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   BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74   

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BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74 (https://dejure.org/1976,276)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1976 - II C 26.74 (https://dejure.org/1976,276)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1976 - II C 26.74 (https://dejure.org/1976,276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von Regierungsaufgaben auf Beamte - Rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG - Irrevisibilität von Landesverfassungsrecht und Landesorganisationsrecht bei Auswirkung auf beamtenrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (265)Neu Zitiert selbst (33)

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 62/70

    Anfechtung eines Verwaltungsakt - Recht auf Anfechtung - Verwirkung - Zeitablauf

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Übrigens hindert § 9 Abs. 2 BVwZG lediglich den Ablauf der Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfrist; im übrigen verbleibt es bei dem in Absatz 1 der Vorschrift enthaltenen Grundsatz (so auch Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 1972 - 2 RU 62/70 - [NJW 1972, 2103.]).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Der durch diese Vorschriften gesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch nach ständiger - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmender - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne weiteres schon dann als verletzt anzusehen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe sich nicht mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten ausdrücklich befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 22, 267 [274]; 25, 137 [140]).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Soweit die Unterlassung der Heranziehung von Beweismitteln gerügt wird, sind die Beweismittel zu bezeichnen, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufdrängen mußte; außerdem muß die Revision angeben, welches - mutmaßliche - Ergebnis die unterbliebene Beweisaufnahme gehabt hätte, inwiefern das Urteil mithin auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruht (vgl. BVerwGE 31, 212 [217 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]).
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Dabei bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den Bedenken, die die Revision - wiederum im Anschluß an die Äußerungen von Thieme - gegen die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 19, 284 [287]) vertretene Evidenztheorie geäußert hat.
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Die Schriftform soll in aller Regel nur sicherstellen, daß dem Betroffenen der Bescheid in schriftlicher Form bekanntgemacht wird (BVerwGE 45, 189).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Ein Gericht ist in der Regel aber nicht verpflichtet, seine sämtlichen aus den Tatsachen, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten, gezogenen Schlußfolgerungen, also die Würdigung des Beweisergebnisses, mit den Beteiligten zu erörtern, zumal deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben (vgl. u.a. Beschlüsse vom 9. November 1972 - BVerwG II CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96] und vom 26. Juni 1975 - BVerwG VI B 4.75 -).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in den Gründen seines Urteils vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 59.74 - (NJW 1975, 2357 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]) ausgeführt, die Beurkundungsfunktion eines Urteils erfahre nicht notwendig dadurch eine Beeinträchtigung, daß das Gericht die in § 117 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgesehene Zweiwochenfrist für die vollständige Absetzung des verkündeten Urteils nicht einhält und das vollständige Urteil auch nicht gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz VwGO "alsbald" nach Ablauf dieser Frist der Geschäftsstelle übergibt; es hat sich darin in der Erwägung bestätigt gesehen, daß die Rechtsprechung eine vom Gesetz nicht vorgesehene Frist für die Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe nicht von sich aus einführen darf.
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Der durch diese Vorschriften gesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch nach ständiger - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmender - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne weiteres schon dann als verletzt anzusehen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe sich nicht mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten ausdrücklich befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 22, 267 [274]; 25, 137 [140]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
    Der durch diese Vorschriften gesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör ist jedoch nach ständiger - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmender - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne weiteres schon dann als verletzt anzusehen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe sich nicht mit jedem Vorbringen eines Prozeßbeteiligten ausdrücklich befassen (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 22, 267 [274]; 25, 137 [140]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

  • BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 15/70

    Widerruf einer Beteiligung an einer Ersatzkassenpraxis als Facharzt -

  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 167.61

    Entlassung eines Beamten auf Probe ohne Durchführung eines

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

  • BVerfG, 22.07.1969 - 2 BvK 1/67

    Parlamentarisches Regierungssystem

  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Schwimmhalle

  • BGH, 04.05.1961 - III ZR 222/59
  • BVerwG, 14.12.1970 - VI C 17.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.08.1972 - VII B 43.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 43.68

    Zuordnung der "Versetzung in eine andere mit einem höheren Diensteinkommen

  • BVerwG, 22.04.1975 - 6 B 2.75

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 21.08.1970 - I C 22.68

    Anrechnung des Einkommens der Familienmitglieder einer verheirateten Hebamme bei

  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 60.65

    Verstoß gegen die Vorschrift einer kommunalen Amtsordnung über die

  • BVerwG, 28.09.1961 - II C 168.60

    Zur Frage der Geltung des Gesetzesvorbehalts für die Regelung der Zuständigkeit

  • BVerwG, 02.03.1961 - II B 71.59
  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 308/54

    Verwaltungsakt eines Kollegiums

  • BVerwG, 18.03.1964 - VI C 136.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Allgemeine Grundsätze für die Auslegung von Normen gehören freilich nicht als solche dem Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO an; ihre Anwendung unterliegt deshalb nicht der revisionsgerichtlichen Prüfung, soweit sie zur Auslegung des irrevisiblen Rechts heranzuziehen sind (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 Nr. 1; Beschlüsse vom 30. August 1972 - BVerwG 7 B 43.71 - Buchholz 310 § 137 Nr. 53 = JZ 1973, 26 und vom 11. Juni 1975 - BVerwG 7 B 62.74 - Buchholz 310 § 132 Nr. 133; vgl. demgegenüber aber zur Auslegung von irrevisiblem Satzungsrecht die Urteile des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1966 - BVerwG 1 C 130.64 - Buchholz 418.00 Nr. 5 und vom 29. August 1968 - BVerwG 1 C 16.65 - Buchholz 418.02 Nr. 1).
  • BFH, 02.02.1982 - VIII R 65/80

    Schätzungsmethode - Aufschlagschätzung - Aufbewahrungsfrist - Buchführung -

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben in vergleichbaren Fällen entschieden, daß ein Gericht in der Regel den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt, wenn es davon absieht, eine Würdigung, deren Einzelheiten sich vielfach erst in der Schlußberatung ergeben, mit den Beteiligten zu erörtern (BVerwG-Beschluß vom 26. Juni 1975 VI B 4.75, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 232 § 26 BGB Nr. 17; BVerwG-Urteile vom 13. Mai 1976 II C 26.74, Buchholz, a. a. O., 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; vom 2. Juni 1981 6 C 15.81, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1981, 839; BGH-Urteil vom 8. Oktober 1975 VIII ZR 115/74, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1976, 104; siehe bereits BFH- Urteil vom 10. Januar 1968 I R 47/66, BFHE 91, 338, BStBl II 1968, 349 am Ende).
  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3).
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