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   FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07   

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https://dejure.org/2009,5140
FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07 (https://dejure.org/2009,5140)
FG Saarland, Entscheidung vom 20.10.2009 - 2 K 1260/07 (https://dejure.org/2009,5140)
FG Saarland, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 2 K 1260/07 (https://dejure.org/2009,5140)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
    Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Beurteilung von Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort eines Mobilfunkbetreibers; Vorliegen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder einer steuerfreien Entschädigungszahlung

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einnahmen einer Immobilie aus Überlassung als Antennenstandort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Entschädigung für Überlassung eines Antennenstandorts

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Antenne auf dem Dach

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerliche Beurteilung von Einnahmen einer Immobilie aus Überlassung als Antennenstandort (IMR 2010, 1089)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 140
  • BauR 2010, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in den Beschlüssen vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BFH/NV 2008, Beilage 3, 240, und vom 25. Februar 2008 2 BvR 912/03, BFH/NV 2008, Beilage 3, 245, ausgeführt, es bedürfe keiner inhaltlichen Entscheidung mehr, ob die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen der Höhe nach verfassungsgemäß sind.
  • BFH, 28.06.2006 - VII B 324/05

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Ergänzungsabgabe muss nicht befristet

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07
    Eine gegen den Beschluss des BFH vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BStBl II 2006, 692, in dem der BFH die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bejaht hatte, gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG vom 11. Februar 2008 2 BvR 1708/06, StE 2008, 162).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 1708/06

    Solidaritätszuschlag - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07
    Eine gegen den Beschluss des BFH vom 28. Juni 2006 VII B 324/05, BStBl II 2006, 692, in dem der BFH die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bejaht hatte, gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG vom 11. Februar 2008 2 BvR 1708/06, StE 2008, 162).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03

    Aufgrund Rspr des BVerfG (BVerfGE 105, 73) und gesetzlicher Neuregelung der

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in den Beschlüssen vom 13. Februar 2008 2 BvR 1220/04, 2 BvR 410/05, BFH/NV 2008, Beilage 3, 240, und vom 25. Februar 2008 2 BvR 912/03, BFH/NV 2008, Beilage 3, 245, ausgeführt, es bedürfe keiner inhaltlichen Entscheidung mehr, ob die Höchstbeträge des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen der Höhe nach verfassungsgemäß sind.
  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 46/06

    Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist über die Frage, ob im Einzelfall wegen einer gegebenen besonderen Härte eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO in Betracht kommt, wegen der sog. Zweigleisigkeit der Verfahren nicht im Steuerfestsetzungsverfahren und einem darauf bezogenen Klageverfahren, sondern gesondert zu entscheiden (BFH vom 4. Juli 2007 VIII R 46/06, BStBl II 2008, 49; BFH vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069).
  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH fehlt einer Klage in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Steuerbescheid zu dem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleich gelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (z.B. BFH vom 22. März 1996 III B 173/95, BStBl II 1996, 506; vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 310/04

    Berücksichtigung von Erträgen aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07
    Die Auffassung des Senats steht im Übrigen in Übereinstimmung mit der Auffassung des BGH (Urteil vom 2. November 2005 VIII ZR 310/04, MDR 2006, 681), der in die Überlassung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkanlage als Vermietung betrachtet.
  • BFH, 20.07.2007 - VIII B 8/06

    Abrechnungsbescheid über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen und deren Erlass;

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist über die Frage, ob im Einzelfall wegen einer gegebenen besonderen Härte eine Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO in Betracht kommt, wegen der sog. Zweigleisigkeit der Verfahren nicht im Steuerfestsetzungsverfahren und einem darauf bezogenen Klageverfahren, sondern gesondert zu entscheiden (BFH vom 4. Juli 2007 VIII R 46/06, BStBl II 2008, 49; BFH vom 20. Juli 2007 VIII B 8/06, BFH/NV 2007, 2069).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 60/07

    Nichtaufhebung des FG-Urteils trotz Änderungsbescheids im Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH fehlt einer Klage in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Steuerbescheid zu dem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleich gelagerter Verfahren stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (z.B. BFH vom 22. März 1996 III B 173/95, BStBl II 1996, 506; vom 15. Oktober 2008 X B 60/07, BFH/NV 2009, 205, m.w.N.).
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