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   BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98   

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https://dejure.org/1999,2750
BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98 (https://dejure.org/1999,2750)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98 (https://dejure.org/1999,2750)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 (https://dejure.org/1999,2750)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz gewähren kann (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952; vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 und vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98
    Zur Substantiierung der Gehörsrüge hätte er darlegen müssen, daß er die Verletzung rechtlichen Gehörs bereits im Berufungs- und im Revisionsverfahren ordnungsgemäß gerügt und damit alle prozessual zulässigen Mittel zur Heilung des Verstoßes genutzt hat (stRspr; vgl. BVerfGE 79, 80 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 -, NJW 1996, S. 1273).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98
    Nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde können diese Begründungsmängel nicht mehr behoben werden (vgl. BVerfGE 28, 17 ).
  • BVerfG, 03.07.1995 - 2 BvR 1379/95

    Mißbräuchliche Verfassungsbeschwerde gegen Halterkostenbescheid

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98
    Zur Substantiierung der Gehörsrüge hätte er darlegen müssen, daß er die Verletzung rechtlichen Gehörs bereits im Berufungs- und im Revisionsverfahren ordnungsgemäß gerügt und damit alle prozessual zulässigen Mittel zur Heilung des Verstoßes genutzt hat (stRspr; vgl. BVerfGE 79, 80 ; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 -, NJW 1996, S. 1273).
  • BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94

    Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz gewähren kann (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952; vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 und vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz gewähren kann (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952; vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 -, NJW 1995, S. 1418 und vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96

    Mißbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 2237/98
    Dem Beschwerdeführer war zuzumuten, wenigstens durch seinen Rechtsanwalt als Prozeßvertreter vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde zu ermitteln und die Erfolgsaussichten seines Rechtsbehelfs zu prüfen (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 -, NJW 1997, S. 1433, 1434).
  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Ohne Kenntnis der vollständigen Revisionsrechtfertigung ist eine verlässliche Überprüfung, ob der Beschwerdeführer seinen Rügeobliegenheiten im fachgerichtlichen Verfahren nachgekommen ist und die Verfassungsbeschwerde deshalb den Grundsatz der Subsidiarität wahrt, grundsätzlich nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris, Abs.-Nr. 3-4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris, Abs.-Nr. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris, Abs.-Nr. 4).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07

    Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein

    Ohne Kenntnis der Revisionsrechtfertigung ist eine verlässliche Überprüfung, ob der Beschwerdeführer seinen Rügeobliegenheiten im fachgerichtlichen Verfahren nachgekommen ist und die Verfassungsbeschwerde deshalb den Grundsatz der Subsidiarität wahrt, nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 617/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Ohne Kenntnis der Revisionsrechtfertigung ist eine Überprüfung, ob der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gewahrt ist, nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 295/07

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Ohne Kenntnis der Revisionsrechtfertigung ist eine verlässliche Überprüfung, ob der Beschwerdeführer seinen Rügeobliegenheiten im fachgerichtlichen Verfahren nachgekommen ist und die Verfassungsbeschwerde deshalb den Grundsatz der Subsidiarität wahrt, nicht möglich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 1997 - 2 BvR 191/97 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1998 - 2 BvR 327/98 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 2237/98 -, juris).
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