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   FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08   

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FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08 (https://dejure.org/2011,11265)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.2011 - 2 K 11301/08 (https://dejure.org/2011,11265)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 2 K 11301/08 (https://dejure.org/2011,11265)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bildung einer Rückstellung für die Betreuung von Versicherungsverträgen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1 S. 1 HGB
    Auswirkungen einer unrechtmäßigen Nichtanerkennung von Rückstellungen für Lebensversicherungsverträge auf die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids; Anforderungen an die Ausweisung von Ansprüchen und Verbindlichkeiten aus einem schwebenden Geschäft in der Bilanz; ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Rückstellung für Bestandspflege von Versicherungsvertretern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 249; EStG § 5 Abs. 1
    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1970
  • EFG 2011, 1690
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.12.2009 - X R 41/07

    Erfüllungsrückstand wegen Kundenbetreuung bei einem Versicherungsvertreter -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08
    Erfüllungsrückstand setzt nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987, IV R 81/84, BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845; vom 15. Juli 1998, I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728, m.w.N.; zum Ganzen BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

    Es bedarf dann einer entsprechenden inhaltlich eindeutigen Individualvereinbarung (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).

    Soweit das FA insoweit auf anderslautende Rechtsprechung Bezug nimmt, war in den entschiedenen Fällen jedenfalls keine ausdrückliche Verpflichtung zur Betreuung, wie sie hier in § 3 Nr. 2b des Vertretervertrags besteht, vorhanden (anders etwa im dem BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860 zugrunde liegenden Fall).

    Soweit die Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860) die fehlende Sanktionsregelung als Indiz gegen eine Kundenbetreuungspflicht wertet, ergibt sich daraus für den Streitfall nichts.

  • BFH, 18.03.2010 - X R 20/09

    Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens in Fällen geringer Bedeutung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08
    Zwar ist bei der Bilanzierung der Grundsatz der Wesentlichkeit zu beachten, so dass unwesentliche Elemente bei der Bilanzierung und Bewertung außer Betracht zu bleiben haben (BFH-Urteil vom 18. März 2010, X R 20/09, BFH/NV 2010, 1796 m.w.N.).

    Im Urteil vom 18. März 2010 (X R 20/09, BFH/NV 2010, 1796) zieht der BFH für die Bemessung einer Wesentlichkeitsgrenze die jeweils geltende Fassung des § 6 Abs. 2 EStG (im Streitjahr: 410 EUR) heran.

    Soweit das FA sich weitergehend auf das BFH-Urteil vom 18. März 2010 (X R 20/09, BFH/NV 2010, 1796) beruft und ausführt, der X. Senat sei der Entscheidung des XI. Senat entgegengetreten, vermag dies nicht zu überzeugen.

  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08
    Ein Bilanzausweis ist u.a. aber dann geboten, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Juni 1997, GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735, m.w.N.).

    Wann eine vertragliche Verpflichtung erfüllt ist, bestimmt sich seither auch bei Dauerschuldverhältnissen nicht mehr entscheidend nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts, sondern nach dem wirtschaftlichen Gehalt der geschuldeten (Sach-)Leistung (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Juni 1997, GrS 2/93, BFHE 183, 199, BStBl II 1997, 735 unter B.I.2., m.w.N.).

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08
    Darüber hinaus hat er aber auch eine an den wirtschaftlichen Gegebenheiten orientierte Betrachtung genügen lassen, allerdings vorausgesetzt, mit der nach dem Vertrag geschuldeten zukünftigen Leistung wird nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten (BFH-Urteil vom 28. Juli 2004, XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866).

    der Gründe nicht etwa das hier maßgebliche Urteil des XI. Senats des BFH vom 28. Juli 2004 (XI R 63/03, BFHE 207, 205, BStBl II 2006, 866) in Frage gestellt.

  • BFH, 19.07.2011 - X R 48/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08
    Die Berechnung der Höhe einer Rückstellung für Erfüllungsrückstand ist höchstrichterlich noch nicht geklärt und Gegenstand anhängiger Verfahren beim BFH (z.B. Az. X R 48/08).
  • BFH, 08.07.1992 - XI R 50/89

    Bestimmung von rückständigen Urlaubsverpflichtungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08
    Zwar gilt diese Regelung erst ab dem Wirtschaftsjahr 2010, jedoch entspricht sie der auch schon zuvor maßgeblichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juli 1992, XI R 50/89, BFHE 168, 329, BStBl II 1992, 910).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08
    Erfüllungsrückstand setzt nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987, IV R 81/84, BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845; vom 15. Juli 1998, I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728, m.w.N.; zum Ganzen BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).
  • BFH, 15.07.1998 - I R 24/96

    Rückstellung wegen Leistung einer Sparprämie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08
    Erfüllungsrückstand setzt nicht die Fälligkeit der vertraglich noch geschuldeten Leistung zum Bilanzstichtag voraus (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 5. Februar 1987, IV R 81/84, BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845; vom 15. Juli 1998, I R 24/96, BFHE 186, 388, BStBl II 1998, 728, m.w.N.; zum Ganzen BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860).
  • BFH, 18.01.1995 - I R 44/94

    Bilanz - Rückstellung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 2 K 11301/08
    Ob eine Verpflichtung wesentlich ist, ist dabei nicht nach dem Aufwand für das einzelne Vertragsverhältnis, sondern nach der Bedeutung der Verpflichtung für das Unternehmen zu beurteilen, wobei jedenfalls das Verhältnis zwischen Rückstellung und Gesamtergebnisses des Betriebs zu berücksichtigen ist (BFH-Urteil vom 18. Januar 1995, I R 44/94, BFHE 177, 61, BStBl II 1995, 742).
  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

    Soweit insoweit derzeit noch Revisionsverfahren anhängig sind (z.B. gegen Niedersächsisches FG vom 11.05.2011 - 2 K 11301/08 - anhängig unter BFH X R 25/11, gegen Sächsisches FG vom 17.06.2010 - 4 K 154/07 - anhängig unter BFH IV R 62/11 und gegen FG Berlin-Brandenburg vom 26.10.2010 - 8 K 15222/07 - anhängig BFH III R 14/11) zwingt dies wegen der Unterschiedlichkeit der Streitfälle und der vom 10. Senat geklärten Rechtsgrundsätze im Streitfall nicht zu einer entsprechenden Revisionszulassung.
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