Beamtenstatusgesetz
| Abschnitt 5 - Beendigung des Beamtenverhältnisses (§§ 21 - 32) |
(1) Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie
| 1. | den Diensteid oder ein an dessen Stelle vorgeschriebenes Gelöbnis verweigern, | |
| 2. | nicht in den Ruhestand oder einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, weil eine versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt ist, | |
| 3. | dauernd dienstunfähig sind und das Beamtenverhältnis nicht durch Versetzung in den Ruhestand endet, | |
| 4. | die Entlassung in schriftlicher Form verlangen oder | |
| 5. | nach Erreichen der Altersgrenze berufen worden sind. |
Im Fall des Satzes 1 Nr. 3 ist § 26 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
(2) Beamtinnen und Beamte können entlassen werden, wenn sie in Fällen des § 7 Abs. 2 die Eigenschaft als Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes verlieren.
(3) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können entlassen werden,
| 1. | wenn sie eine Handlung begehen, die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte, | |
| 2. | wenn sie sich in der Probezeit nicht bewährt haben oder | |
| 3. | wenn ihr Aufgabengebiet bei einer Behörde von der Auflösung dieser Behörde oder einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus oder Verschmelzung dieser Behörde mit einer anderen oder von der Umbildung einer Körperschaft berührt wird und eine andere Verwendung nicht möglich ist. |
Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist § 26 Abs. 2 bei allein mangelnder gesundheitlicher Eignung entsprechend anzuwenden.
(4) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. Die Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und zur Ablegung der Prüfung soll gegeben werden.
Rechtsprechung zu § 23 BeamtStG
43 Entscheidungen zu § 23 BeamtStG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10
Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Probebeamten mehrere Jahre nach Ablauf ...
- VG Hannover, 06.09.2011 - 2 A 2502/09
Entlassung eines Beamen auf Widerruf wegen dauernder Dienstunfähigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - 6 B 471/11
Entlassung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Dienstunfähigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 1 B 477/11
Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer anhängigen Klage gegen eine ...
- VG Düsseldorf, 04.01.2010 - 13 L 1664/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 1 B 1240/10
Ausschluss einer Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit bereits bei in der ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2010 - 6 B 823/10
Beschwerde gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2011 - 6 B 968/11
- VG Frankfurt/Main, 27.10.2009 - 9 L 2862/09
Entlassung eines Steueranwärters nach Täuschungsversuch in der Laufbahnprüfung ...
- OVG Sachsen, 05.08.2011 - 2 B 259/10
Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst, Anforderungen an ...
- VG Köln, 01.08.2011 - 19 L 1032/11
- OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 5 ME 255/09
Entlassung eines Beamten auf Widerruf (hier: Lehramtsanwärter) wegen ...
- OVG Niedersachsen, 17.12.2010 - 5 ME 268/10
Entlassung eines Beamten auf Widerruf (Polizeikommissar-Anwärter) wegen ...
- OVG Hamburg, 26.08.2011 - 1 Bs 104/11
Hinausschieben des Ruhestandes
- VG Düsseldorf, 28.03.2011 - 2 L 190/11
Kommissaranwärter Beamter auf Widerruf Entlassung Eignung Charaktermangel ...
- OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 5 ME 25/09
Ein Beamter auf Widerruf (Polizeikommissar-Anwärter) kann wegen berechtigter ...
- VG Freiburg, 16.06.2011 - 5 K 1051/11
Wochenfrist für Stellungnahme zur Entlassung eines Studienreferendars nicht ...
- OVG Niedersachsen, 16.10.2009 - 5 ME 169/09
Streitwert für ein Eilverfahren in dem die Einstellung als Beamter auf Widerruf ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - 6 B 60/11
Ermessensreduzierung auf Null einer Entlassungsentscheidung von Widerrufsbeamten ...
- VG Köln, 14.01.2011 - 19 K 5073/10
Literatur im Internet zu § 23 BeamtStG
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