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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93   

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BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93 (https://dejure.org/1998,2060)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93 (https://dejure.org/1998,2060)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1998 - 2 BvR 2939/93 (https://dejure.org/1998,2060)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen von Willkür bei einer gerichtlichen Entscheidung; Verschulden eines Gerichts bei einer willkürlichen Entscheidung; Sachfremde Erwägungen in den Gründen eines Urteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2810
  • NZM 1998, 757
  • ZMR 1998, 549
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 81, 132 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 81, 132 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich deshalb der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 81, 132 ; 87, 273 ).
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93
    Ohne daß es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (vgl. BVerfGE 58, 163 ; 71, 202 ).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93
    Ohne daß es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (vgl. BVerfGE 58, 163 ; 71, 202 ).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2810, 2811) kann eine Entscheidung gegen das Willkürverbot verstoßen, wenn bei der Auslegung einer Formularvertragsklausel durch das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in besonderem Maße außer acht gelassen wurden.
  • BFH, 20.06.2011 - I B 108/10

    Fortbestand des Verlustabzugs nach Abwärtsverschmelzung (§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n.

    Für die Auslegung von Willenserklärungen kann von objektiver Willkür gesprochen werden, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. April 1998  2 BvR 2939/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2810; vom 20. September 2000  1 BvR 441/00, NJW 2001, 1200).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18

    Beendigung des Sozietätsvertrags durch Kündigung hinsichtlich Wirksamkeit und

    Ist eine Entscheidung derart unverständlich, dass sie sachlich schlechthin unhaltbar ist, so ist sie objektiv willkürlich (vgl. BVerfG, NJW 1998, 2810 [juris Rn. 13]).
  • BFH, 18.05.2018 - IX B 8/18

    Besonders schwerwiegender Fehler - Auslegung von Willenserklärungen

    Für die Auslegung von Willenserklärungen kann von objektiver Willkür gesprochen werden, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar ist (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 1998 2 BvR 2939/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2810; vom 20. September 2000 1 BvR 441/00, NJW 2001, 1200).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 156/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Es fehlt insofern schon an einer fehlerhaften Rechtsanwendung (vgl. zu den Voraussetzungen: BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 299 f.; vgl. auch BVerfG NJW 1998, 2810).
  • BGH, 03.11.2016 - I ZB 2/16

    Rechte des Käufers bei Verletzungen von Verkäufergarantien im Rahmen eines

    Ist eine Entscheidung derart unverständlich, dass sie sachlich schlechthin unhaltbar ist, so ist sie objektiv willkürlich (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 1998, 2810, 2811).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Die gerichtliche Auslegung des Vertragsinhalts lässt auch sonst anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer acht, dass die Entscheidung nicht mehr verständlich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 29. April 1998, NJW 1998, 2810 f.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 2939/93   

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BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 2939/93 (https://dejure.org/1998,10624)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1998 - 2 BvR 2939/93 (https://dejure.org/1998,10624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 12.09.2002 - 2 BvR 1761/01

    Festsetzung des Gegenstandswertes im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei

    Vor dem 1. Januar 2002 galt ein Gegenstandswert von 15.000 DM als der bei stattgebenden Kammerentscheidungen übliche Wert (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 2939/93 - und vom 21. August 1997 - 2 BvR 2475/94 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1995, S. 1737); dies entspräche 7.669,37 EUR.
  • BVerfG, 16.07.2002 - 2 BvR 1473/01

    Angemessenheit einer Erhöhung des Wertes auf 8000 Euro bei stattgebenden

    Vor dem 1. Januar 2002 galt ein Gegenstandswert von 15.000 DM als der bei stattgebenden Kammerentscheidungen übliche Wert (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1998 - 2 BvR 2939/93 - und vom 21. August 1997 - 2 BvR 2475/94 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1995, S. 1737); dies entspräche 7.669,37 EUR.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.1994 - 2 BvR 2939/93   

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https://dejure.org/1994,9071
BVerfG, 06.05.1994 - 2 BvR 2939/93 (https://dejure.org/1994,9071)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.1994 - 2 BvR 2939/93 (https://dejure.org/1994,9071)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 1994 - 2 BvR 2939/93 (https://dejure.org/1994,9071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.12.1959 - 1 BvL 17/59

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren der sogenannten Inzidentnormenkontrolle

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1994 - 2 BvR 2939/93
    Daher ist es nicht gerechtfertigt, öffentliche Mittel für die Beteiligung der Äußerungsberechtigten am Verfassungsbeschwerde-Verfahren, das ja kein kontradiktorisches Verfahren ist, zur Verfügung zu stellen (vgl. auch BVerfGE 10, 262 f. zur Bewilligung von Armenrecht unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für Beteiligte des Ausgangsverfahrens im Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ).
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