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   OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08   

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OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08 (https://dejure.org/2009,6973)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01.09.2009 - 2 EO 383/08 (https://dejure.org/2009,6973)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01. September 2009 - 2 EO 383/08 (https://dejure.org/2009,6973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BeamtstG § 23 Abs 3 Nr 2; ThürBG § 120 idFv 08.09.1999; ThürBG § 36 Abs 1 Nr 2 idFv 08.09.1999; ThürVwVfG § 21
    Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen mangelnder persönlicher und fachlicher Eignung; Beamter auf Probe; Polizeivollzugsdienst; Entlassung; Probezeitbeurteilung; Besorgnis der Befangenheit; Voreingenommenheit; Mobbing; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen mangelnder persönlicher und fachlicher Eignung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten des gehobenen Dienstes wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit aufgrund persönlicher und charakterlicher Nichteignung

  • Judicialis

    BeamtstG § 23 Abs. 3 Nr. 2; ; ThürBG i.d.F.v. 08.09.1999 § 36 Abs. 1 Nr. 2; ; ThürBG i.d.F.v. 08.09.1999 § 120; ; ThürVwVfG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten des gehobenen Dienstes wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit aufgrund persönlicher und charakterlicher Nichteignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Die Zeit, die dem Dienstherrn verbleibt, um die Bewährung des Beamten auf Probe festzustellen, ist die Gesamtdauer der nach den gesetzlichen Vorgaben festgesetzten Probezeit (BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -BVerwGE 106, 263 m. w. N.).

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Dienstherr den gesetzlichen Rahmen verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. zu allem: Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 - BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 m. w. N.).

    Gelangt der Dienstherr zu der Überzeugung, dass der Beamte auf Probe hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht behebbare Mängel aufweist, so ist er verpflichtet, den Beamten zu entlassen (BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 24. November 1988 - 2 C 24.87 - Buchholz 237.6 § 39 Nr. 7; Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 2 B 133.89 - BVerwGE 85, 177).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 - BVerwG, Urteil vom 27. April 1970 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BGB Nr. 42 und vom 4. September 1990 - 2 B 46.90 - juris).

    Der Antragsgegner hat sein auf einer Vielzahl von Eindrücken und Sachverhalten gestütztes Gesamturteil im Verfahren auch hinreichend plausibilisiert (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 27. April 1970 - 2 C 8.78 -a. a. O.).

  • BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf die Nichteignung gestützten Entlassungsverfügung allein maßgebend, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung der Probebeamtin herangezogenen Gesichtspunkte zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen entspricht (vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 -, BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 -Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 m. w. N.).

    Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 - BVerwG, Urteil vom 27. April 1970 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BGB Nr. 42 und vom 4. September 1990 - 2 B 46.90 - juris).

  • BVerwG, 18.07.1984 - 2 B 89.83

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit -

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Die Entlassung findet ihre Rechtsgrundlage in §§ 120, 36 Abs. 1 Nr. 2 ThürBG a. F.; insoweit ist maßgeblich die Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Verwaltungsaktes (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 1980 - 2 C 24.79 -BVerwGE 61, 200 und - klarstellend - Beschluss vom 18. Juli 1984 - 2 B 89.83 -Juris).

    Zwar können die dem Beamten vorgehaltenen Sachverhalte sowohl disziplinarrechtlich von Bedeutung sein, sie können aber auch unabhängig davon die in der Probezeit erwiesene Nichteignung des Beamten belegen (vgl. zum Verhältnis der Entlassungsgründe: BVerwG, Urteil vom 1. April 1965 - III C 135.62 - BVerwGE 21, 47/55 und Beschluss vom 18. Juli 1984 - 2 B 89.83 - a. a. O.; Zängl in: GKÖD, Band 1, Teil 2a, Lieferung 2/02, K § 31 Rz. 52 ff.).

