Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 29.11.2017 - 2 K 1032/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
§ 26a Abs. 2 Satz 2 EStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beanspruchung des hälftigen Abzug der durch beide Ehepartner entstandenen beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben vor Durchführung der Höchstbetragsberechnung und der Günstigerprüfung im Rahmen einer Einzelveranlagung von Ehegatten
- Justiz Baden-Württemberg
§ 26a Abs 2 S 2 EStG 2009 vom 01.11.2011, § 35a EStG 2009, EStG VZ 2013
Hälftiger Sonderausgabenabzug vor Durchführung der Höchstbetragsberechnung und der Günstigerprüfung bei Einzelveranlagung (§ 26a Abs. 2 Satz 2 EStG) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EStG § 26a; EStG § 35a
Beanspruchung des hälftigen Abzug der durch beide Ehepartner entstandenen beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben vor Durchführung der Höchstbetragsberechnung und der Günstigerprüfung im Rahmen einer Einzelveranlagung von Ehegatten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einzelveranlagung von Ehegatten - hälftige Zuordnung der insgesamt geleisteten Vorsorgeaufwendungen vor Durchführung der Höchstbetragsberechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Sonderausgaben | Hälftiger Sonderausgabenabzug vor Durchführung der Höchstbetragsberechnung und der Günstigerprüfung bei Einzelveranlagung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Berechnung des Sonderausgabenabzugs bei Einzelveranlagung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Zusammenveranlagung von Ehegatten
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
- Einzelveranlagung von Ehegatten nach § 26a EStG
- Zurechnung von Aufwendungen
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 29.11.2017 - 2 K 1032/16
- BFH, 28.11.2019 - III R 11/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.04.2012 - III R 1/11
Zuordnung des übertragenen Pauschbetrages für behinderte Menschen bei getrennter …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.11.2017 - 2 K 1032/16
Auch bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 1/11, BStBl II 2012, 861).Auf die Frage, wer von den Eheleuten die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, kam es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 1/11, BStBl II 2012, 861).
Auch systematisch enthält § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG als Rechtsfolgevorschrift, die die Durchführung der Einzelveranlagung von Ehegatten regelt, eine Ausnahmevorschrift, die sonstigen Zuordnungsregelungen vorgeht (vgl. noch zu Abs. 2 a. F. BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 1/11, BStBl II 2012, 861).
- Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.11.2017 - 2 K 1032/16
Nach der Begründung des damaligen Gesetzesentwurfs (BT-Drs. 11/2157, Seite 147) hatte bei getrennter Veranlagung die Ermittlung der abziehbaren Sonderausgaben nach § 26a Abs. 2 EStG i. d. F. vom 27. Februar 1987 zu Schwierigkeiten geführt. - FG Thüringen, 01.12.2016 - 1 K 221/16
Hälftige Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b EStG im Rahmen der …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.11.2017 - 2 K 1032/16
Zu einem vergleichbaren Ergebnis ist auch das Thüringer Finanzgericht in seinem Urteil vom 1. Dezember 2016 1 K 221/16 (EFG 2017, 405) zu der Frage der Aufteilung des Behinderten-Pauschbetrags auf die Ehegatten gekommen.
- BFH, 28.11.2019 - III R 11/18
Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung bei der Einzelveranlagung von …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29.11.2017 - 2 K 1032/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.