Rechtsprechung
AG Friedberg (Hessen), 24.10.2008 - 2 C 577/08 |
Verfahrensgang
- AG Friedberg (Hessen), 24.10.2008 - 2 C 577/08
- OLG Frankfurt, 28.09.2009 - 16 U 238/08
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 28.09.2009 - 16 U 238/08
Abgrenzung Reiseveranstalter und Reisevermittler bei online-Buchungen
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Oktober 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) - 2 C 577/08 (12) - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
AG Kelheim, 30.10.2008 - 2 C 577/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer Grundstücksausfahrt Ausfahrenden mit einem die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitenden Vorfahrtberechtigten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück in einen verkehrsberuhigten Bereich ausfahrenden Pkw mit einem die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschreitenden Fahrzeug
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 28.05.1993 - 24 U 115/92
Öffentlicher Verkehr; Teilstück einer Straße; Baustellenzufahrt; Einbiegen in …
Auszug aus AG Kelheim, 30.10.2008 - 2 C 577/08
Bei einer derartigen Konstellation geht das Gericht von einer Alleinhaftung des Klägers aus (vgl. hierzu OLG Köln, Versicherungsrecht 1964, Seite 77; OLG Frankfurt/Main, Versicherungsrecht 1994, Seite 1203, LG Regensburg, Urteil vom 30.09.2003, 2 S 171/93).
- LG Potsdam, 28.08.2012 - 3 O 250/10
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Parkplatz …
Fährt ein Fahrzeugführer von einem Parkplatz in einen verkehrsberuhigten Bereich ein, findet § 10 StVO Anwendung (vgl. OLG Hamburg v. 16.3.2005, 306 O 225/04, BeckRS 2011, 17271; AG Lörrach v. 23.5.2000, 1 C 175/00; AG Kelheim v. 30.10.2008, 2 C 577/08).61 § 10 StVO ist vorliegend einschlägig (für Anwendbarkeit von § 10 StVO beim Einfahren in verkehrsberuhigten Bereich offenbar auch OLG Hamburg v. 16.3.2005, 14 U 225/04, BeckRS 2011, 17271; dort wurde § 10 StVO nur verneint, weil der Radfahrer dort nicht fuhr, sondern sein Rad aus dem Grundstück heraus schob; dafür auch AG Lörrach v. 23.5.2000, 1 C 175/00; Ag Kelheim v. 30.10.2008, 2 C 577/08), weil der Kläger von "einem anderen Straßenteil" im Sinne des § 10 StVO auf die "Fahrbahn" einfuhr.
Rechtsprechung
AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- urteile-network.de
EE-Abzüge, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Unfallersatztarif
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
Er ist indes, ebenso wie bei anderen Kosten der Wiederherstellung wie in anderen oder Fällen, denener die Schadensbeseitigung in selbst vornimmt, nachdem Wirtschaftlichkeitsgebotgehalten, Rahmendes ihm Zumutbaren im von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren der Schadensbehebung wählen.Für Weg zu den Bereich Mietwagenkosten der bedeutet dies,dass der Geschädigte mehreren von auf dem örtlichrelevantenMakt - nicht nur für Unfallgeschädigteerhältlichen - Tarifenfür die Anmietung eines vergleichbarenErsatzfahzeugsgrundsätzlichnur den günstigeren Mietpreisverlangen(vgl.BGH NJW 2008,1519).siehtdas Gericht- wie auchschonin der Schwacke-Liste In Letzterer 2003 - im Einklang mit einemGroßteilder lnstanzgerichte geeignete eine Schätzungsgrundlage (ebenso etwaOLG Karlsruhe NJW-RR 2008,2927;VersR 2008, 92; LG Lübeck,Urteilv. 14, 6.2007 14 S - 187/06;LG Bielefeld NJW 2008, 1601, 1602),was im ÜOrigen vom Bundesgerichtshof wordenist (BGH NJW 2008, 1519, 1520).Dabeiwird nichtverkannt, gebilligt dass zuleEt vermehrtKritik namentlich dem Zustandekommen Schwacke-Liste an der 2006 geäußert wurde(vgl.dazuauchBGH NJW 2009, 58, 59 f. m.w.N. zum Meinungsstand).
- BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
bb) Der Geschädigte verstößtallerdingsnicht alleindeshalbgegen seine Pflichtzur Schadensgeringhaltung, er ein Kraftfahtzeug einem gegenüberdem Normaltarif weil zu teurerenTarif anmietet,soweit die Besonderheiten diesesTarifs mit Rücksicht auf die (etwa die Vorfinanzierung, Unfallsituation das Risiko eines Ausfalls der Ersatrforderung wegen falscher Bewertung der Unfallverantwortlichkeit durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen ) einen gegenüberdem Normaltarifhöheren Preis bei u.ä Unternehmendieser Art aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen,weil sie aut Leistungen Vermieters des beruhen, durchdie besondere die Unfallsituation und veranlasst infolgedessen Schadensbehebung zur sind (vgl. etwa BGH NJW 2005, 135, erforderlich 137; NJW 2006, 360, 361). - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
Dassauf dieserGrundlage Normaltarif Ausübung der in des tatrichterlichen Ermessens gernäß 287 ZPO geschätzt $ werden kann,stehtim Einklang der gefestigten mit Rechtssprechung Bundesgerichtshofs BGH NJW 2006, 2106; 2007, 1449, 1450, des (vgl. 2007, 2916; 3782, 3783;zuletztbestätigt BGHNJW 2008,1519,1520; in 2910).
- OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06
Ermittlung angemessener Mietwagenkosten
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
siehtdas Gericht- wie auchschonin der Schwacke-Liste In Letzterer 2003 - im Einklang mit einemGroßteilder lnstanzgerichte geeignete eine Schätzungsgrundlage (ebenso etwaOLG Karlsruhe NJW-RR 2008,2927;VersR 2008, 92; LG Lübeck,Urteilv. 14, 6.2007 14 S - 187/06;LG Bielefeld NJW 2008, 1601, 1602),was im ÜOrigen vom Bundesgerichtshof wordenist (BGH NJW 2008, 1519, 1520).Dabeiwird nichtverkannt, gebilligt dass zuleEt vermehrtKritik namentlich dem Zustandekommen Schwacke-Liste an der 2006 geäußert wurde(vgl.dazuauchBGH NJW 2009, 58, 59 f. m.w.N. zum Meinungsstand). - BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
bb) Der Geschädigte verstößtallerdingsnicht alleindeshalbgegen seine Pflichtzur Schadensgeringhaltung, er ein Kraftfahtzeug einem gegenüberdem Normaltarif weil zu teurerenTarif anmietet,soweit die Besonderheiten diesesTarifs mit Rücksicht auf die (etwa die Vorfinanzierung, Unfallsituation das Risiko eines Ausfalls der Ersatrforderung wegen falscher Bewertung der Unfallverantwortlichkeit durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen ) einen gegenüberdem Normaltarifhöheren Preis bei u.ä Unternehmendieser Art aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen,weil sie aut Leistungen Vermieters des beruhen, durchdie besondere die Unfallsituation und veranlasst infolgedessen Schadensbehebung zur sind (vgl. etwa BGH NJW 2005, 135, erforderlich 137; NJW 2006, 360, 361). - BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
Es kann vielmehr im Einzelfatlaufgrund der konkreten Umstänoe gerechtfertigtsein, von diesemnach oben oder nach unten abzuweichen (vgl. BGH NJW 1992, 302,304). - BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
Zusatzleistungen des Vermieters (2.B.die Notwendigkeit Vorfinanzierung, Ausfallrisiko Forderung der das der oderdas Risiko Zahlungsvezögerung) Erstattung der die höhererMietwagenkosten derals nachdem Normaltarif rechtfertigen, gemäßS 287 ZPO zu schäEen.Dabeiist es nachder ist Rechtsprechung Bundesgerichtshofs erforderJich, der Schadensberechnung des nicht bei für die Prtlfungder betriebswirtschaftlichenRechtfertigung eineserhöhten Tarifsdie Kalkulation des konkretenUnternehmens jedem Fall nachzuvollziehen, in Vielmehrkann sich die Prüfung darauf beschränken,ob spezifischeLeistungen bei der Vermietung an Unfaflgeschädigte Unternehmen bei dieserArf aus betriebswirtschaftticher a//gömeln Sicht einenAufschlag (vgt.BGH NJW 2006, 2621,2622., rechtfertigen zool,11z, zoo1:1124, 1125),Dies ist nach Ansicht des Gerichtsder Fall und wird überdiesvon dem von der Klägerinals Anlage K 11 vorgelegten Privatgutachten gestütä. - BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
Inwieweit dies der Fall ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofsdurch den Tatrichter gernäß$ 287 ZPO zu schätzen.Hierbeikommt nachder Ansicht des Bundesgerichtshofs in Betracht, auch einenpauschalen Aufschlagauf den Normaltarif vozunehmen,ohne die Kalkulation des konkretenUntemehmens der Schadensberechnung zugrunde legen(vgl,BGHNJW 2006, 360, 361 unterHinweis zu auf BGHNJW 1992, 3Q2: zuletztBGH NJW 2008,2910; ferneretwaNJW 2007, 1449, 1450),. - LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07
Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der …
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
siehtdas Gericht- wie auchschonin der Schwacke-Liste In Letzterer 2003 - im Einklang mit einemGroßteilder lnstanzgerichte geeignete eine Schätzungsgrundlage (ebenso etwaOLG Karlsruhe NJW-RR 2008,2927;VersR 2008, 92; LG Lübeck,Urteilv. 14, 6.2007 14 S - 187/06;LG Bielefeld NJW 2008, 1601, 1602),was im ÜOrigen vom Bundesgerichtshof wordenist (BGH NJW 2008, 1519, 1520).Dabeiwird nichtverkannt, gebilligt dass zuleEt vermehrtKritik namentlich dem Zustandekommen Schwacke-Liste an der 2006 geäußert wurde(vgl.dazuauchBGH NJW 2009, 58, 59 f. m.w.N. zum Meinungsstand). - BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
Auszug aus AG Bad Schwartau, 13.03.2009 - 2 C 577/08
siehtdas Gericht- wie auchschonin der Schwacke-Liste In Letzterer 2003 - im Einklang mit einemGroßteilder lnstanzgerichte geeignete eine Schätzungsgrundlage (ebenso etwaOLG Karlsruhe NJW-RR 2008,2927;VersR 2008, 92; LG Lübeck,Urteilv. 14, 6.2007 14 S - 187/06;LG Bielefeld NJW 2008, 1601, 1602),was im ÜOrigen vom Bundesgerichtshof wordenist (BGH NJW 2008, 1519, 1520).Dabeiwird nichtverkannt, gebilligt dass zuleEt vermehrtKritik namentlich dem Zustandekommen Schwacke-Liste an der 2006 geäußert wurde(vgl.dazuauchBGH NJW 2009, 58, 59 f. m.w.N. zum Meinungsstand).