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   BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91   

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https://dejure.org/1992,2311
BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91 (https://dejure.org/1992,2311)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1992 - 2 BvR 294/91 (https://dejure.org/1992,2311)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/91 (https://dejure.org/1992,2311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Strafaussetzung der Bewährung bei Begehung einer neuen Straftat

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Bewertung der Belehrung nach § 268a Abs. 3 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2877
  • StV 1992, 283
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91
    Insoweit prüft das Bundesverfassungsgericht nur nach, ob die Gerichte Grundrechte verkannt habe oder sonst willkürlich entschieden haben (BVerfGE 18, 85 [92]).
  • OLG Nürnberg, 11.07.1972 - Ws 299/72
    Auszug aus BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 294/91
    Ist sie unvollständig, so kann dies unter Umständen bei der Prüfung des Tatbestandsmerkmals berücksichtigt werden, "und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat" (§ 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ; vgl. insoweit OLG Celle, NJW 1958, 1009; dasselbe, MDR 1972, 967; Koch, NJW 1977, 419 ff.; LR-Gollwitzer, § 268 a StPO , Rdn. 26).
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    b) Schon mit dem Begriff "Bewährung" verbindet jedermann die sichere Vorstellung, ab sofort keine Straftat mehr begehen zu dürfen, ohne mit Konsequenzen für die Bewährung rechnen zu müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/91 -, NJW 1992, S. 2877).
  • BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 168/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verlängerung der Bewährungszeit

    Damit mußte er - wie jedermann verständlich - davon ausgehen, daß er sich weiterhin zu bewähren haben werde (vgl. BVerfG, NJW 1992, S. 2877 , Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/91 -).
  • OLG Hamburg, 19.02.2007 - 2 Ws 31/07

    Strafaussetzung: Bewährungswiderruf bei neuer Straffälligkeit vor dem

    Zum einen knüpft die Vorschrift daran an, dass eine Gleichstellung mit der Bewährungszeit deshalb angezeigt ist, weil der Betroffene bereits mit der - später durch Rechtskrafteintritt bestätigten - Aussetzungsentscheidung sich darauf einstellen kann, sich bewähren zu müssen (vgl. Groß in MünchKommStGB, § 56 f Rdn. 19; siehe auch BVerfG in NJW 1992, 2877).

    Ein Widerrufsgrund hat die Bedeutung einer Bestrafungsvoraussetzung (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2877; OLG Düsseldorf in MDR 1989, 281).

  • OLG Hamm, 10.07.2018 - 4 Ws 103/18

    Erforderlichkeit einer schriftlichen Belehrung im Führungsaufsichtsbeschluss zur

    Vielmehr kann dies nur im Einzelfall, etwa für die Bewertung, ob ein Verstoß als gröblich oder beharrlich anzusehen ist, eine Rolle spielen (Kuckein in: KK-StPO, 7. Aufl., § 268a Rdn. 11; Stuckenberg a.a.O. Rdn. 25 m.w.N.; vgl. auch BVerfG NJW 1992, 2877; OLG Hamm StV 1992, 22).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 144/07

    Bewährungswiderruf: Berücksichtigungsfähige Straftaten bei Widerruf der

    Für diese Regelung hat es das Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 2877) ausdrücklich dahinstehen lassen, ob sie dem Anwendungsbereich des Art. 103 Abs. 2 GG - und damit dem Rückwirkungsverbot - unterfällt.
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher

    Folgerichtig wird einem Widerrufsgrund deshalb auch die Bedeutung einer Bestrafungsvoraussetzung beigemessen (vgl. Tröndle-Fischer, a.a.O., § 2 Rn. 4; BVerfG NJW 1992, 2877; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281).
  • OLG Celle, 21.06.2017 - 2 Ws 127/17

    Bewährungswiderruf wegen Nachverurteilung aufgrund von in der sog. Vorlaufzeit

    Nach ihrem Sinn und Zweck ermöglicht die verfassungsrechtlich unbedenkliche Vorschrift (vgl. BVerfG NJW 1992, 2877) einen Bewährungswiderruf auch bei solchen Straftaten, die der Verurteilte nach der letzten tatrichterlichen Aussetzungsentscheidung und vor deren Rechtskraft begangen hat.
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2024 - 1 Ws 301/23
    Diese - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Januar 1992 - 2 BvR 294/91 -, juris) - Gleichstellung mit der Bewährungszeit ist deshalb angezeigt, weil der Verurteilte bereits ab Verkündung der Bewährungsentscheidung davon ausgehen muss, ab sofort keine Straftat mehr begehen zu dürfen, ohne mit Konsequenzen für die Bewährung rechnen zu müssen (vgl. BVerfG, a.a.O., juris Rn. 3; MüKoStGB/Groß/Kett-Straub, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 20.01.2022 - 2 Ws 373/21

    Widerruf einer Strafaussetzung nach § 56f StGB ; Widerruf und

    "[...] Schon mit dem Begriff "Bewährung" verbindet jedermann die sichere Vorstellung, ab sofort keine Straftat mehr begehen zu dürfen, ohne mit Konsequenzen für die Bewährung rechnen zu müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Januar 1992 - Az.: 2 BvR 294/91 -, NJW 1992, S. 2877).
  • OLG Koblenz, 22.10.2001 - 1 Ws 1271/01

    Bewährung, Widerruf, Bewährungswiderruf, Zuständigkeit,

    Die Belehrung nach §§ 268 a Abs. 3, 409 Abs. 1 S. 2 oder 453 a Abs. 1 StPO ist keine materielle Voraussetzung des Widerrufs (BVerfG StV 92, 283; OLG Düsseldorf VRS 91, 115; OLG Zelle NJW 58, 1009 f).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 127/07

    Begehen einer Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen

  • LG Berlin, 16.08.2007 - 546 StVK 42/07

    Widerruf der Strafaussetzung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung,

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 110-IV-16
  • OLG Oldenburg, 01.11.2011 - 1 Ws 574/11

    Bewährung, Widerruf, Belehrung

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