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   BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94   

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BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94 (https://dejure.org/1994,4882)
BVerfG, Entscheidung vom 07.06.1994 - 2 BvR 334/94 (https://dejure.org/1994,4882)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 (https://dejure.org/1994,4882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten Mitwirkungsobliegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvR 2371/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Auch die empfindlichen Nachteile, die der Asylbewerber für den Fall der Vernachlässigung dieser Obliegenheiten zu gewärtigen hat, sind durch das gesetzgeberische Anliegen gerechtfertigt und vermögen ihm Nachdruck zu verleihen (vgl. die Kammerbeschlüsse vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93, 2516/93 -).

    Deshalb bedarf es eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß die Pflicht, dem Bundesamt jede Adressenänderung mitzuteilen (§ 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/1993), auch dann Beachtung fordert, wenn der Asylbewerber auf behördliche Veranlassung von einer ersten bzw. zentralen Aufnahmeeinrichtung, die erkennbar nur der vorläufigen Unterbringung dient, einer anderen Unterkunft zugewiesen wird (vgl. die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93, 2516/93 und vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 225/94 -).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Dem Gesetzgeber ist es im Rahmen der ihm in Bezug auf Organisation und Verfahren eingeräumten weiten Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 60, 253 [295]) unbenommen, dem Asylbewerber Pflichten aufzuerlegen, die der Sicherung seiner Mitwirkung im Asylverfahren zu dienen bestimmt sind.

    Die in § 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/1993 getroffene Regelung erweist sich - auch und gerade im eigenen Interesse des Asylbewerbers an einem zügigen Abschluß des Verfahrens - als sachgerecht, geeignet und zumutbar (vgl. BVerfGE 60, 253 [295]).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Es ist zu berücksichtigen, daß der Asylbewerber sich in einer ihm fremden Umgebung befindet, mit dem Ablauf des deutschen Asylverfahrens nicht vertraut und in aller Regel der deutschen Sprache nicht mächtig ist (vgl. auch BVerfGE 64, 135 [145, 156]).
  • BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 225/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Deshalb bedarf es eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß die Pflicht, dem Bundesamt jede Adressenänderung mitzuteilen (§ 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/1993), auch dann Beachtung fordert, wenn der Asylbewerber auf behördliche Veranlassung von einer ersten bzw. zentralen Aufnahmeeinrichtung, die erkennbar nur der vorläufigen Unterbringung dient, einer anderen Unterkunft zugewiesen wird (vgl. die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93, 2516/93 und vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 225/94 -).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat sich durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigt (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 10 Abs. 4 AsylVfG 1992, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Damit ist der gleichfalls angegriffene Beschluß vom 24. Januar 1994 gegenstandslos (vgl. BVerfGE 65, 293 [297]; 69, 233 [248]).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 10 Abs. 4 AsylVfG 1992, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Dieser letztlich in dem alle staatlichen Organe verpflichtenden Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. auch BVerfGE 30, 1 [27]; 38, 105 [111]; 57, 250 [283]) wurzelnden rechtsstaatlichen Anforderung hat der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 10 Abs. 4 AsylVfG 1992, 10 Abs. 7 AsylVfG 1993 entsprochen.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94
    Soll der Hinweis seiner Aufgabe gerecht werden, gerade im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Norm für Rechtsklarheit zu sorgen (s. auch BVerfGE 60, 1 [6]), muß er den Besonderheiten des Adressatenkreises Rechnung tragen.
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte

    Dem Gesetzgeber kommt dabei in Bezug auf Organisation und Verfahren eine weite Gestaltungsfreiheit zu (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1994, - 2 BvR 334/94 -, juris).

    Die humanitäre Zielsetzung des Asylverfahrensrechts, jedem Asylbewerber so schnell wie möglich Klarheit über seinen Asylantrag zu verschaffen (BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1994, - 2 BvR 334/94 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1981, - 1 BvR 413/80 -, BVerfGE 56, 216, 236 f; Pagenkopf, Die Neuregelung des Asylverfahrensrechts, NVwZ 1982, 590, 591), lässt es als sachgerecht erscheinen, bei Familienverbänden jedenfalls dann ein Asylverfahren für weitere Familienmitglieder auch von Amts wegen einzuleiten, wenn bezüglich weiterer, die Familieneinheit bildender Familienmitglieder ein solches bereits durchgeführt wurde.

    Sie ist auch - unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Anliegens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1994, - 2 BvR 334/94 -, juris ), Aufenthaltsverlängerungen durch sukzessive Asylantragstellungen zu vermeiden - zumutbar.