  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2010 - 4 K 1154/07

    Vermittlung von Sportwetten mittels Internet

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Zu dem in diesem Zusammenhang gewährten Resturlaub aus 2006 und Freizeitausgleich wegen Mehrarbeitsstunden wird ebenfalls ein Verwaltungsstreitverfahren durchgeführt (Verwaltungsgericht Weimar - 4 K 1154/07 We -).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes, insbesondere zum persönlichen und beruflichen Werdegang der Antragstellerin, den vorgehaltenen Verhaltensweisen, dem Vorbringen der Beteiligten im Behörden- und erstinstanzlichen Gerichtsverfahren, wird auf den Tatbestand des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts (§ 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO) sowie auf die gerichtliche Akte des vorliegenden Verfahrens (5 Bände) und der beim Verwaltungsgericht Weimar anhängigen Verfahren 4 K 697/05 We (2 Bände), 4 K 1121/06 We, 4 E 880/07 We, 4 K 902/07 We, 4 K 1154/07 We, 4 K 1391/07 We sowie 4 E 280/08 We, auf die Personalakte der Antragstellerin und die Behördenakte (4 Ordner und 2 Ordner Disziplinarverfahren) Bezug genommen, die Gegenstand der Beratung waren.

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Gelangt der Dienstherr zu der Überzeugung, dass der Beamte auf Probe hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht behebbare Mängel aufweist, so ist er verpflichtet, den Beamten zu entlassen (BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 24. November 1988 - 2 C 24.87 - Buchholz 237.6 § 39 Nr. 7; Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 2 B 133.89 - BVerwGE 85, 177).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Dabei gilt es überdies zu beachten, dass im Rahmen der dienstlichen Beurteilung diese nur dann angreifbar ist, wenn nicht nur lediglich eine Besorgnis der Befangenheit des Beurteilers besteht, sondern die Befangenheitsrüge nur durchgreifen kann, wenn objektiv eine Voreingenommenheit festzustellen ist (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43 und vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 316).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Dabei gilt es überdies zu beachten, dass im Rahmen der dienstlichen Beurteilung diese nur dann angreifbar ist, wenn nicht nur lediglich eine Besorgnis der Befangenheit des Beurteilers besteht, sondern die Befangenheitsrüge nur durchgreifen kann, wenn objektiv eine Voreingenommenheit festzustellen ist (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43 und vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 - BVerwGE 106, 316).
  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Mangels Regelungscharakter fehlt der dienstlichen Beurteilung die Verwaltungsaktqualität im Sinne des § 35 VwVfG (vgl. st. Rechtsprechung seit BVerwG, Urteil vom 9. November 1967 - II C 107.64 -BVerwGE 28, 191).
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 24.87

    Laufbahnrecht - Probezeit - Verlängerung - Mangelnde Bewährung - Beamter auf

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08
    Gelangt der Dienstherr zu der Überzeugung, dass der Beamte auf Probe hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht behebbare Mängel aufweist, so ist er verpflichtet, den Beamten zu entlassen (BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 24. November 1988 - 2 C 24.87 - Buchholz 237.6 § 39 Nr. 7; Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 2 B 133.89 - BVerwGE 85, 177).
  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

  • BVerwG, 17.10.1989 - 2 B 133.89

    Beamter auf Probe; Entlassung; Mangelnde Bewährung; Dienstunfähigkeit

  • BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren -

  • BVerwG, 04.09.1990 - 2 B 46.90
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

  • VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10

    Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der

    Insoweit ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich das Ermessen der Behörde im Fall des § 23 Abs. 3 BeamtStG grundsätzlich nur darauf erstreckt, auf welchen Entlassungstatbestand sie bei Vorliegen mehrerer Entlassungsgründe die Entlassung stützt oder ob sie gegebenenfalls die Probezeit verlängert (vgl. BayVGH, B. v. 28.09.2011 - 3 CS 11.1304 -, Juris; B. v. 19.07.2010 - 3 CS 10.887 -, Juris; ThürOVG, B. v. 01.09.2009 - 2 EO 383/08 -, Juris).
  • VG Kassel, 05.05.2015 - 1 L 2196/14

    Entlassung eines Probebeamten wegen fehlender Bewährung

    Ein schutzwürdiges privates Interesse des Bürgers daran, von der Vollziehung eines in dieser Weise zu qualifizierenden Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, kann nicht bestehen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob sich der Vollzug als dringlich erweist oder nicht (so auch OVG Thüringen, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 EO 383/08 - VG München, Beschluss vom 28. Juni 2010 - M 5 S 10.2186 -, jeweils Juris sowie Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 74, mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Angesichts der besonderen polizeilichen Aufgaben liegt dies auf der Hand und bedarf keiner weitergehenden Begründung (vgl. ThürOVG, B.v. 1.9.2009 - 2 EO 383/08 - ThürVGRspr 2011, 126, juris Rn. 78; zu Hochschullehrern: BayVGH, B.v. 22.04.2022 - 3 CS 21.3245 - juris Rn. 25).
  • VG Kassel, 19.10.2015 - 1 L 1692/15

    Keine Verwechselungsgefahr i.S.d. § 33 Abs. 2 StVO bei Holzschild mit dem Text

    Ein schutzwürdiges privates Interesse des Bürgers daran, von der Vollziehung eines in dieser Weise zu qualifizierenden Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, kann nicht bestehen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob sich der Vollzug als dringlich erweist oder nicht (so auch OVG Thüringen, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 EO 383/08 - VG München, Beschluss vom 28. Juni 2010 - M 5 S 10.2186 -, jeweils [...] sowie Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 74, mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 1 B 1240/10

    Ausschluss einer Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit bereits bei in der

    13 vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 25.84 -, Buchholz 237.5 § 42 LBG Hessen, Nr. 4 = juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 3 CS 10.887 -, juris Rn. 27. Thüringer OVG, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 EO 383/08 -, juris Rn. 70.

    15 vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5/97 -, BVerwGE 106, 263 = juris Rn. 35; Beschluss vom 10. Oktober 1985 - 2 CB 25.84 -, Buchholz 237.5 § 42 LBG Hessen, Nr. 4 = juris Rn. 3; Beschluss des Senats vom 17. November 2003 - 1 B 1718/03 -, n. v.; BayVGH, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 3 CS 10.887 -, juris Rn. 27; Thüringer OVG, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 EO 383/08 -, juris Rn. 90; Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Lsbl., Stand Oktober 2010, Teil B, § 23 BeamtStG, Rn. 147.

  • VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15

    Widerruf der Zuerteilung von "roten Kennzeichen"

    Ein schutzwürdiges privates Interesse des Bürgers daran, von der Vollziehung eines in dieser Weise zu qualifizierenden Verwaltungsaktes verschont zu bleiben, kann nicht bestehen, ohne dass es noch darauf ankommt, ob sich der Vollzug als dringlich erweist oder nicht (so auch OVG Thüringen, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 EO 383/08 - VG München, Beschluss vom 28. Juni 2010 - M 5 S 10.2186 -, jeweils Juris sowie Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 74, mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand).
  • VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.00090

    Keine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeidienst wegen

    Angesichts einer Vielzahl von Vorkommnissen ist es nicht auch nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Dienstherr in seinem Bescheid nicht das Gewicht einzelner Verstöße, sondern auf das in der Summe einer Vielzahl von Vorkommnissen zum Ausdruck kommende Charakterbild abstellt (vgl. Beschluss OVG Thüringen, 2 EO 383/08 vom 01.09.2009).
  • VG Ansbach, 22.03.2017 - AN 11 K 16.90

    Keine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeidienst wegen

    Angesichts einer Vielzahl von Vorkommnissen ist es nicht auch nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Dienstherr in seinem Bescheid nicht das Gewicht einzelner Verstöße, sondern auf das in der Summe einer Vielzahl von Vorkommnissen zum Ausdruck kommende Charakterbild abstellt (vgl. Beschluss OVG Thüringen, 2 EO 383/08 vom 01.09.2009).
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