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   BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63, 2 BvR 83/63, 2 BvR 89/63   

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https://dejure.org/1964,3
BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63, 2 BvR 83/63, 2 BvR 89/63 (https://dejure.org/1964,3)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1964 - 2 BvR 42/63, 2 BvR 83/63, 2 BvR 89/63 (https://dejure.org/1964,3)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1964 - 2 BvR 42/63, 2 BvR 83/63, 2 BvR 89/63 (https://dejure.org/1964,3)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Geschäftsverteilungsplan

  • opinioiuris.de

    Geschäftsverteilungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung eines Spruchkörpers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzlicher Richter - Gericht als organisatorische Einheit - Gericht als Spruchkörper - Bestimmung des gesetzlichen Richters

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gesetzlicher Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 294
  • NJW 1964, 1020
  • NJW 1964, 1667 (Ls.)
  • NJW 1964, 2007 (Ls.)
  • MDR 1964, 569
  • DVBl 1964, 395
  • BB 1964, 455
  • DB 1964, 546
  • DÖV 1964, 415
 
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Wird zitiert von ... (264)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
    Das folgt aus dem Zweck der Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 4, 412 [416 f.]; 9, 223 [226]).

    101 Abs. 1 Satz 2 GG soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (vgl. BVerfGE 4, 412 [416 f.]).

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
    Das folgt aus dem Zweck der Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 4, 412 [416 f.]; 9, 223 [226]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, daß der gesetzliche Richter sich im Einzelfall möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt (BVerfGE 6, 45 [51]).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    b) In seiner weiteren Funktion als subjektives Recht gibt Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG den Rechtsuchenden einen Anspruch darauf, dass der Rechtsstreit von ihrem gesetzlichen Richter entschieden wird (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 26, 281 ).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Damit schützt Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die rechtsprechenden Organe vor manipulierenden Einflußnahmen (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]; 25, 336 [346]).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Es soll vermieden werden, daß durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt werden kann, gleichgültig, von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (vgl. BVerfGE 17, 294 (299); 48, 246 (254); 82, 286 (296)).

    Welche Richter in einem bestimmten Verfahren mitwirken, muß sich daraus möglichst eindeutig ergeben (vgl. BVerfGE 9, 223 (226); 17, 294 (298); 23, 321 (325)).

    Geschäftsverteilungs- und Mitwirkungspläne eines Gerichts dürfen mit Rücksicht auf das Gebot des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG keinen vermeidbaren Spielraum bei der Heranziehung der einzelnen Richter zur Entscheidung einer Sache und damit keine unnötige Unbestimmtheit hinsichtlich des gesetzlichen Richters lassen (vgl. BVerfGE 17, 294 (300)).

    Derartigen Umständen kann in den Regelungen zur Bestimmung des gesetzlichen Richters ebenso Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 17, 294 (300); 18, 344 (349)) wie Anforderungen an die Effektivität der Tätigkeit der Rechtsprechungsorgane.

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