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   BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83   

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BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83 (https://dejure.org/1985,1902)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1985 - 2 CB 40.83 (https://dejure.org/1985,1902)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1985 - 2 CB 40.83 (https://dejure.org/1985,1902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 146
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.10.1980 - 5 C 046.78

    Antrag auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge - Prozessunfähigkeit des Klägers -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Allerdings kommt ein Verstoß gegen § 133 Nr. 3 VwGO, wie ihn die Revision rügt, u.a. dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (vgl. BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; 48, 201 [BVerwG 24.04.1975 - V C 44/74]; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - ).

    Erst an eine solche Darlegung könnte sich aber die weitere Überlegung anschließen, ob das Gericht verpflichtet gewesen sei, ihr einen besonderen Vertreter zu bestellen (§ 62 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 57 ZPO; vgl. hierzu im übrigen Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - ).

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Die von der Klägerin in der Revisionsschrift vom 21. September 1983 geltend gemachten Tatsachen reichen jedoch zur schlüssigen Bezeichnung des gerügten Verfahrensmangels, sie sei im Verfahren vor dem Berufungsgericht nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten gewesen, nicht aus (vgl. zu den Darlegungserfordernissen bei einer auf § 133 VwGO gestützten Revision Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - <DVBl. 1981, 493>).
  • BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61

    Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Allerdings kommt ein Verstoß gegen § 133 Nr. 3 VwGO, wie ihn die Revision rügt, u.a. dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (vgl. BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; 48, 201 [BVerwG 24.04.1975 - V C 44/74]; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - ).
  • BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73

    Prozeßunfähiger Kläger - Nichtigkeitsklage - Instanzielle Unzuständigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Allerdings kommt ein Verstoß gegen § 133 Nr. 3 VwGO, wie ihn die Revision rügt, u.a. dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (vgl. BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; 48, 201 [BVerwG 24.04.1975 - V C 44/74]; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - ).
  • BVerwG, 21.08.1979 - 7 B 143.77

    Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Daß außer den vom Beklagten für das Verbot der Dienstgeschäfte angeführten Gründen tatsächliche umstände vorlagen, die das Berufungsgericht hätten veranlassen müssen, außer an der beamtenrechtlichen Dienstfähigkeit auch an der Prozeßfähigkeit der Klägerin zu zweifeln (vgl. hierzu etwa Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - ), wird in der Revisionsbegründung nicht dargelegt.
  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 44.74

    Anspruch auf Gewährung einkommensunabhängiger Erziehungsbeihilfe - Begriff der

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Allerdings kommt ein Verstoß gegen § 133 Nr. 3 VwGO, wie ihn die Revision rügt, u.a. dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (vgl. BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; 48, 201 [BVerwG 24.04.1975 - V C 44/74]; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 5 C 046.78 - ).
  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81

    Rüge fehlender Prozessfähigkeit - Störungen der Geistestätigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Trotz der Verpflichtung, die Prozeßfähigkeit von Amts wegen zu prüfen, besteht im Hinblick hierauf eine besondere Prüfungspflicht des Gerichts nur, wenn sich aus irgendeinem Grund vernünftige Zweifel an der Prozeßfähigkeit einer Partei ergeben (vgl. Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - ; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - ).
  • BVerwG, 17.02.1961 - IV C 98.60

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde - Umkehrung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Eine in dieser Weise bedingt eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig (vgl. Beschluß vom 17. Februar 1961 - BVerwG 4 B 85.60 - ).
  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64

    Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Soll die Dienstfähigkeit - wie hier - aus einer seelisch-geistigen Erkrankung herrühren, so ist damit nicht gesagt, daß es sich zugleich auch um eine die freie Willensbestimmung ausschließende krankhafte Störung der Geistestätigkeit handeln muß (vgl. Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Niedermaier in Fürst, GKÖD Bd. I, Teil 1, K § 42 Rz 3, 4, 6).
  • BVerwG, 26.08.1982 - 3 B 79.81
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83
    Trotz der Verpflichtung, die Prozeßfähigkeit von Amts wegen zu prüfen, besteht im Hinblick hierauf eine besondere Prüfungspflicht des Gerichts nur, wenn sich aus irgendeinem Grund vernünftige Zweifel an der Prozeßfähigkeit einer Partei ergeben (vgl. Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - ; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - ).
  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R

    Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von

    Störungen der Geistestätigkeit bilden indes nach der allgemeinen Lebenserfahrung Ausnahmeerscheinungen und sind grundsätzlich nicht zu vermuten (vgl BSG Urteil vom 31. Oktober 1973 - 5 RKn 68/73 - BVerwG Beschluß vom 30. August 1985 - 2 CB 40.83 - DVBl 1986, 146 f; BVerwG Urteil vom 17. September 1997 - 1 B 152/97 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 284).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 B 116.88

    Unzulässigkeit eines Getränkemarktes aufgrund von Lärmbelästigungen in Form von

    Zu einer solchen Prüfung ist das Tatsachengericht nur verpflichtet, wenn sich aus irgendeinem Grund vernünftige Zweifel ergeben, eine Partei könne ausnahmsweise wegen krankhafter Störungen der Geistestätigkeit nicht prozeßfähig sein (vgl. Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47; Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58 = DVBl. 1986, 146).
  • BVerwG, 30.01.1992 - 2 CB 15.90

    Frage und Möglichkeit der Umdeutung eines Widerspruchsbescheids in eine mit einer

    Zwar kommt ein Verstoß gegen § 133 Abs. 3 VwGO a.F. dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (vgl. Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 6.90

    Anforderungen an die Begründung der zulassungsfreien Verfahrensrevision -

    Ein derart gelagerter Sachverhalt, wie er den vorbezeichneten höchstrichterlichen Entscheidungen zugrunde lag (vgl. auch Beschluß vom 22. Dezember 1986, a.a.O.), muß zur schlüssigen Darlegung eines gerügten Vertretungsmangels (§ 133 Nr. 3 VwGO a.F.) vorgetragen werden (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 -Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11 S. 9 und vom 22. Dezember 1986, a.a.O. S. 53 f.; s. auch Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 34 S. 5 , vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58 S. 35 und vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 CB 12.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 79 S. 17 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl. 1991, § 102 Rdnr. 5).
  • BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Fälschliche Annahme

    Ein Verfahrensverstoß in der Bedeutung dieser Vorschrift kommt zwar auch dann in Betracht, wenn eine in Wahrheit prozeßunfähige Partei vom Gericht für prozeßfähig gehalten wird (BVerwG, Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.12.1991 - 8 C 7.90

    Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Darlegung eines Vertretungsmangels

    Ein derart gelagerter Sachverhalt, wie er den vorbezeichneten höchstrichterlichen Entscheidungen zugrunde lag (vgl. auch Beschluß vom 22. Dezember 1986, a.a.O.), muß zur schlüssigen Darlegung eines gerügten Vertretungsmangels (§ 133 Nr. 3 VwGO a.F.) vorgetragen werden (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 -Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11 S. 9 und vom 22. Dezember 1986, a.a.O. S. 53 f.; s. auch Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 72.80 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 34 S. 5 , vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58 S. 35 und vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 CB 12.88 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 79 S. 17 ; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl. 1991, § 102 Rdnr. 5).
  • BVerwG, 17.09.1997 - 1 B 152.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Prozessunfähigkeit wegen einer

    Andernfalls obliegt es der Partei, die sich auf ihr Fehlen beruft, zunächst die Tatsachen darzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben; die bloße Behauptung fehlender Prozeßfähigkeit genügt nicht (Beschluß vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47 m.w.N.; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 3; vgl. auch Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 44.85

    Ausgestaltung der Regelungen des Besoldungsanspruchs eines zunächst im

    Die vom Kläger ausdrücklich hilfsweise eingelegte Revision ist als von einer Bedingung abhängig gemachtes Rechtsmittel unzulässig und deshalb gemäß § 143, § 144 Abs. 1 VwGO durch Beschluß zu verwerfen (vgl. Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - ).
  • BVerwG, 26.09.1986 - 8 CB 98.86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Zulassungsfreiheit einer

    Eine in dieser Weise bedingt eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Februar 1961 - BVerwG IV B 85.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 7 S. 6 und vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58 S. 35 ).
  • BVerwG, 11.04.1988 - 1 CB 13.88

    Verletzung der Vorschrift über die notwendige Beiladung als Verfahrensmangel im

    Die neben der Verfahrensrevision der Klägerin ausdrücklich nur hilfsweise eingelegte Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision ist als bedingt eingelegter Rechtsbehelf ebenfalls unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 1961 - BVerwG 4 B 85.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 7 und vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rdnr. 191; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl. 1985, § 132 Rdnr. 21; ebenso BFHE, 136.70).
  • VG Düsseldorf, 22.04.2004 - 15 L 970/04

    Das ein persönliches Vorspracherecht im Medizinischen Dekanat vereitelnde

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