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   BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 24.82   

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BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 24.82 (https://dejure.org/1984,955)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1984 - 2 C 24.82 (https://dejure.org/1984,955)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1984 - 2 C 24.82 (https://dejure.org/1984,955)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Scheidung - Kindererziehung - Barunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBesG § 40 Abs. 2 Nr. 4; BGB § 1606 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 264
  • NJW 1985, 2543
  • NVwZ 1985, 908 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

    Die Aufnahme eines unterhaltsberechtigten Kindes in den eigenen Haushalt stellt die Gewährung von Unterhalt im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BBesG dar, auch wenn der andere Elternteil dem Kind Barunterhalt leistet (Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 24.82 - BVerwGE 70, 264 und vom 19. September 1991 - BVerwG 2 C 28.90 - BVerwGE 89, 53 ).

    Der Familienzuschlag der Stufe 1 soll einen pauschalen Beitrag zur Deckung des Mehrbedarfs leisten, der bei verheirateten Beamten aufgrund des gemeinsamen Hausstandes mit dem Ehegatten anfällt (BVerfGE 49, 260 ; BVerwG, Urteil vom 15. November 1984, a.a.O. ).

  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    Der Familienzuschlag der Stufe 1 soll einen pauschalen Beitrag zur Deckung des Mehrbedarfs leisten, der bei verheirateten Beamten aufgrund des gemeinsamen Hausstandes mit dem Ehegatten entsteht (BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1978 - 2 BvL 10/77 - BVerfGE 49, 260 ; BVerwG, Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 24.82 - BVerwGE 70, 264 ).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Die Rechtslage stellt sich deshalb hier nicht anders dar als im Bundesbesoldungsgesetz, das beispielsweise in bezug auf den Begriff der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung an die entsprechenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs anknüpft (vgl. dazu BVerwGE 70, 264 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82] ; Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ).
  • BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des

    Das hat der erkennende Senat zunächst für die Frage der Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG ausgesprochen (Urteil vom 15. November 1984 <BVerwGE 70, 264, 265> unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - ), sodann auch für die hier streitige Frage einer Verpflichtung zum Unterhalt aus der geschiedenen Ehe gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG (Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 -
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Eine gesetzliche Verpflichtung des Klägers zur Unterhaltsgewährung gegenüber seiner früheren Lebensgefährtin scheidet aus, weil nach bürgerlichem Recht, das insoweit mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht für die Beurteilung dieser Frage maßgebend ist (vgl. BVerwGE 70, 264 [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82]; Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 4.88 - ), eine Unterhaltsverpflichtung zwischen Verlobten nicht besteht (§§ 1601, 1606 ff. BGB).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 45.84

    Allein erziehende Beamte - Höhe des Ortszuschlags - Minderjähriges Kind -

    Anspruch einer Beamtin auf den Ortszuschlag der Stufe 2 gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG, die ihr minderjähriges Kind in ihre Wohnung aufnimmt, pflegt und erzieht, während der Vater des Kindes Barunterhalt für das Kind leistet (wie Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 22.84 und BVerwG 2 C 24.82 -).

    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 22.84 und BVerwG 2 C 24.82 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) rechtsgrundsätzlich entschieden, daß allein erziehenden Beamten, die ihren in der Wohnung aufgenommenen minderjährigen Kindern Unterhalt durch Pflege und Erziehung gewähren, grundsätzlich nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG der Ortszuschlag der Stufe 2 zusteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 4 S 413/91

    Ortszuschlag Stufe 2 bei Aufnahme eines Kindes in zwei Wohnungen nach Scheidung

    Der Kläger hat seinem Sohn auch Unterhalt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§§ 1601 ff BGB) gewährt, wobei es unerheblich ist, in welcher Form er Unterhalt geleistet hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.11.1984 -- 2 C 24.82, 2 C 22.84 -- Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 5).

    Ein Anspruch auf den Ortszuschlag der Stufe 2 besteht auch dann, wenn der Aufnehmende nicht den gesamten Unterhalt gewährt (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.11.1984, aaO).

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

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  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 6.85

    Beamtenrecht - Ruhestandsbeamter - Ortszuschlag - Ehescheidung

    Für den Fall des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG (gesetzliche Verpflichtung zum Unterhalt) hat der erkennende Senat diese Bindung an den bürgerlich-rechtlichen Begriffsinhalt ausdrücklich ausgesprochen (vgl. BVerwGE 70, 264 ).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 37.83

    Rücknahme eines rechtswidrigen Versorgungsbescheides - Voraussetzungen der

    Mitwirkungshandlungen anderer Behörden und Stellen bei Erlaß eines Verwaltungsaktes sind in rechtlich unterschiedlicher Weise vorgesehen und möglich (vgl. hierzu Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG 7 C 6.63 - <JR 1965, 433>; BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]; 32, 148 [BVerwG 10.06.1969 - II C 124/67]; 34, 65 [BVerwG 26.09.1969 - V C 131/67]; 70, 270 f. [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 24/82]) und können auch das Ermessen betreffen (vgl. z.B. Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - ).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 24.93

    Verleihung der Versorgungsberechtigung - Beurlaubte Sonderschullehrer -

  • BVerwG, 31.01.1990 - 2 B 7.90

    Begriff der Unterhaltsverpflichtung i.S. von § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG

  • BVerwG, 15.04.1985 - 2 B 103.84

    Barunterhalt und elterlicher Naturalunterhalt als "Unterhalt" i.S.d. § 40 Abs. 2

  • VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85

    Ortszuschlag - Aufnahme eines nichtehelichen Kindes in gemeinsame Wohnung

  • BVerwG, 25.07.1988 - 2 B 114.87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage der

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