Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1714
BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81 (https://dejure.org/1983,1714)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1983 - 2 C 42.81 (https://dejure.org/1983,1714)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1983 - 2 C 42.81 (https://dejure.org/1983,1714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81
    Eine Sachleistung, bei der die Krankenkasse die ärztliche Versorgung, die Krankenhausbehandlung, Heilmittel usw. als solche dem Versicherten zur Verfügung stellt, bei der in der Regel also nur geringe Aufwendungen (z.B. Arzneimittelgebühren) entstehen (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 20, 44 [45]; 57, 336 [338]), ist der dem Kläger gewährte Geldbetrag, der Barmer Ersatzkasse eindeutig nicht.

    Ihr liegt die Erwägung zugrunde, daß ein Beamter nicht mehr der Hilfeleistung bedarf, wenn er sich für die freiwillige Versicherung in der vom Sachleistungsprinzip beherrschten gesetzlichen Krankenversicherung entschieden hat und Sachleistungen erhält oder an deren Stelle Sachleistungssurrogate (vgl. BVerwGE 57, 336 [338]).

    Diese Rechtsprechung betrifft Fallgestaltungen, in denen der betreffende Beamte entsprechend dem Leistungssystem der von ihm gewählten Versicherung eine kostendeckende Sachleistung hätte in Anspruch nehmen können, im übrigen aber die Abzüge von der kostendeckenden Geldleistung unter § 3 Abs. 2 BV (Mengenrabatt der Krankenkasse, Kostenanteile nach §§ 182 a, 182 e, 194 RVO und dgl.; vgl. auch BVerwGE 57, 336) fielen.

  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 46.72

    Umfang der Rechte einer Krankenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81
    Wie bereits der 8. Senat des Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3) ausgeführt hat, sind die Versicherten bei derartigen Zuschüssen in einer ähnlichen Lage wie die privat Versicherten, deren Leistungen bei einer dem Beamten zuzumutenden Versicherung regelmäßig nur einen so großen Teil der Aufwendungen decken, daß eine Gesamtdeckung nur zusammen mit der nach Nr. 12 BhV (jetzt Nr. 13 BhV) bemessenen Beihilfe erreicht wird (vgl. auch Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17]).

    Auch die von der Revision angeführte Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [a.a.O.; Beschluß vom 28. Juni 1977 - BVerwG 6 B 52.76 -]; OVG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1977 [DÖD 1977, 238]) vermag die von ihr vertretene Rechtsauffassung nicht zu stützen.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81
    Diese ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. hierzu BVerwGE 47, 330 [361]).
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81
    Eine Sachleistung, bei der die Krankenkasse die ärztliche Versorgung, die Krankenhausbehandlung, Heilmittel usw. als solche dem Versicherten zur Verfügung stellt, bei der in der Regel also nur geringe Aufwendungen (z.B. Arzneimittelgebühren) entstehen (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 20, 44 [45]; 57, 336 [338]), ist der dem Kläger gewährte Geldbetrag, der Barmer Ersatzkasse eindeutig nicht.
  • BVerwG, 28.06.1977 - 6 B 52.76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81
    Auch die von der Revision angeführte Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [a.a.O.; Beschluß vom 28. Juni 1977 - BVerwG 6 B 52.76 -]; OVG Hamburg, Urteil vom 5. Februar 1977 [DÖD 1977, 238]) vermag die von ihr vertretene Rechtsauffassung nicht zu stützen.
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 42.81
    Wie bereits der 8. Senat des Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 - (Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3) ausgeführt hat, sind die Versicherten bei derartigen Zuschüssen in einer ähnlichen Lage wie die privat Versicherten, deren Leistungen bei einer dem Beamten zuzumutenden Versicherung regelmäßig nur einen so großen Teil der Aufwendungen decken, daß eine Gesamtdeckung nur zusammen mit der nach Nr. 12 BhV (jetzt Nr. 13 BhV) bemessenen Beihilfe erreicht wird (vgl. auch Urteil vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17]).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 6.04

