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   BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01, 2 BvR 471/01   

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https://dejure.org/2001,9337
BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01, 2 BvR 471/01 (https://dejure.org/2001,9337)
BVerfG, Entscheidung vom 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01, 2 BvR 471/01 (https://dejure.org/2001,9337)
BVerfG, Entscheidung vom 04. April 2001 - 2 BvQ 6/01, 2 BvR 471/01 (https://dejure.org/2001,9337)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Frage der Rechtswegerschöpfung und des Erlasses einer eA in einem die Unterbringung eines Strafgefangenen in einer von ihm für unzumutbar gehaltenen Haftzelle betreffenden Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Unterbringung in einer Haftzelle - Unzumutbarkeit - Fehlende Rechtswegerschöpfung - Neue Haftzelle - Teilweise überholter ursprünglicher Antrag

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
    Soweit aber das Hauptsacheverfahren geeignet ist, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen, bedarf es zur Erschöpfung des Rechtswegs im weiteren Sinne - u.a. zur Klärung der Tatsachengrundlage der Entscheidung - auch der vorherigen Nutzung dieses Hauptsacheverfahrens (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 80, 40 ).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
    Soweit aber das Hauptsacheverfahren geeignet ist, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen, bedarf es zur Erschöpfung des Rechtswegs im weiteren Sinne - u.a. zur Klärung der Tatsachengrundlage der Entscheidung - auch der vorherigen Nutzung dieses Hauptsacheverfahrens (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 80, 40 ).
  • BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72

    Wahlsendung NPD

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
    Soweit aber das Hauptsacheverfahren geeignet ist, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen, bedarf es zur Erschöpfung des Rechtswegs im weiteren Sinne - u.a. zur Klärung der Tatsachengrundlage der Entscheidung - auch der vorherigen Nutzung dieses Hauptsacheverfahrens (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 80, 40 ).
  • BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84

    Wahlwerbung/WDR

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
    Eine Ausnahme kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät kommen würde und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
    Für die Frage, bei welchen räumlichen Gegebenheiten die Unterbringung eines Strafgefangenen in einer Haftzelle unzumutbar ist, fehlt es an einer gefestigten fachgerichtlichen Rechtsprechung und einem eindeutigen Standpunkt in der Literatur (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1985, S. 572 f.; StV 1986, S. 27 f. mit Anm. Lesting; OLG Hamm, NJW 1967, S. 2024, 2025; NStZ 1992, S. 352; OLG Zweibrücken, NStZ 1982, S. 221 f.; Böhm in: Schwind/Böhm, StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 144, Rn. 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 8. Aufl. 2000, § 144, Rn. 1; Huchting/Lehmann in: Feest, AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 144, Rn. 3 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1982 - 1 Vollz (Ws) 78/81
    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
    Für die Frage, bei welchen räumlichen Gegebenheiten die Unterbringung eines Strafgefangenen in einer Haftzelle unzumutbar ist, fehlt es an einer gefestigten fachgerichtlichen Rechtsprechung und einem eindeutigen Standpunkt in der Literatur (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1985, S. 572 f.; StV 1986, S. 27 f. mit Anm. Lesting; OLG Hamm, NJW 1967, S. 2024, 2025; NStZ 1992, S. 352; OLG Zweibrücken, NStZ 1982, S. 221 f.; Böhm in: Schwind/Böhm, StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 144, Rn. 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 8. Aufl. 2000, § 144, Rn. 1; Huchting/Lehmann in: Feest, AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 144, Rn. 3 ff.).
  • OLG Hamm, 07.04.1992 - 1 VAs 4/92
    Auszug aus BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
    Für die Frage, bei welchen räumlichen Gegebenheiten die Unterbringung eines Strafgefangenen in einer Haftzelle unzumutbar ist, fehlt es an einer gefestigten fachgerichtlichen Rechtsprechung und einem eindeutigen Standpunkt in der Literatur (vgl. OLG Frankfurt, NStZ 1985, S. 572 f.; StV 1986, S. 27 f. mit Anm. Lesting; OLG Hamm, NJW 1967, S. 2024, 2025; NStZ 1992, S. 352; OLG Zweibrücken, NStZ 1982, S. 221 f.; Böhm in: Schwind/Böhm, StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 144, Rn. 3; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 8. Aufl. 2000, § 144, Rn. 1; Huchting/Lehmann in: Feest, AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 144, Rn. 3 ff.).
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