  • BVerfG, 08.07.1996 - 2 BvR 96/95

    Zur Belehrung von Asylbewerbern über die Pflicht zur Mitteilung einer

    Deshalb bedarf es eines ausdrücklichen Hinweises darauf, daß die Pflicht, dem Bundesamt jede Adressenänderung mitzuteilen (§ 10 Abs. 1 AsylVfG 1992/93), auch dann Beachtung fordert, wenn der Asylbewerber auf behördliche Veranlassung von einer ersten bzw. zentralen Aufnahmeeinrichtung, die erkennbar nur der vorläufigen Unterbringung dient, einer anderen Unterkunft zugewiesen wird (vgl. die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93, a.a.O., vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, AuAS 1994, S. 212 und vom 29. Juli 1994 - 2 BvR 725/94 und 726/94 -).
  • VG Minden, 01.09.2020 - 1 K 1732/18

    Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige

    9/875, S. 2 und 18; BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, juris Rn. 15; Hailbronner, Ausländerrecht, § 10 AsylG Rn. 1 (Stand: April 2019) - entgegen stehen.
  • VG Göttingen, 04.10.2018 - 2 B 388/18

    Belehrung; Mitwirkungsobliegenheit; Mitwirkungspflicht; Zustellung;

    Die Belehrung nach AsylG § 10 Abs. 7 erfordert es, dass dem Asylbewerber durch eine erläuternde Belehrung mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen geführt wird, welche Obliegenheiten ihn im Einzelnen treffen und welche Folgen bei deren Nichtbeachtung entstehen können (BVerfG, Beschluss vom 07. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, juris).

    Vielmehr bedarf es einer verständlichen Umschreibung des Inhalts der gesetzlichen Bestimmungen (VG Münster, Beschluss vom 18.05.2018 - 9 L 371/18.A -, juris, Rn. 9 f.; zur inhaltsgleichen Bestimmung des § 10 Abs. 7 AsylVfG i. d. F. 1992/1993: BVerfG, Beschluss vom 07.06.1994 - 2 BvR 334/94 -, juris, Rn. 17 f., m. w. N.).

  • VG Frankfurt/Oder, 08.02.2017 - 2 L 762/16

    Zustellung einer Abschiebungsanordnung an Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtung

    Nur unter diesen Voraussetzungen sei der Nachteil, den der Asylbewerber infolge der Zustellungsfiktion erleiden könne, verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 07. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, Rn. 16 ff., juris und Kammerbeschluss vom 08. Juli 1996 - 2 BvR 96/95 -, Rn. 17 ff., juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2020 - 4 LB 7/17

    Voraussetzungen der Belehrung nach § 33 Abs. 4 AsylVfG 1992

    Diesem Gebot wird in aller Regel schon durch die in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle erforderliche Übersetzung der Vorschriften in eine dem Asylbewerber geläufige Sprache genügt werden, weil sich dabei allein aus Gründen der Praktikabilität eine sinngemäße, nicht strikt an juristischen Begrifflichkeiten orientierte Übertragung anbietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.06.1994 - 2 BvR 334/94 -, juris Rn. 18 zu § 10 AsylVfG).
  • VG Münster, 18.05.2018 - 9 L 371/18

    Anforderungen an einen Folgeantrag im Sinne des Asylgesetzes

    vgl. zur inhaltsgleichen Bestimmung des § 10 Abs. 7 AsylVfG 1992/1993 BverfG, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, juris, Rn. 17 f., m. w. N.
  • OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21

    Erneute Zustellung, ; Zustellungsfiktion; rechtliches Gehör, ; Beschleunigung

    Auch wenn dies nicht zur Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 AsylG führt (BVerfG, Beschl. v. 7. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, juris Rn. 15), sind bei der Durchführung des Zustellungsverfahrens das rechtstaatliche Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, a. a. O., juris Rn. 16), der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BeckOK MigR, Stand: 1. Mai 2021, § 10 AsylG Rn. 1) und der Anspruch auf rechtliches Gehör zu beachten.
  • VG Aachen, 10.03.2021 - 5 K 1407/20

    Einstellung; Belehrung; Untertauchen

    vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.06.1994 - 2 BvR 334/94 -, juris Rn. 18 zu § 10 AsylVfG.
  • BVerfG, 31.07.1996 - 2 BvR 2133/95

    Asylbewerber - Sprache - Mitwirkungsverpflichtung - Verfahrensdefizit -

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß Asylbewerbern, weil sie zumeist der deutschen Sprache nicht mächtig sind, in der Regel die entsprechenden Hinweise auf den Umfang ihrer Mitwirkungsverpflichtung in einer für sie verständlichen Sprache gegeben werden müssen (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1994 - 2 BvR 2371/93 - InfAuslR 1994, S. 324 = NVwZ-Aktuell, Beilage Nr. 4, S. 25 und - 2 BvR 2450/93 - NVwZ-Aktuell, Beilage Nr. 4, S. 27 sowie - 2 BvR 2516/93 - AUAS 1994, S. 126; Beschluß vom 7. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 - AUAS 1994, S. 212; Beschluß vom 29. Juli 1994 - 2 BvR 725 und 726/94 -).
  • VG Arnsberg, 16.03.2022 - 10 L 125/22

    Abschiebungsanordnung

  • OVG Sachsen, 30.01.2019 - 3 A 862/18

    Zugang; Wiedereinsetzung; Belehrung; Sprache

  • VG Trier, 29.01.2019 - 7 L 6231/18
  • VG Potsdam, 27.12.2011 - 6 L 811/11

    Asylrecht aus Kartenart 2, 5

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