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   FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15 H   

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https://dejure.org/2017,64404
FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15 H (https://dejure.org/2017,64404)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2017 - 2 K 1289/15 H (https://dejure.org/2017,64404)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 2 K 1289/15 H (https://dejure.org/2017,64404)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Beschränkte Steuerpflicht für Zinseinnahmen aus Wandelanleihen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 118 ; AO § 125 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Haftungsbescheides; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines Haftungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur beschränkten Steuerpflicht bei Zinseinnahmen aus Wandelanleihen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beschränkte Steuerpflicht für Zinseinnahmen aus Wandelanleihen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Beschränkte Steuerpflicht von Zinserträgen aus Wandelanleihen - Anwendung der Ausnahmeregelung des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa S. 2 EStG bei Ausgabe von Teilschuldverschreibungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 2709
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.10.1985 - I R 248/81

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Besonderes Entgelt - Begriff der Einnahme -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
    Bei einem im Ausland ansässigen Gläubiger der Kapitalerträge ist es regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Finanzamt an den zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuern verpflichteten inländischen Schuldner der Kapitalerträge hält, da die Verwirklichung des Steueranspruchs gegen einen ausländischen Steuerschuldner wesentlich erschwert ist (BFH-Urteile vom 27.1.1982 I R 5/78, BStBl II 1982, 374; vom 23.10.1985 I R 248/81, BStBl II 1986, 178; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 21.4.1994 4 V 596/94, EFG 1995, 393).
  • BFH, 27.01.1982 - I R 5/78

    Einkünfte aus stiller Beteiligung - Dividende - DBA-Schweiz - Kapitalertragsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
    Bei einem im Ausland ansässigen Gläubiger der Kapitalerträge ist es regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Finanzamt an den zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuern verpflichteten inländischen Schuldner der Kapitalerträge hält, da die Verwirklichung des Steueranspruchs gegen einen ausländischen Steuerschuldner wesentlich erschwert ist (BFH-Urteile vom 27.1.1982 I R 5/78, BStBl II 1982, 374; vom 23.10.1985 I R 248/81, BStBl II 1986, 178; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 21.4.1994 4 V 596/94, EFG 1995, 393).
  • FG Hessen, 21.04.1994 - 4 V 596/94
    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
    Bei einem im Ausland ansässigen Gläubiger der Kapitalerträge ist es regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Finanzamt an den zur Einbehaltung und Abführung der Kapitalertragsteuern verpflichteten inländischen Schuldner der Kapitalerträge hält, da die Verwirklichung des Steueranspruchs gegen einen ausländischen Steuerschuldner wesentlich erschwert ist (BFH-Urteile vom 27.1.1982 I R 5/78, BStBl II 1982, 374; vom 23.10.1985 I R 248/81, BStBl II 1986, 178; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 21.4.1994 4 V 596/94, EFG 1995, 393).
  • BFH, 03.12.1996 - I B 44/96

    Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
    Die Angabe des Steuerschuldners ist keine zwingende Begründungsvoraussetzung, solange die Haftungsschuld in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in anderer Weise ausreichend konkretisiert werden kann (BFH-Beschluss vom 3.12.1996 I B 44/96, BStBl II 1997, 306).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 34/98

    Nichtigkeit eines VA

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
    Es reicht allerdings aus, wenn der Inhaltsadressat durch Auslegung anhand der dem Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann (BFH-Urteil vom 19.8.1999 IV R 34/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 409; Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO und FGO, Loseblattsammlung, § 119 AO Rz. 5; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69 , 34 AO 1977

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
    Regelmäßig prüft das Gericht nur, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind, ob von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde oder ob gar keine Ermessenserwägungen angestellt worden sind (BFH-Urteil vom 12.05.1992 VII R 52/91, BFH/NV 1992, 785, m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00

    AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
    Die Untätigkeitsklage macht es nur entbehrlich, weiter auf den Abschluss des Vorverfahrens zu warten (BFH-Urteil vom 26.9.2001 IV R 29/00, BStBl II 2002, 120; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO und FGO, Loseblattsammlung § 46 FGO Rz. 292 f.; von Beckerath in Beermann/Gosch, Kommentar zur AO und FGO, Loseblattsammlung, § 46 FGO Rz. 184).
  • FG Niedersachsen, 23.04.2015 - 14 K 171/13

    Bestimmung des Vergütungsschuldners im Rahmen des Steuerabzugs für Preisgelder

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
    Wegen der Abhängigkeit (Akzessorietät) der Haftung von der ihr zugrunde liegenden Steuerschuld kann ein Haftungsanspruch nur entstehen, wenn und soweit die Steuerschuld entstanden ist und materiell-rechtlich zum Zeitpunkt des Erlasses des Haftungsbescheids bzw. der Einspruchsentscheidung noch besteht (Niedersächsisches FG, Urteil vom 23.4.2015 14 K 171/13, Entscheidungen der FG -EFG- 2015, 1336).
  • BFH, 10.03.1971 - I R 73/67

    Kapitalerträge - Kapitalertragsteuer - Steuerschuldner - Anfechtungsklage -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.12.2017 - 2 K 1289/15
    Als Steuerschuldnerin (Vergütungsgläubigerin) ist sie materiell betroffen und damit berechtigt, gegen die Haftungsbescheide, welche sich gegen die Haftungsschuldnerin (Vergütungsschuldnerin) richten, Klage zu erheben (vgl. BFH-Urteil vom 10.3.1971 I R 73/67, BStBl II 1971, 589).
  • BFH, 13.07.2021 - I R 6/18

    Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 06.12.2017 - 2 K 1289/15 H wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die von der Klägerin erhobene Untätigkeitsklage wies das Finanzgericht (FG) Düsseldorf mit Urteil vom 06.12.2017 - 2 K 1289/15 H (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 1965) als unbegründet ab.

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