    Flurbereinigungsverfahren; Bodenordnungsverfahren; Zusammenführung von Gebäude-

    b) Dabei ist der Senat auch im Revisionsverfahren zur selbstständigen Auslegung des angegriffenen Verwaltungsaktes ohne eine Bindung aus § 137 Abs. 2 VwGO befugt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1984 - BVerwG 2 C 42.81 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 14 S. 10 und vom 27. September 1990 - BVerwG 4 C 44.87 - BVerwGE 85, 348 ).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 C 7.04

    Anforderungen an die Berechtigung einer Flurneuordnungsbehörde, in einem en;

    22 b) Dabei ist der Senat auch im Revisionsverfahren zur selbstständigen Auslegung des angegriffenen Verwaltungsaktes ohne eine Bindung aus § 137 Abs. 2 VwGO befugt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1984 BVerwG 2 C 42.81 Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 14 S. 10 und vom 27. September 1990 BVerwG 4 C 44.87 BVerwGE 85, 348 ).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 39.83

    Stationäre Heilbehandlung - AOK - Mitgliedschaft - Sachleistungssurrogat

    - Das Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1983 - BVerwG 2 C 42.81 - (Buchholz 238.920 Beihilferecht Baden-Württemberg Nr. 4), wonach eine - von der Krankenkasse nicht vorgesehene - Aufgliederung eines Geldzuschusses in einzelne Kosteneinheiten nach Maßgabe von Erfahrungssätzen mit § 3 Abs. 2 der Beihilfenverordnung Baden-Württemberg nicht vereinbar ist, steht mit der hier getroffenen Entscheidung nicht in Widerspruch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - 19 A 651/08

    Anspruch auf Anerkennung einer Diplomprüfung als Instrumentalpädagoge an der

    auch zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 2 C 42.81 -, BVerwGE 64, 142 (150).
  • VGH Hessen, 26.06.1991 - 1 UE 3850/87

    Beihilfe; Zuschüsse zu stationären Sanatoriumsbehandlungen keine Sachleistungen

    Eine andere Auslegung des § 4 Abs. 4 Satz 2 HBeihVO würde im übrigen zu dem untragbaren Ergebnis führen, daß in den Fällen, in denen sich der Beihilfeberechtigte einschränkt und mit dem Zuschuß auskommt, die Aufwendungen nicht beihilfefähig sind, während in den Fällen, in denen die Aufwendungen den Zuschuß übersteigen, die volle Beihilfe zu gewähren ist (BVerwG, Urteil vom 17.03.1983 -- 2 C 42.81 --, Buchholz.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 19 A 819/08

    Didaktisches Grundlagenstudium in den Unterrichtsfächern Deutsch oder Mathematik

    auch zum Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 2 C 42.81 -, BVerwGE 64, 142 (150).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - 19 A 507/08

    Anspruch auf Anerkennung einer Diplomprüfung im Studiengang Musikerziehung,

    vgl. auch zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 2 C 42.81 -, BVerwGE 64, 142 (150).
  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 B 31.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 71, 256 ff.; Urteil vom 17. März 1983 - BVerwG 2 C 42.81 - ) überein, die zwar zu anderen Beihilferegelungen ergangen ist, aber hinsichtlich dieses Gesichtspunktes nicht entscheidend auf deren abweichenden Wortlaut abgestellt hat und auch durch die in Hessen bei Sachleistungen vorgesehene besondere Beihilferegelung (§ 4 Abs. 7 HBeihVO) nicht ihre Grundlage verliert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2008 - 19 A 1246/08

    Anspruch auf Anerkennung einer Prüfung als staatlich geprüfter Musikschullehrer

    vgl. auch zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 2 C 42.81 -, BVerwGE 64, 142 (150).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 19 A 482/08
    vgl. auch zum Beamtenrecht: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1981 - 2 C 42.81 -, BVerwGE 64, 142 (150).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht