Rechtsprechung
AG Pfaffenhofen/Ilm, 16.02.2007 - 2 C 756/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 145 ff.
Frist zur Antragsannahme beträgt höchstens sechs Wochen - RA Kotz
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Zustandekommen des Vertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Innerhalb welcher Frist muss der VR den Antrag auf Abschluss der BUZ-Versicherung annehmen?
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1113