640), lässt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt, kann aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist begründen.
  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 409/19

    Zustellungen an den Verteidiger (Unterrichtung des Beschuldigten: Nichtbeachtung

    Bei § 145a Abs. 3 StPO handelt es sich lediglich um eine Ordnungsvorschrift (Senat, Beschluss vom 13. Januar 1977 - 4 StR 679/76, NJW 1977, 640), deren Nichtbeachtung keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG begründet (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 1356/01, NJW 2002, 1640).
  • KG, 03.05.2006 - 5 Ws 233/06

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen des Unterlassens der formlosen

    Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, dem insoweit nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt wird (vgl. BGH NJW 1977, 640; BVerfG NJW 2002, 1640), läßt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (vgl. BayObLGSt 1992, 79; OLG Stuttgart VRS 67, 39; OLG Düsseldorf VRS 64, 269; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Hamburg NJW 1965, 1614; Senat, Beschluß vom 14. April 2004 - 5 Ws 163/04 - vgl. auch BVerfG NJW 1978, 1575 zu § 51 Abs. 3 OWiG), begründet aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist (vgl. OLG Düsseldorf JMBlNW 1996, 222, 223; OLG Celle StV 1994, 7; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681, 1682; BayObLGSt 1975, 150; OLG Köln VRS 42, 125, 128; OLG Hamm NJW 1965, 2216; KG StV 2003, 343; Senat, Beschlüsse vom 27. April 2006 - 5 Ws 239/06 - und vom 9. Mai 2005 - 5 Ws 229/05 - Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 145 a Rdn. 14, § 44 Rdn. 17).
  • OLG Jena, 27.10.2016 - 1 Ws 439/16

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer nach Aussetzung der Hauptverhandlung wegen einer

    Hierbei handelt es sich jedoch um eine bloße Ordnungsvorschrift (KK-Laufhütte/Willnow, StPO, 7. Aufl., § 145a Rdnr. 6), deren (hier erkennbar allenfalls versehentliche) Nichtbeachtung weder die Wirksamkeit einer etwa erforderlichen Zustellung berührt noch geeignet ist, eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu begründen (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 20.12.2001, Az. 2 BvR 1356/01; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.07.1990, Az. 2 Ws [B] 248/90 OWiG).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 Ws 500/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterbliebene Benachrichtigung des

    Die unterbliebene Mitteilung nach § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO an Rechtsanwalt J nach dessen Vertretungsanzeige führt zwar nicht zur Unwirksamkeit der Zustellung an den Angeklagten, da es sich bei § 145a Abs. 3 StPO um eine reine Ordnungsvorschrift handelt (BVerfG NJW 2002, 1640; Meyer-Goßner a.a.O § 145a Rdn. 2O.14) indes liegt darin ein Wiedereinsetzungsgrund (vgl. OLG München NJW 2008, 3797).
  • KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09

    Strafverfahren: Zustellung einer Gerichtsentscheidung an bisherige Wohnanschrift

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