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   BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93   

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BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93 (https://dejure.org/1994,1971)
BVerfG, Entscheidung vom 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93 (https://dejure.org/1994,1971)
BVerfG, Entscheidung vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 (https://dejure.org/1994,1971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Neuregelung des Asylgrundrechts - Mindestanforderungen inhaltlicher und verfahrensrechtlicher Art - Vorläufiges Bleiberecht - Asylbewerber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 41
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93
    Das Verwaltungsgericht muß vielmehr die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren, klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinausgehen (vgl. BVerfGE 67, 43 [62]).

    Dabei muß sich aus den Gründen des Beschlusses klar ergeben, weshalb das Gericht gerade die qualifizierte Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für rechtmäßig hält (vgl. BVerfGE 67, 43 [57, 62] i. V. m. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93
    Dabei muß sich aus den Gründen des Beschlusses klar ergeben, weshalb das Gericht gerade die qualifizierte Ablehnung des Asylantrags durch das Bundesamt für rechtmäßig hält (vgl. BVerfGE 67, 43 [57, 62] i. V. m. BVerfGE 65, 76 [95 ff.]).

    Dies gilt gerade auch im Hinblick auf besondere Darlegungspflichten, die die Gewähr für die Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer zu 2) bis 6) ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß in dem aus dem Entscheidungsausspruch ersichtlichen Umfang aufzuheben; die Sache ist insoweit an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93
    Im Falle der Beschwerdeführer zu 2) bis 6) erledigen sich die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch die Entscheidung in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]); der vom Beschwerdeführer zu 1) gestellte Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegenstandslos (vgl. § 40 Abs. 3 Satz 2 GOBVerfG).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93
    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer zu 2) bis 6) ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß in dem aus dem Entscheidungsausspruch ersichtlichen Umfang aufzuheben; die Sache ist insoweit an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. §§ 93c Abs. 2 i.V.m. 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

    Auszug aus BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93
    Soweit das Verwaltungsgericht das Fehlen ernstlicher Zweifel im Sinne von Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG in der Abschiebungsandrohung damit begründet, daß der Asylantrag deswegen offensichtlich unbegründet sei, weil sich das Vorbringen des Asylbewerbers als unglaubhaft erweise, muß diese Einschätzung demnach - ausgehend von einer gesicherten Tatsachengrundlage nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, 85 [88]; vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, 231 [233]).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93
    Soweit das Verwaltungsgericht das Fehlen ernstlicher Zweifel im Sinne von Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG in der Abschiebungsandrohung damit begründet, daß der Asylantrag deswegen offensichtlich unbegründet sei, weil sich das Vorbringen des Asylbewerbers als unglaubhaft erweise, muß diese Einschätzung demnach - ausgehend von einer gesicherten Tatsachengrundlage nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, 85 [88]; vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, 231 [233]).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Aus den Entscheidungsgründen muss sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum somit die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 und für die Zeit nach der Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1, vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 2/1997, S. 9 und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 2353/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in Juris veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1).
  • BVerfG, 08.03.1995 - 2 BvR 2148/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren bei der Behandlung von

    Es ist jedenfalls nicht ersichtlich, daß durch die Neuregelung des Asylgrundrechts bestimmten Mindestanforderungen inhaltlicher und verfahrensrechtlicher Art, die auch der Sicherung des auch von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich gebotenen vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen, die Grundlage entzogen werden sollte (vgl. Kammerbeschluß vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ 1994, Beil. 6/, 41 f.).
  • BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98

    Verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Abweisung einer Asylklage als

    Eine Verletzung in verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 16a Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG durch die Abweisung der Klage in der qualifizierten Form "offensichtlicher Unbegründetheit" ist - unbeschadet der Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 16 und 18) vom 28. Juni 1993 (BGBl I S. 1002) - anhand der in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1983 und 11. Dezember 1985 genannten Maßstäbe (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ) zu prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 - ).
  • BVerfG, 16.11.2000 - 2 BvR 1684/98

    Keine Aufhebung einer verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügenden,

    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1 und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42).
  • BVerfG, 12.11.2000 - 2 BvR 857/98

    Keine Aufhebung einer nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen gerecht

    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995, S. 1 und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1997, S. 42).
  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1318/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Den sich für das Klageverfahren hieraus ergebenden Mindestanforderungen ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 6/1994, S. 41, vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -, nur in JURIS veröffentlicht, und vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2748/93 -, NVwZ-Beilage Nr. 1/1995 S. 1).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 18/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 >94<) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylsuchenden dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 >96<; 71, 276 >293<), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - NVwZ aktuell 1994 >Beilage Nr. 6/94<, S. 41 f. und vom 9. August 1994 - 2 BvR 2576/93 -).
  • BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 2838/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Behandlung eines Asylfolgeantrags im

    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen inhaltlicher und verfahrensrechtlicher Art, die der wirksamen Sicherung des materiellen Asylanspruchs in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und auch der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts (hier insbesondere Art. 16a Abs. 4 GG ) sowie des Asylverfahrensrechts nicht prinzipiell die Grundlage entzogen worden (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - NVwZ 1994, Beil. 6/94, S. 41 f.).
  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Den sich hieraus ergebenden Mindestanforderungen, die der wirksamen Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung in einem dafür geeigneten Verfahren (vgl. BVerfGE 65, 76 [94]) und der Sicherung des von Art. 16a Abs. 1 GG grundsätzlich auch geschützten vorläufigen Bleiberechts des Asylbewerbers dienen und die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärken sollen (vgl. BVerfGE 65, 76 [96]; 71, 276 [293]), ist durch die Neuregelung des Asylgrundrechts sowie des Asylverfahrensrechts nicht die Grundlage entzogen worden - (vgl. auch 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 -).
  • BVerfG, 03.09.1996 - 2 BvR 1230/94

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 05.10.1994 - 2 BvR 2748/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

  • BVerfG, 03.11.1994 - 2 BvR 342/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • VG Aachen, 05.05.2006 - 4 L 215/06

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung

  • VG Augsburg, 06.04.2017 - Au 4 S 17.31616

    Erfolgloser Eilantrag gegen Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich

  • VG Regensburg, 10.02.2016 - RN 5 S 16.30160
  • VG Augsburg, 02.02.2016 - Au 4 S 16.30068

    Aberglaube begründet keine asylrelevanten Verfolgungs- oder Gefährdungsatbestände

  • VG Regensburg, 15.10.2014 - 5 S 14.30683

    Abschiebung, Abschiebungsandrohung, Abschiebungsverbot, Asylantrag, Asylbewerber,

  • VG Regensburg, 29.07.2009 - RN 5 S 09.30157
  • VG Schleswig, 23.11.2001 - 11 B 88/01

    Asylantrag; Offensichtliche Unbegründetheit

  • VG Augsburg, 15.06.2016 - Au 7 S 16.30627

    Täuschung über die Identität und Staatsangehörigkeit im Asylverfahren

  • VG Regensburg, 21.08.2015 - RO 5 S 15.31650

    Flüchtlingseigenschaft, Zuerkennung, Homosexualität, Kosovo

  • VG Regensburg, 15.10.2014 - RN 5 S 14.30683

    Grundsätzlich setzt das AsylVfG bei angenommener offensichtlicher Unbegründetheit

  • VG Regensburg, 14.04.2020 - RN 5 S 20.30461
  • VG Augsburg, 04.04.2017 - Au 4 S 17.31687

    Beabsichtigte Eheschließung mit einer Christin durch Moslem in Pakistan -

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