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AG Sonthofen, 11.12.2018 - 2 C 584/18 |
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- BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12
Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem …
Auszug aus AG Sonthofen, 11.12.2018 - 2 C 584/18
Der BGH, 6. Zivilsenat, hat in seiner Entscheidung vom 15.10.2013, Az. VI ZR 528/12, ausgeführt, dass es bei dem Schadenersatz, der wegen Beschädigung einer Sache zu leisten ist, so liegt, dass der Geschädigte statt der Herstellung gem. § 249 Abs. 1 BGB den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen kann. - OLG Karlsruhe, 22.12.2015 - 14 U 63/15
Auszug aus AG Sonthofen, 11.12.2018 - 2 C 584/18
Hierfür bieten sich vorliegend keine Anhaltspunkte (OLG Karlsruhe, 14. Zivilsenat, Urteil vom 22.12.2015, Az. 14 U 63/15). - OLG Nürnberg, 14.12.2016 - 12 U 166/16
Auszug aus AG Sonthofen, 11.12.2018 - 2 C 584/18
Mit dem Oberlandesgericht Nürnberg, 12. Zivilsenat, rechtlicher Hinweis vom 14.12.2016, 12 U 166/16, ist weiter anzunehmen, dass die Klägerin als geschädigter Anspruchsteller ihre Darlegungslast durch Vorlage der Rechnung eines Kfz-Meisterbetriebes genügt.